Diskussion:People v. Jovanovic
Quellen waren http://en.wikipedia.org/wiki/People_v._Jovanovic + die unten angegebenen. Übersetzung, Anpassung und de:wikifizierung durch mich. --Nemissimo 22:14, 16. Mai 2006 (CEST)
Ein eigener Abschnitt über "rape shield law " könnte sinnvoll sein.--Nemissimo 20:24, 18. Mai 2006 (CEST)
Müsste der Artikel nicht eigentlich 'People vs. Jovanovic' heißen, das ist doch eigentlich die gängige Abkürzung für versus. Oder ist das in diesem speziellen Fall anders? Zumindest ein Redirect wäre wohl vernünftig. Musicsciencer Beware of the dog... 17:41, 11. Jul 2006 (CEST)
Das ist richtig. Mir ist da wahrscheinlich ein Fehler unterlaufen. Im englischsprachigen Raum ist es juristisch "v". Ein zusätzlicher Redirect wäre eine feine Sache --Nemissimo ¿⇔? 18:19, 11. Jul 2006 (CEST)
- ist eingerichtet. --Slartibartfass 09:57, 12. Feb. 2007 (CET)
- Dank Dir. --Nemissimo 酒?!?ʘ 14:45, 12. Feb. 2007 (CET)
Ich hatte das Lemma nach 'People vs. Jovanovic' verschoben, aber jemand fühlte sich berechtigt, das rückgängig zu machen. But some people might be convinced that Germany should be considered as the 53rd state of fhe US (the 51st and 52nd being the UK and Puerto Rico, respectively), so I freely admit that it is only consequent to use US-abbreviations in the German Wikipedia. -- Uka 10:35, 21. Feb. 2007 (CET)
- Zweifellos meinen Sie "convinced". Das Verb "to convict" bedeutet "jemanden (eines Verbrechens) überführen" bzw. verurteilen.--Slow Phil 17:12, 17. Feb. 2011 (CET)