Diskussion:Pfarrgemeinderat

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Hannes 24 in Abschnitt Österreich
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Wo erkennst du die Tendenz, Pfarrgemeinderäte aufzulösen? Ich wüsste kein Bistum, in dem dies geschieht. Regensburg hat allerdings am 16.11. seine Pfarrgemeinderäte entmachtet, sie aber erhalten. matzmainz 25.11.2005

Ich weiß nicht, woher die Information stammt, dass der Pfarrgemeinderat nicht für die Vermögensverwaltung zuständig ist. Ich bin selbst Pfarrgemeinderat in der Erzdiözese Wien, und der Bereich Vermögensverwaltung ist sogar einer der wenigen Bereiche, in denen wir als Pfarrgemeinderat beschließend, nicht nur beratend tätig werden. Ich habe das jetzt im Artikel für Österreich ergänzt, über die Lage in Deutschland bin ich zu wenig informiert.

Bin selbst Pfarrgemeinderat in der Erzdiözese Freiburg. Dort ist es so, dass wir und der Stiftungsrat (wird vom Pfarrgemeinderat gewählt) über den Haushalt abstimmen müssen. "[..]. Den Stiftungsräten obliegt die Verwaltung und Vertretung des örtlichen Kirchenvermögens]." (Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Freiburg -PGRS-, § 35 Abschnitt 2)- "Des Nähere über die Aufgaben, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Stifftungsrates bestimmt die 'Ordnung über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens im Erzbistum Freiburg (Kirchliche Vermögensverwaltungsordnung -KVO-)'." (Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Freiburg -PGRS-, § 35 Abschnitt 3)
Dieses ist vermutlich von Diözese zu Diözese unterschiedlich :(. --Kinderzeitung94 19:58, 10. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Hinweis zum Vergleich mit Leitungsgremien in den evangelischen Kirchen

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Die Leitungsgremien der Gemeinden zumindest der Evangelischen Kirche im Rheinland haben umfassende Entscheidungskompetenz im Rahmen der presbyterial-synodalen Verfassung (siehe Kirchenordnung).

Überarbeitung

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Ich bin dafür den Artikel zu überarbeiten. Unter der Überschrift Pfarrgemeinderat sollte zu aller erst die übliche Weise (in Deutschland) beschrieben werden. Erst unter einer weiteren Überschrift können Ausnahmen und Abänderungen bzw. Regelungen im Ausland erklärt werden. Im Moment ist der Artikel ein Mischmasch aus allem und ermöglicht dem Leser keine eindeutige Einsicht. Zudem fehlen einige Aufgaben - z.B. die Vertretungen nach Außen und Innen. Darüber hinaus sollte der Bezug zu Quellen hergestellt werden (z.B. CIC, Synode, Satzung usw.)--Cd1973 07:48, 12. Nov. 2009 (CET)


Also, dieser Artikel muss ja aufjedenfall überarbeitet werden. Bin selbst PGR in der Erzdiözese Freiburg, um muss leider feststellen, dass ein Teil der Aussagen für die Erzdiözese Freiburg einfach nur Falsch sind. Wenn ich mich im Folgenden auf einige Quellen beziehen sind das meisten die Paragraphen aus der Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Freiburg -PGRS-.

Kurz Überblick was aus Freiburger Sicht falsch ist (und was ich demnächst in einem entsprechenden Abschnitt klar stellen werde):

Der Pfarrgemeinderat wird nur von Mitgleidern der Pfarrei gewählt die:

  • am Wahltag das 16 Lebensjahr vollendet haben
  • in der Pfarrgemeinde seit mindestens drei Monaten ihren Hauptsitz haben [Ausnahme: §4 Abschnitt 2: Wahlberechtigt können auf Antrag auch Katholiken sein, die nicht im Wahlbezirk wohnen, sofern sie regelmäßig am Leben der Pfarrgemeinde aktiv teilnehmen und die übrigen Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen. Das Wahlrecht kann nur in einem Wahlbezirk ausgeübt werden. Über den Antrag entscheidet der Wahlvorstand. Das Nähere regelt die Wahlordnung]


Das "Eltern jeweils das halbe Stimmrecht für ihre Kinder unter 16 Jahren" haben, gibt es bei uns auch nicht, denn dies würd gegen den Wahlgrundsatz gehen: §3(1) "Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates gemäß § 17 Absatz 3 und § 31 Absatz 3 werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt." Ich fände es außerdem erwähnenswert, dass man mit 16 schon wählen darf!


