Diskussion:Paul Johann Anselm von Feuerbach
" Sein Postulat "nulla poena sine lege" ("keine Strafe ohne Gesetz") ist zum Kern des Rechtsstaats geworden."
Das existiert doch schon seit der Römerzeit. Kann aber mangels Ahnung nicht umformulieren.
-- Sina Eetezadi 21:50, 26. Jun 2005 (CEST)
Mangels Ahnung ist durchaus richtig. Dieser Satz stammt von Feuerbach. Vgl. statt vieler nur S/S-Eser, § 1, Rn. 1. --132.187.173.34 14:41, 6. Mär. 2007 (CET)
Ritter von
[Quelltext bearbeiten]Was hat es mit dem Titel "Ritter von" auf sich. Er hat ihn offenbar nicht an seine Söhne weitergegeben. Warum? --VinteQuatro 19:07, 20. Jun. 2007 (CEST)
Der bayrische Adel war 1808 in 6, später in 5 Klassen eingeteilt:
- Fürsten
- Grafen
- Freiherrn
- Ritter
- einfache Adelige
Anselm von Feuerbach wurde 1808 der Königliche-Zivil-Verdienst-Orden verliehen. Er wurde in die IV. Klasse des Ordens als Ritter mit dem Recht das Ehrenzeichen des Ordens zu tragen aufgenommen. Am 26.10.1810 wurde er zum Kommandeur des Zivil-Verdienst-Ordens der bayrischen Krone ernannt. Am 17.5.1813 wurde Feuerbach zum immatrikulierten Adel Bayern bei der Ritterklasse eingetragen, mit dem Recht der Transmission des einfachen untitulierten Adels auf einen Sohn.
Keiner seiner 5 Söhne hat jedoch von diesem Recht Gebrauch gemacht.
Quelle: Schriftenreihe der Ludwig-Feuerbach-Gesellschaft Sonderheft 12/2007/ Schwerpunkt Paul Anselm und Ludwig Feuerbach/Autor Dr. Alfred Kröner M.A. --Benutzer:Kafeuda-- 20:45, 10.Aug.2008 (CEST)
Wirken -> Grolman Link
[Quelltext bearbeiten]"(...) und in der von ihm mit Grolman und v. Almendingen herausgegebenen Bibliothek für die peinliche Rechtswissenschaft und Gesetzkunde (...)"
Unter "Grolman", der Mitherausgeber der Bibliothek für peinliche Rechtswissenschaft und Gesetzkunde gewesen ist, ist "Heinrich Dietrich von Grolman" verlinkt. Meines Wissens nach ist dies jedoch falsch, denn der besagte Grolman müsste "Karl Ludwig Wilhelm von Grolman" gewesen sein. Ich bitte dies zu ändern.
