Diskussion:Personengesellschaft

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logischer Fehler in Rechtsfähigkeit ausgemerzt. Juristische Personen und Natürliche Personen sind beide rechtsfähig, daher ist ein aber logisch fallsch. PG sind keine Juristische Person, sie haben eine eingeschrängte Rechtsfähigkeit. Hauptsatz und Nebensatz haben nichts miteinander zu tun also keine Abhängigkeit, beides gleichwertige Aussagen.--85.25.118.34 00:46, 15. Aug 2005 (CEST)

Kleine Ergänzungen angebracht. --Ramatan 20:42, 1. Okt 2006 (CEST)

Haftungsbeschränkung

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Der Satz "Ein Sonderfall stellt die Partnerschaftsgesellschaft dar: Hier findet eine Haftungsbeschränkung für Berufsfehler statt." ist so nicht richtig. Da er noch vor den Länderspezifika steht, müsste er so allgemeingültig für alle Partnerschaftsgesellschaften gelten. Dies ist nicht der Fall. Bei einer Partnerschaftsgesellschaft nach deutschem Recht (PartGG), findet eine solche Haftungsbeschränkung auf Berufsfehler grundsätzlich nicht statt. Erst seit dem 19.7.2013 haben bestimmte Berufsgruppen (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer...) unter gewissen Voraussetzungen (z.B. Berufshaftpflichtversicherung mit gewisser Mindestversicherungssumme) die Möglichkeit, sich für die Gesellschaftsform der sog. Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung zu entscheiden.

Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Partnerschaftsgesellschaft_mit_beschr%C3%A4nkter_Berufshaftung (nicht signierter Beitrag von Rokisoro (Diskussion | Beiträge) 20:48, 15. Sep. 2015 (CEST))Beantworten

Keine juristische Person, also natürliche Person

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Wenn ich den Artikel richtig verstehe, ist eine Personengesellschaft keine juristische Person. Ist sie dann eine natürliche Person oder hat sie einen dritten Status "Gesellschaft natürlicher Personen" oder "natürliche Personengesellschat" ?

Gruß Ingo

-- Istiller 18:39, 18. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Es ist ein "weder-noch-und-doch-gleichzeitig-beides-Status" sozusagen. Mit einer einfacheren Antwort kann ich leider nicht dienen :-( --Grüße, DINO2411FYI 17:58, 20. Dez. 2006 (CET)Beantworten
-eine Familie ist also was?! Keine gewerbliche Zwangjacke, aber nicht unbedingt natürlich.
Eine andere Kategorie, wie sogenannte Erbengemeinschaft ist nicht die Kiste in der Kiste, sondern voll daneben.
Eine natürliche und eine perverse Person sind die Gruppe, die keine Haftung füreinander übernehmen.

Einseite Rechtsgeschäfte sind nämlich nichtig.--78.35.242.180 19:36, 16. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Eine Personengesellschaft entsteht...

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Ist das korrekt? Meines Wissens entsteht so eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Diese ist zwar ebenfalls eine Personengesellschaft, aber nicht die einzig mögliche. Korrekter wäre es daher, diesen Satz nicht an den Anfang des Artikels zu stellen, sondern vielmehr die Personengesellschaft in Abgrenzung zur Kapitalgesellschaft zu definieren. (nicht signierter Beitrag von 188.174.69.86 (Diskussion) 11:16, 13. Mai 2015 (CEST))Beantworten

Beschränkt sich die Verwendung des Begriffes auf den kommerziellen Bereich?

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Der Artikel erweckt (jedenfalls bei mir als Fachfremdem) den Eindruck, dass mit dem gemeinsamen Zweck einer Personengesellschaft ein geschäftlicher gemeint ist, ohne das aber konkret auszusprechen. Andererseits benennt er die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland) als Unterform, in deren verlinktem Artikel die Einleitung auch Wohngemeinschaften und Musikkapellen (kann ja gewerblich sein, muss aber nicht) als Beispiel nennt; und hier werden die nicht rechtsfähigen Vereine (wobei ich an Thekenmannschaften und diverse Parteien denke) mit einem Ausdruck belegt, den man im dazu verlinkten Artikel wiederum mit „Personengesellschaften“ erklärt bekommt.

Kurzum, ich finde die Sachlage nicht besonders transparent dargestellt und würde jemanden um Fachkenntnis um eine Klärung bitten. --Hanekomi (Diskussion) 19:19, 16. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

So besser? --Noisl (Diskussion) 10:47, 19. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

ja, danke. --Hanekomi (Diskussion) 12:22, 24. Apr. 2016 (CEST)Beantworten