Diskussion:Patent/Archiv/2006

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Rechercheur in Abschnitt Weblinks
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Allgemeines

Ein spontanes Lob für diesen Artikel! Für mich war das eine umfassende und verständliche Einführung in das bisher fremde Thema Patente. Gerne hätte ich hier eine Lesenswert-Diskussion angeregt, aber ich hab die kürzlich erfolgte Ablehnung gesehen und kann die Gründe nachvollziehen. Wäre schön wenn die Überarbeitung gelingt und dieser Artikel dann auch offiziell lesenswert ist. 217.237.149.162 10:45, 23. Feb 2006 (CET)

Der Artikel Patent ist sehr stark mit Beiträgen zur Erfindung verwoben. Ich schlage vor, diese Teile komplett zum Stichwort Erfindung zu übernehmen, um den Beitrag zum Thema Patent lesbarer zu machen. Wie ist Eure Meinung dazu ? --Mauz 13:14, 29. Apr 2004 (CEST)

Unanfechtbare Patente setzen nunmal eine überragende erfinderische Leistung voraus, auch wenn das die ganzen Pisa-Kiddies an ihrem Spiele-Computer nicht glauben. Observer

Abgeschlossene Lesenswert-Diskussion (abgelehnt)

Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht, das ein zeitlich begrenztes Verbietungsrecht gewährt. Entgegen der weitläufigen Meinung berechtigt ein Patent nicht automatisch zur Benutzung der Erfindung. Die kann beispielsweise trotzdem verboten sein, wenn sie gegen geltende Gesetze verstößt. Ein Patent gibt seinem Inhaber jedoch das Recht, anderen zu verbieten, die patentierte Erfindung unerlaubt zu verwenden, d.h. z.B. ein geschütztes Erzeugnis herzustellen, anzubieten oder zu benutzen oder ein geschütztes Verfahren anzuwenden. Das gilt aber nur für die gewerbliche Anwendung. Der Patentinhaber hat nicht das Recht, die private Nutzung der patentierten Erfindung zu unterbinden.

Pro Antifaschist 666 16:35, 23. Jan 2006 (CET)

Kontra Grundsätzlich ist schon eine Menge anerkennenswerter Arbeit in den Artikel eingeflossen, aber ich denke, dass die Zeit noch nicht reif ist für eine Kandidatur. Es ist zugegebenermaßen ein sehr anspruchsvolles Thema und ich würde daher empfehlen, den Artikel ins Review zu stellen, was hier nicht im Vorfeld geschehen ist. Folgende Punkte sind mir im einzelnen aufgefallen:

  • Eine Reihe von kleinen Schreib- und Grammatikfehlern sind noch enthalten. (Leider komme ich jetzt nicht sofort dazu, diese zu korrigieren.)
  • Die zahlreichen Weblinks mitten im Artikel sollten eher vermieden werden.
  • Der Problematik von Patenten würde ich einen eigenen Abschnitt widmen. Momentan ist ein sicherlich erwähnenswerter Fall (Myriad) am Ende des Abschnitts über die Geschichte der Patente aus meiner Sicht unpassend eingebaut worden. (Das wurde auch bereits in der zugehörigen Diskussion angemerkt.)
  • Der Begriff der Patentansprüche (claims) wird erwähnt, aber ich vermisse eine Erläuterung dazu. Insbesondere wäre die damit verbundene rechtliche Wirkung zu beschreiben.
  • Es sollte klargestellt werden, wenn Angaben nur nationalem Recht (also etwa dem deutschen Recht) entsprechen. Das gilt beispielsweise für die Angabe der maximalen Laufzeit.
  • Die Korrektheit von Damit ein Gebrauchsmuster rechtsbeständig ist, muss die geschützte Erfindung aber auch neu sein, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sein möchte ich anzweifeln. (Grundsätzlich sollte ohnehin all solche Behauptungen genau belegt werden.)

--AFBorchert 12:27, 29. Jan 2006 (CET)

neutral - Der Artikel ist schon beachtlich, aber ich stimme noch nicht mit pro, denn das Layout ist miserabel. Fett und kursiv kreuz und quer gemischt im Text, externe Links im Fließtext (und damit meine ich nicht die Paragrafen) und die Patenttheorien sind nicht vernünftig sortiert. Insbesondere wird nicht zwischen Theorien über die Begründung des Patentrechts und seinen Folgen unterschieden. --h-stt 18:04, 29. Jan 2006 (CET)

Als solche

"Ebenso wenig können nach § 1 Abs. 2 und 3 (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/patg/__1.html) PatG und Art. 52 Abs. 2 und 3 (http://www.european-patent-office.org/legal/epc/d/ar52.html#A52) EPÜ wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten, sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen und die Wiedergabe von Informationen als solche patentrechtlich geschützt werden."

