Diskussion:Pfäffinger (Adelsgeschlecht)
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von HerrZog
Die Bezeichnung "Reichserbmarschall(k)" trifft nur auf jene Personen zu, die die Funktion, später das Ehrenamt, des Marschall(k)s des Heiligen Römischen Reiches (deutscher Nation) erblich inne hatten. Da die Pfaffinger Erbmarschälle von Niederbayern, also eines der im HRR vereinigten Fürstentümer (Herzogtum) waren, waren sie keine Reichserbmarschälle, sondern niederbayerische Erbmarschälle. Degenhart bezeichnet sich auch selbst stets als "Erbmarschalk in Niedere Bayern". (nicht signierter Beitrag von Terramonte III (Diskussion | Beiträge) 09:42, 5. Nov. 2011 (CET))
- Danke für deine Ergänzungen.
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- "Im Übrigen wäre es gut, wenn noch die einzelnen Aussagen auch mit Einzelnachweisen den jeweiligen Quellen zugeordnet werden könnten." - wenn du hierzu für deren Einbau Hilfe benötigst, kannst du dich gern an mich wenden.
- Und ganz allgemein noch - bitte bei Diskussionsbeiträgen nicht das Signieren vergessen. Grüße --HerrZog 17:54, 5. Nov. 2011 (CET)