Diskussion:Personenschaden
Das dürfte "so" wohl nicht korrekt sein. Nicht nur ein Todesfall ist ein Personenschaden, auch eine Verletzung ist ein Personenschaden, sei die Verletzung leicht oder schwer. Bitte überarbeiten. -- Kassander der Minoer
- genau, habe den Artikel mal entsprechend ergänzt. Sebsiegler 13:43, 1. Mai 2006 (CEST)
Definition
[Quelltext bearbeiten]Vgl. Schaden: Danach ist ein Schaden kein Ereignis (z.B. Unfall), sondern der Nachteil, als Folge des Ereignisses. Da sich die Definitionen widersprechen, muss eine der beiden Definitionen falsch sein.
Bzw.: "Als Personenschaden wird ein schadenstiftendes Ereignis bezeichnet, das die Verletzung, Vergiftung oder den Tod von Personen zur Folge hat." = "Ein Personenschaden ist ein Ereignis, das einen Personenschaden verursacht." WTF?! --EPsi (Diskussion) 11:44, 12. Jun. 2020 (CEST)
Links in Einzelnachweise
[Quelltext bearbeiten]Der Link zum Thema "Schmerzensgeld" verweist auf eine Anwaltsseite. Der Inn ja wohl kaum den Anforderungen von Wikipedia entsprechend! --Uli Fetz (Diskussion) 10:40, 18. Mär. 2024 (CET)