Diskussion:Personalabbauverordnung
Lemma
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel wurde kürzlich von "Personalabbauverordnung vom 27. Oktober 1923" auf "Personal-Abbau-Verordnung" verschoben. Im Originaltext wurde sie zwar in der Tat "Personal-Abbau-Verordnung" geschrieben; alle im Artikel angegebenen heutigen Referenzen (und offenbar auch die Mehrheit der Google Hits, soweit das ein Kriterium ist) schreiben sie "Personalabbauverordnung". Woran sollte sich jetzt die Lemmaschreibweise orientieren? - ggf. wäre eine erneute Weiterverschiebung, und zwar auf "Personalabbauverordnung", gemäß heute vorherrschender Schreibweise vorzuziehen. Meinungen hierzu? --Carolin 19:50, 19. Sep. 2008 (CEST)
- Keine Bedenken. --Asthma 21:26, 20. Sep. 2008 (CEST)
Nach den WP:NK für Rechtsquellen sollte schon der amtliche Kurztitel (Personal-Abbau-Verordnung) für das Lemma berücksichtigt werden. In amtlichen Dokumenten ist dieser fast durchgängig verwendet worden (Ausnahmen: BGBl. 1982 I S. 1382, 1383 – „Personalabbau-Verordnung”; BVerwGE 120, 154, 159 – „Personalabbauverordnung”). Wie es private Autorinnen und Autoren in ihren Veröffentlichungen handhaben, sollte deren Sache bleiben. Die Schreibweise Personalabbauverordnung wirkt außerdem verallgemeinernd. Hier ist nicht irgendeine Personalabbauverordnung gemeint – es gab z. B. auch eine Preußische Personal-Abbau-Verordnung – sondern konkret die vom 27. Oktober 1923, von der Bedienstete der Reichsverwaltung betroffen waren. Imho erscheint daher Personal-Abbau-Verordnung (Deutsches Reich) als Lemma noch am treffendsten. --Alros002 (Diskussion) 13:00, 26. Mär. 2013 (CET)
Frage
[Quelltext bearbeiten]Eine womöglich laienhafte Frage: Hat der dritte Absatz, beginnend mit dem Satz "Das Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis war auf das 65. Lebensjahr festgesetzt" überhaupt etwas mit dem Lemma zu tun? (nicht signierter Beitrag von 78.43.19.153 (Diskussion | Beiträge) 12:14, 10. Apr. 2010 (CEST))
Fehler über Fehler
[Quelltext bearbeiten]Die Personalabbauverordnung richtete sich gegen das Anwachsen des öffentlichen Dienstes in Folge der Erzbergerischen Strukturrreformen, den der junge Staat angesichts der Krisen nicht bezahlen konnte. Die Angestellten und die nicht erwähnten Arbeiter sollten entlassen werden, „soweit entbehrlich" und nicht generell. Von Frauen und missliebigen Beamten war bei den einschlägigen Verordnungen nicht die Rede. Inwieweit das eine Rolle spielte, müsste belegt werden. Viele weiter Details des Artikels sind fraglich. --Orik (Diskussion) 09:16, 13. Feb. 2019 (CET)