PS: Nachtrag - Nachweis hier: http://zs.thulb.uni-jena.de/receive/jportal_jparticle_00019904
Homophobe Ausführungen
[Quelltext bearbeiten]Laut Benjamin Lahusen (DIE ZEIT Das Schandurteil von Karlsruhe, 2. Juli 2015, S. 19) warnte Feuerbach 1832 hinsichtlich der männlichen Homosexualität, dass sie in ihrem "hohen Grad der Verworfenheit" zur "Verachtung der Ehe (führe), welche Entvölkerung, Schwächung und zuletzt Auflösung der Macht des Staates erzeugt". Hinsichtlich lesbischen Neigungen wird er zitiert, "Der Durst nach Wollust wird bei unzüchtigen Umarmungen zwischen Weib und Weib mehr erhitzt und genährt als gestillt und befriedigt." Bei entsprechender Quellenlage wären m.E. daher seine Haltung zur Homosexualität und sein ggf. Einfluss auf entsprechende Strafgesetzgebung unter Wirken zu würdigen.--Güwy (Diskussion) 15:25, 4. Jul. 2015 (CEST)
- Der Artikel von Lahusen (ich gebe zu, ich habe ihn nicht gelesen) scheint mir eher ein gutes Beispiel, nicht jeden journalistischen Artikel bedingungslos als relevante Quelle für Wikipedia anzuerkennen. Das Zitat hinsichtlich der lesbischen Neigungen ("Der Durst nach Wollust...") ist gar nicht von Feuerbach. Der stammt aus der Feder Eduard Henkes aus dem Handbuch des Criminalrechts und der Criminalpolitik (2. Teil) von 1826, Seite 163 (hier nachzulesen: https://books.google.de/books?id=EspCAAAAcAAJ&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false). Die Worte Feuerbachs hinsichtlich der männlichen Homosexualität waren mit Sicherheit keine "Warnung". Der Satz stammt aus seinem Lehrbuch des gemeinen in Deutschland gültigen peinlichen Rechts, Seite 309 (https://books.google.de/books?id=xbjkAAAAMAAJ&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false). Dabei handelt es sich um ein juristisches Lehrbuch zur Constitutio Criminalis Carolina, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nur noch von historischer Bedeutung war. Er hat somit lediglich Ansichten anderer (älterer) Quellen dargestellt, ohne Wertung, ohne eigene Sichtweise. Umgekehrt war es gerade Feuerbach, der im weitgehend von ihm verfassten "neuen" (d.h. das CCC bzw. sein in Bayern gültiges Pendant, das Codex Iuris Criminalis Bavarici ablösende) Baierischen Strafgesetzbuch die Strafbarkeit für "Sodomie" (= u.a. homosexuelle Handlungen) aufgehoben hatte. Doch auch daraus lässt sich seriös keine Schlussfolgerung ableiten, welche Ansichten F. zur Homosexualität hatte, er hat sich schlichtweg nie dazu geäussert. Das er die Strafe für homosexuelle Handlungen abgeschafft hat, steht einer möglichen Homophobie nicht entgegen, da er prinzipiell ein bürgerliches Rechtsverständnis schaffen wollte, welches dem Souverän schlichtweg verbot, moralische Strafen zu verhängen. F wollte dem Staat "weder Aufsicht noch Gewalt über die Gesinnung und das Gewissen der Bürger" zugestehen. Es war für F. also eher ein Folgen der rechtsstaatlichen Grundmaximen eines Beccharia und Voltaire, hin zu einem revolutionärem neuen Rechtsverständnis und weniger ein bewusstes Eintreten für eine Minderheit. Im Ergebnis muss man wohl feststellen, dass jedes Nachdenken über Feuerbachs Sichtweise zur Homosexualität rein spekulativ bleiben müsste, dafür ist aber in der Wikipedia kein Raum. Erst wenn es relevante (uns dazu gehören keine Zeitungsartikel) Literatur zu dem Thema geben sollte, könnte man sich dessen annehmen. Wobei ich persönlich noch meine Schwierigkeiten hätte, den "modernen" d.h. heute gültigen Definitionsbereich von Homophobie 1:1 auf das frühe 19. Jahrhundert umzulegen. Damit würde man vermutlich den damaligen Menschen auch nicht gerecht...
