Diskussion:Patentanspruch

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Nukelavee in Abschnitt Fehlende Belege
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Korrekturen vom 4. und 5. Oktober

[Quelltext bearbeiten]

Hallo Schnabeltassentier & Filzstift,

einerseits danke für die Zeit, die Ihr Euch nehmt für den Text. Aber andererseits sind die Korrekturen in mancherlei Hinsicht Korrekturen vom Richtigen ins Falsche, wie folgt:

Die inhaltliche Strukturierung wurde so geändert, dass alles nach "2. Rechtsgrundlage" jetzt unter 2. eingeordnet ist, also ehemals 3., 4., 5. wurde zu 2.1, 2.2, 2.3 gemacht. War das Absicht? Ich bin ja aschon ein Fan von klarer Strukturierung. Die Überschriften sollen abdecken, was sie "versprechen", und nicht mehr und nicht weniger. Was jetzt aber alles unter "2. Rechtsgrundlage" hinzugenommen wurde, hat mit Rechtsgrundlagen nichts zu tun. "Rechtsgrundlage" ist ja selbst ein im Metier definierter Begriff, siehe Rechtsgrundlage, unter den man, wenn es richtig sein soll, nicht einfach alles drunterklemmen darf, was auf der Resterampe steht. Es macht auch keinen Sinn, Ausführungen zum Gebrauchsmuster irgendwo hierarchisch unter Patentkram-Rechtsgrundlagen einzuordnen. Insofern werde ich das wieder rückgängig machen und hoffe, damit keinen edit-war zu beginnen.

Die Kategorie wurde auf "Patentrecht (Europäische Union)" geändert. Auch das ist nicht richtig, wenn mit Europäischer Union die EU gemeint ist (was sonst)? Es ist eines der üblichen Missverständnisse. Ich habe das 'mal hier aufgeshrieben: https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Pfeiffer3f/Patentrechtsquellen_in_Europa, siehe dort die Stellen zu EU - EPO und zur EU alleine. Für Patentrecht ist die EU ziemlich nachrangig. Viel wichtiger sind die EPO und die nationalen Gesetzgeber. Das ist nicht meine subjektive Meinung, sondern harte Faktenlage. Die ganzen Paragrafen, die ich angelnkt habe, sind NICHT EU-Recht, sondern entweder nationales Recht oder aus dem EPÜ der EPO. Die Kategorisierung "Patentrecht (Europäische Union)" ist nicht richtig. Die ganze Kategorie "Patentrecht (Europäische Union)" kommt mir komisch vor, letztlich so wie "Säugetiere auf dem Mars". Säugetiere gibt es, den Mars auch, aber ... Also würde ich auch das wieder rückgängig machen, und hoffe wieder wie oben.

Dann wurde noch Überflüssiges entfernt. Es ist schon richtig, dass ich ein paar Sache zweimal gesagt habe. Manchmal trägt ja Redundanz zum Verständnis bei, indem Sachen nicht überlesen werden. Gerade die Missverständnisse nerven immer so, wenn man Themen erläutern will. Das ist wie wenn man beim Hemd einmal den falschen Knopf ins richtige Loch geknöpft hat. Wenn man dann immer brav weiterknöpft, wird es nie richtig. Das Rezept der US-Fernsehprediger für die Verankerung ihrer Messages ist auch nicht schlecht: "Erst sage ich ihnen, was ich gleich sagen werde. Dann sage ich es ihnen. Und dann sage ich ihnen, was ich gerade gesagt habe". Jedenfalls wirkt das.

MfG

--Pfeiffer3f (Diskussion) 23:21, 5. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Fehlende Belege

[Quelltext bearbeiten]

Die Seite ist immer noch mit dem Baustein "Fehlende Belege" versehen. Angeblich ist die gesetzliche Vorgabe gar nicht belegt. Das ist natürlich selbstverständlich Unfug. Die Auslegung der gesetzlichen Vorgaben ist in allen nationalen Ämtern, dem EPA und der WIPO gelebte Praxis, was ein Patentanspruch ist, ist hier im Grundsatz völlig unstrittig.

Ich habe hier amtsintern mal eine kurze Recherche gemacht: Es gibt durchaus Sekundärliteratur, vor allem in Form von Rechtsprechung und Kommentierung der Gesetze. Ich bin daher dafür, den Baustein zu entfernen, auch wenn mir selbst gerade die Zeit fehlt, die entsprechenden Belege einzufügen - sie sind ja nun einmal in der Welt. Nukelavee (Diskussion) 12:04, 3. Jun. 2024 (CEST)Beantworten