Diskussion:Pfandrecht (Deutschland)
Schreibwettbewerbsreview
[Quelltext bearbeiten]Im Wesentlichen ist der Artikel fertig; kleinere Ergänzungen im Geschichtsabschnitt stehen noch aus. Fallen euch Aspekte auf, die man verbessern könnte? --Chewbacca2205 (D) 23:29, 17. Sep. 2018 (CEST)
Ich schlage vor, den Anfang der Einleitung noch allgemeinverständlicher zu formulieren. Gerade beim zweiten Satz dürfte nicht jedem sofort klar sein, was mit bestellen und besichern gemeint ist. Und beim dritten Satz besteht Missverständnisgefahr, denn man könnte geneigt sein, den Inhaber hier als den Schuldner aus dem vorherigen Satz zu verstehen, aber der Inhaber ist ja nicht der Schuldner. Wäre es also nicht sinnvoller, statt Inhaber oder zumindest zusätzlich dazu, hier Gläubiger zu schreiben?--Stegosaurus (Diskussion) 07:29, 23. Sep. 2018 (CEST)
Weiterhin sollte folgendes besser oder überhaupt erklärt werden: Was ist ein Übergabesurrogat? Was ist ein Belegenheitsort? Ist der Pfandverkauf tatsächlich nur durch öffentliche Versteigerung möglich, wie es der Anfang des Abschnitts 5.2 nahelegt?--Stegosaurus (Diskussion) 07:50, 23. Sep. 2018 (CEST)
- Danke für die Anmerkungen. Ich habe sie umgesetzt. -- ErledigtChewbacca2205 (D) 22:20, 23. Sep. 2018 (CEST)
- Danke, die Einleitung gefällt mir jetzt schon viel besser.--Stegosaurus (Diskussion) 18:54, 24. Sep. 2018 (CEST)
Ich sehe allgemein kein Erfordernis, Artikel in nationale Unterartikel aufzuspalten, denn das bedeutet eine Aufspaltung des lexikografischen Lemmas, was nicht möglich ist. Ich habe dies bei bereits bestehenden Artikeln bisher hingenommen, bin jedoch strikt dagegen, dass diese Praxis weiter fortgesetzt wird. Eine Aufspaltung brächte auch urheberrechtliche Probleme, weil Texte/Quellen aus dem Ursprungsartikel übernommen wurden, was unzulässig ist (faktische Verschiebung). Bei der Aufspaltung kann es auch zu fachlichen Friktionen kommen, die redaktionelle Fehlerquellen beinhalten. Zudem ist der Artikel wenig omatauglich, siehe Stegosaurus. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 21:31, 23. Sep. 2018 (CEST)
Redundanz zu Pfandrecht
[Quelltext bearbeiten]Ich sehe die Notwendigkeit eines eigenen Artikels Pfandrecht (Deutschland) nicht, zumal der Artikel Pfandrecht das deutsche Pfandrecht ausgiebig behandelt. Weiterungen hätten doch dort untergebracht werden können. Mir fehlt im Moment die Zeit, zu überprüfen, ob womöglich noch Widersprüche entstanden sind. Einen Redundanzbaustein setze ich deshalb vorerst nicht, da ich das dann auch überwachen müsste. Gleichwohl in die Runde fragend … --Stephan Klage (Diskussion) 19:05, 22. Sep. 2018 (CEST)
- Ich bin für eine Trennung der Artikel, da das Rechtsinstitut Pfandrecht in verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedlich geregelt ist. Unter dem Lemma Pfandrecht würde ich den inhaltlichen Schwerpunkt auf die ausführliche Darstellung der Historie des Pfandrechts und die Rechtsvergleichung legen; im Detail kann die nationale Rechtslage in landesbezogenen Artikeln beschrieben werden. Eine ähnliche Struktur ist etwa bei Negotiorum gestio und Geschäftsführung ohne Auftrag (Deutschland), Hypothek und Hypothek (Deutschland) sowie bei Diebstahl und Diebstahl (Deutschland) angelegt. --Chewbacca2205 (D) 20:45, 22. Sep. 2018 (CEST)
- Da erzählst Du mir nichts Neues. Kennst Du den Baustein Deutschlandlastig? Womit hat das wohl zu tun? Richtig, damit, dass jedes Lemma es verträgt die Rechtsordnungen der unterschiedlichen staatlichen Rechtssysteme zu fassen. So wie Du es machst, hat Deine Arbeitsweise etwas Abwertendes gegenüber den Autoren, die - jetzt in diesem Fall - zum Lemma Pfandrecht beigetragen haben. Du hast dann auch Sorge dafür zu tragen, dass Pfandrecht aufgeräumt wird (umfangreiche Reduplikationen müssen dort bei Deutschland nämlich raus!) und das wiederum kannst den Autoren auch gleich mitteilen, soweit sie davon betroffen sind. Du stellst einen hier völlig eigenmächtig vor die Wahl: Entweder akzeptiert ihr Redundanz oder aber ihr akzeptiert, dass ich das letzte Wort habe. So geht das nicht und das weißt Du auch ganz genau! Es kann ja im momentanen Zustand nicht sein, dass Du in Drittartikeln wie "Drittwiderspruchsklage" aus Pfandrecht einfach umlenkst auf Pfandrecht (Deutschland) ohne irgendeinen Konsens über das von Dir provozierte Dilemma erzielt zu haben. Es gibt in diesem Projekt Autoren, denen ich das nachsehen würde, dazu gehörst Du aber mit Deiner bisherigen Artikelleichtbauweise nicht. --Stephan Klage (Diskussion) 22:17, 22. Sep. 2018 (CEST)
Ich sehe allgemein kein Erfordernis, Artikel in nationale Unterartikel aufzuspalten, denn das bedeutet eine Aufspaltung eines einheitlichen lexikografischen Lemmas, was nicht möglich ist. Ich habe dies bei bereits bestehenden Artikeln bisher hingenommen, bin jedoch strikt dagegen, dass diese Praxis weiter fortgesetzt wird. Eine Aufspaltung brächte auch urheberrechtliche Probleme, weil Texte/Quellen aus dem Ursprungsartikel übernommen werden, was unzulässig ist (partielle Verschiebung). Bei der Aufspaltung kann es auch zu fachlichen Friktionen kommen, die redaktionelle Fehlerquellen beinhalten. Zudem ist der Artikel wenig omatauglich. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 21:57, 23. Sep. 2018 (CEST)
- Ich schließe mich den beiden Vorrednern an. Ich beobachte die Arbeitsweise des Autors bereits seit längerem. User Stephan Klage hatte in viele seiner Bearbeitungen eingreifen müssen, um sie fachlich auf ein tragfähiges Niveau zu bringen, User Wowo2008 ist Recht zu geben in Bezug auf die von ihm angesprochenen urheberrechtlichen Fragen und fehlgeleitet war auch ein Streit, den ich auf der Diskussionsseite zu Verwaltungsakt (Deutschland) zu lesen bekam, als User R2Dine missverstanden wurde. Dieser Artikel hier gehört integriert in „Pfandrecht“. --188.105.94.253 01:19, 24. Sep. 2018 (CEST)