Diskussion:Peter Renger
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Rechtliche Wirrnisse
[Quelltext bearbeiten]Bei einer Kommunalwahl wird der Stadtrat gewählt, nicht der Oberbürgermeister. Zur damaligen Zeit hieß der noch Stadtverordnetenversammlung (noch geltendes DDR-Recht). Der Oberbürgermeister wurde dann (wieder laut DDR Recht - Kommunalverfassung) vom Stadtrat gewählt. Die Kommunalverfassung der DDR galt in Sachsen-Anhalt noch bis Oktober 1993.
Der Quellenlink funktioniert ebenfalls nicht und vorschlagen würde ich als Quelle doch eher die Akten im Archiv der Kommunalverwaltung.