Diskussion:Peter Dreier
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von ErwinLindemann in Abschnitt Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung gem. § 239 I StGB
der letzte Satz des Artikels
[Quelltext bearbeiten]lautet derzeit :
- Die Aktion wurde vielfach als „unverantwortlich“, „unerhört“ und „abgekartetes Spiel … auf dem Rücken der Flüchtlinge“ kritisiert und als Symbolpolitik und PR-Aktion für die Partei „Freie Wähler“ bezeichnet. Seitens der transportierten Syrer wurde Dreier vorgeworfen, falsche Versprechungen gemacht zu haben. Am nächsten Tag kehrten 29 der 31 Syrer enttäuscht nach Bayern zurück, weil man sie in Berlin nur eine Nacht auf Senatskosten unterbringen wollte.[4]
"Vielfach" ist imo unbelegt und ein weasel-Wort.
Es wurde heute mittag von Benutzer:RoBri in den Artikel gebracht (@RoBri:)
--Neun-x (Diskussion) 23:32, 15. Jan. 2016 (CET)
- Ja. Möglicherweise wäre es angebracht gewesen, das Wort gleich selbst zu streichen. --Roger (Diskussion) 11:51, 16. Jan. 2016 (CET)
Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung gem. § 239 I StGB
[Quelltext bearbeiten]Der zuständigen Staatsanwaltschaft Landshut liegt seit dem 16.1.2016 eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung gem. § 239 I StGB vor. --ErwinLindemann (Diskussion) 09:59, 18. Jan. 2016 (CET)