- Solltest Du persönlich Interesse an dem Thema haben, empfehle ich dir die Biografie Feuerbachs von Gustav Radbruch (nicht das Original von 1934, sondern unbedingt Band 6 der Gesamtausgabe von Radbruchs Werken, da hier weitere Erläuterungen und wichtige Kommentierungen eingeflossen sind, die im Original fehlen). Als kurzer Einstieg könnte auch dies hier interessant sein: http://www.alfred-kroener.de/So12_07.pdf bzw. http://www.jura.uni-mainz.de/zopfs/Dateien/feuerbach.pdf. Explizit hinsichtlich seiner Einstellung zur Homosexualität: Eberhard Schmidt, Einführung in die deutsche Strafrechtspflege S. 228; Gisela Bleibtreu-Ehrenberg Homosexualität - Geschichte eines Vorurteils S. 319ff. --OnlyMe]] (Diskussion) 23:50, 5. Jul. 2015 (CEST)
- "Hinsichtlich lesbischen Neigungen wird er zitiert [...]" - im Artikel wird das zweite Zitat überhaupt nicht Feuerbach zugeschrieben (da steht nur "schreibt ein Kommentator"). --Erzer (Diskussion) 12:47, 6. Jul. 2015 (CEST)
- Stimmt; mein Lesefehler. Danke, OnlyMe, für die umfassenden Erläuterungen. Das hat meine Meinung über "relevante Quellen" und die Qualität der ZEIT geändert.--Güwy (Diskussion) 12:24, 7. Jul. 2015 (CEST)
aktuelle Ausgaben ergänzen
[Quelltext bearbeiten]ich ergänze demnächst aktuelle Ausgaben seiner Werke aus den letzten 30 oder 40 Jahren. --Cholo Aleman (Diskussion) 06:32, 19. Dez. 2017 (CET)
Leben Frau
[Quelltext bearbeiten]hier heißt es: Von Feuerbach heiratete Wilhelmine Tröster (1774–1852). Ihr Vater, der Dornburger Schloßvogt Ernst Tröster, war ein natürlicher Sohn des Herzogs Ernst August von Sachsen-Weimar.
- Bei Ludwig Feuerbach heißt es: Ludwigs Mutter, geb. Eva Wilhelmine Tröster (* 1774 in Dornburg/Saale, † 1852 in Nürnberg), stammte aus bescheidenen Verhältnissen, hatte allerdings hochadelige Vorfahren: Ihr Großvater väterlicherseits war ein außerehelicher Sohn von Ernst August I., Herzog von Sachsen-Weimar, sie war also eine Cousine zweiten Grades von Großherzog Carl August, dem Freund und Förderer Goethes.
- Da es über den Waimarer-Sachsen-Großherzug heißt: Ernst August I. (* 19. April 1688 in Weimar; † 19. Januar 1748 in Eisenach) stimmt vermutlich hier die Angabe und die bei Ludwig Feuerbach nicht. Beide Aussagen stimmen nicht überein, kann das jemand aufklären? Danke --TumtraH-PumA (Diskussion) 14:03, 28. Jun. 2018 (CEST)
Rufname
[Quelltext bearbeiten]Wie ist sein Rufname ? Man liest häufig Anselm (was zu Verwechselung mit seinem Enkel führt), obwohl Paul logischer wäre. --91.56.197.241 09:21, 7. Aug. 2021 (CEST)
Kriminalist?
[Quelltext bearbeiten]Ein Kriminalist dürfte er nur in der früheren Bedeutung (Strafrechtler) gewesen sein. Oder gibt es Nachweise, aus denen anderes hervorgeht? --Pistazienfresser (Diskussion) 16:42, 20. Aug. 2023 (CEST)
- Möglicherweise doch eher Kriminologe? Einen supervaliden Beleg für "Kriminalist" kann ich derzeit nicht liefern. --Georg Hügler (Diskussion) 16:54, 20. Aug. 2023 (CEST)
- Na ja, der Artikel müsste ohnehin überarbeitet werden. Unter anderem war Feuerbach nicht bloß „Obervormund und Gönner von Kaspar Hauser“, sondern er versuchte den Fall aufzuklären. Kriminalist kann man so lassen, da war auch ein anderer Fall, hm, weiß nicht mehr. --Imbarock (Diskussion) 17:25, 20. Aug. 2023 (CEST)
- Im Artikel Kriminologie ist er als Vertreter der "klassischen Schule" vor der Begründung der Kriminologie als empirische Wissenschaft zu finden. Insofern wäre wohl Kriminologe missverständlich. --Pistazienfresser (Diskussion) 17:35, 20. Aug. 2023 (CEST)