Die Formulierung "als solche" aus EPÜ 52.3 ist redundant und findet sich in einigen Mitgliedsstaaten des EPÜ nicht. Bedeutung erlangte sie durch Versuche den Ausschluss aufzuweichen. Genauso redundant ist sie an dieser Stelle. Deshalb sollte sie gelöscht werden, statt Legalphrasen in darstellenden Texten zu rezitieren.
Ich halte es für wichtig so eng wie möglich am Gesetzestext zu bleiben, da Computerprogramme "als solche" eben etwas anderes ist als "Computerprogramme" und sich durch solche Unschärfen häufig "landläufige" und falsche Meinungen bilden -- PAss. Martin Steinmetz 18:08, 22. Jan 2006 (CET)
Linguistisch ist die Sache eindeutig. Ein Tisch als solcher ist ein Tisch. Wenn der Tisch nur "als solcher" nicht patentiert werden kann, dann heisst das eben auch, dass der Tisch nicht patentiert werden kann. Die Klarstellung "als solche" stellt also nicht die Nicht-Patentierbarkeit des objektes "Tisch" in Frage, sondern nur, dass die Anwesenheiten von Tischen In Erfindungen diese nicht unpatentierbar macht.

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 12:15, 9. Feb 2006 (CET)

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 12:15, 9. Feb 2006 (CET)

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 12:17, 9. Feb 2006 (CET)

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 12:17, 9. Feb 2006 (CET)

Einspruchsfrist

Hat einer ne Ahnung, wie lang die Einspruchsfrist ist? -cljk 09:28, 22. Mär 2006 (CET)

Lieber Benutzer cljk, laut § 59 Patentgesetz beträgt bei deutschen Patenten die Einspruchsfrist 3 Monate nach Veröffentlichung der Patenterteilung. (Es ist eine Einspruchsgebühr in Höhe von 200,--€ zu zahlen.) Nach Art 99(1) EPÜ kann bei europäischen Patenten innerhalb von neun Monaten nach Bekanntmachung des Hinweises auf die Erteilung Einspruch erhoben werden. (Auch hier ist eine Gebühr fällig.)

Lesenswert-Kandidatur: Patent (Archivierung Diskussion)

Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht, das ein zeitlich begrenztes Verbietungsrecht gewährt. Entgegen der weitläufigen Meinung berechtigt ein Patent nicht automatisch zur Benutzung der Erfindung.

  • pro - der Artikel war zuletzt im Januar heir zur Abstimmung und wurde mit einem pro/einem contra abgelehnt. Die angemerkten Holprigkeiten sind seitdem geschliffen worden, einziges erkennbares Manko ist die Konzentration auf Deutschland (die ich bei einem solchen Thema nicht sonderlich schlimm finde). -- Achim Raschka 07:37, 4. Mai 2006 (CEST)
  • kontra - Sicher sehr ausführlich und eine Bereicherung. Meiner Meinung nach aber noch auf den ersten Blick zu viele rote Links für einen Lesenswerten. Viele dieser roten könnten, vermute ich, durch eine kurze Erläuterung zum Verschwinden gebracht werden, da sie als Worte eher im Dictionary erscheinen sollten, denke ich...

est gegen zentralistische Bestrebungen betrifft). Kaum kritische Auseinandersetzung mit den Motiven der Protestanten. --Greenx 22:05, 6. Mai 2006 (CEST)

Hier sollte doch deutlich aufgeräumt werden. Insbesondere eine englische Beschreibung hinter dem ersten Weblink passt nicht zu einem lesenswertem Artikel. Gruß --Saibo (Δ) 21:15, 4. Jun 2006 (CEST)

Genau; man sieht vor lauter Bäumen keinen Wald. --Rechercheur 12:02, 23. Okt. 2006 (CEST)

Komplementärpatente

Ich habe gerade die deutsche Übersetzung der Anfang der ca. 1960 erschienen Studie von Fritz Machlup "Die wirtschaftlichen Grundlagen des Patentrechts" gelesen (wo anscheinend auch die Gliederung der Argumente Pro-Patentschutz her ist): [1] Zitat: "In verschiedenen Ländern wird jedem Antragsteller zwangsweise eine Lizenz erteilt, der nachweisen kann, daß sein eigenes Patent nicht ohne Benutzung einer durch ein anderes Patent gedeckten Erfindung verwertet werden kann, wenn er selbst willens ist, auch seinerseits eine Lizenz für sein Patent einzuräumen"

In welchen Ländern ist das der Fall und in welchen nicht? -R.H. 19:45, 28. Sep 2006 (CEST)