Diskussion:Pariser Luftfahrtabkommen

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Flyingfischer in Abschnitt Blödsinn
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Blödsinn

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Was in diesem Artikel steht, ist wirklich ziemlicher Blödsinn. Die im Artikel 201 festgelegten Beschränkungen für die zivile Luftfahrt aus dem Versailler Vertrag galten ausschließlich für die ersten sechs Monate nach dem Inkrafttreten des Vertrages 1920, s. den Originalvertrag: [1] Beschränkungen hinsichtlich der Produktion, Einfuhr und Montage von Flugzeugteilen, Größe von Flugzeugen, Flugverbänden und Anzahl an Flugpersonal galten danach nurnoch ausschließlich für den militärischen und evtl. den Wasserflugbereich, und Artikel 210 verfügte zusätzlich lediglich die zeitlich unbegrenzte Erfassung sämtlicher Zivilmaschinen, Werkstätten und Fabriken in den Alliierten stets aktuell mitzuteilenden Listen. Der Zusatz in den Artikeln 164-172, daß sich die Alliierten über die 6-Monats-Frist hinaus Dekommissonierung, Verschrottung oder Auslieferung von Maschinen, Geräten und sonstigen Materialien vorbehielten, beschränkte sich allein auf den militärischen Bereich, u. a. etwa Panzerwagen oder Anlagen zur Produktion oder den Transport von Giftgasen, bezog sich aber definitiv nicht auf die zivile Luftfahrt.

Darüberhinaus fehlt jeglicher Verweis auf das wesentlich substantiellere Pariser Luftfahrtabkommen von 1919, dem auch Deutschland beitrat (Deutschland war lediglich nicht an der Ausarbeitungen der Bestimmungen beteiligt worden). Sollte hier eine falsche Jahreszahl aufgrund einer irrigen Assoziation mit der Gründung der Lufthansa vorliegen und eigentlich das Abkommen von 1919 gemeint sein? Dann käme das zeitlich auch eher mit den Bestimmungen aus dem Versailler Vertrag zur Zivilluftfahrt hin. --80.187.106.89 07:10, 4. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Der „Blödsinn“ wurde umgearbeitet und ergänzt. Weitere sinnvolle Beiträge sind jederzeit willkommen. Viel Spass weiterhin wünscht --Flyingfischer (Diskussion) 16:15, 23. Dez. 2017 (CET)Beantworten