Auch hat der Pfarrer bei der Ernennung der PGRs kaum etwas mitzureden. [siehe §9] Er kann jedoch Einspruch gegen die Wahl des Vorstandes legen (bei Vorliegenden Gewichtigen Gründen) über den Einspruch entscheidet dann die Schlichtungsstelle (§14). Auch sind "Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Erzbistums im pastoralen und liturgischen Dienst, die in der Pfarrseelsorge mit amtlichem Auftrag tätig sind sowie leitende Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Erzbischöflichen Ordinariates und sonstige kirchliche Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die in der Vermögensverwaltung für die Kirchengemeinde tätig oder mit Aufgaben der kirchlichen Vermögensverwaltungsaufsicht oder mit Aufgaben im Personalwesen betraut sind, sowie, Kirchenbeamte und Angestellte der zur Seelsorgeeinheit gehörenden Kirchengemeinden" (§5 Abschnitt 2) nicht wählbar. Im Klartext: Keine Personen die in der selben Pfarrei/&Seelsorgeeinheit arbeiten. Sie haben lediglich beratende Funktion und sind nicht stimmberechtigt.


Das es für eine Seelsorgeinheit nur noch einen Pfarrgemeinderat gibt und für die einzelnen nur noch extra Ausschüsse, wird Flächendeckend bei uns erst ab 2015 eingeführt. Jedoch ist dieses hier sehr unschöne und viel zu kompliziert umschrieben.


Den Geschichtlichen Teil kann man noch etwas stärker außbauen. Ich würde noch erwähnen, dass die Kirche im 2. Vatikanischen Konzil weg von einer Hierarchischen Kirche hin zu einer Communiokirche wollte, und daher die Laien besonderst gestärkt hat. Außerdem würde ich noch ein paar Beschlüsse von der Synode zitieren (Beschluss: Unsere Hoffnung; Beschluss: Dienste und Ämter 1.1.1; Beschluss: Dienste und Ämter 1.2.1; Beschluss: Dienste und Ämter 1.3.2 [meiner Meinung nach einer der wichtigsten]). Dazu sollte man auch noch erwähnen, dass das Kirchenrecht 1983 überarbeitet wurde und in diesem auch die Laien gestärkt wurden (§204, katholisches Kirchenrecht)

Werde über das Thema PGR auch noch einen Vortrag halten. Wenn der Vortrag vorbei ist werde ich ein Abschnitt "Erzdiözese Freiburg" ergänzen und die Unterschiede darlegen, bin zur Zeit aber noch voll in den Vorbereitungen dafür. Sorry für die ganzen Rechtschreib- und Kommafehler, bin gerad in Eile, hoffe man kann mich halbwegs verstehen :D-- Kinderzeitung94 20:36, 10. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Immer noch nicht ganz korrekt

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Also, da fehlt ja immer noch was bzw. ist immer noch einiges falsch.

Vielleicht liegt es tatsächlich daran, dass jede Diözese (für BY dann im Rahmen der bayerischen Bischofskonferenz) ihre eigenen Regelungen hat. Dann müssten wir hier aber von Anfang an die regionalen Unterschiede hervorheben und nicht erst am Schluss.

Beispiele aus dem Bereich der bayerischen Bischofskonferenz: - passives Wahlrecht ab 16 oder mit der Firmung - keine (halbe) Stimme für Kinder - ausschließlich zuständig für "bona spiritualia" - für die "bona temporalia" ist ausschließlich die Kirchenverwaltung zuständig - Pfarrer hat Veto-Recht - alle Mitarbeiter in der Seelsorge sind geborene Mitglieder - Gegenseitiges Besuchs- und Beratungsrecht zwischen PGR und KV

Ich überleg mir mal, wie man den Artikel besser organisieren kann. --Cd1973 07:42, 20. Jun. 2011 (CEST)

Österreich

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seit ca. 2016 ist in der ED Wien ein „Vermögensverwaltungsrat“ installiert worden. Wieweit dies in anderen österr. Diözesen auch so ist, weiß ich nicht. Dieser Teil gehört aktualisiert, lG --Hannes 24 (Diskussion) 15:53, 19. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Ein österreichisches Pfarrgemeinderatsmitglied muss also von kirchlichen Rechts wegen (Cann. 145 – 196 des Codex Iuris Canonici) auf diese Bezeichnung auch in außerkirchlichen Belangen bestehen.“ Muss es das? Selten so einen Unsinn gelesen. Der „Titel“ zählt genauso viel, wie der Präsident des Schützenvereins (oder eher weniger - je nach Ort/ Stadt-Land etc.) Aber ich fang mir da keinen EW an, lG --Hannes 24 (Diskussion) 19:58, 2. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Der Absatz war offensichtlich Quark, habe ihn entfernt. Begründung im Bearbeitungskommentar. - Beste Grüße -MMG (Diskussion) 02:08, 10. Mai 2020 (CEST)Beantworten
hab jetzt extra nachgesehen: der Blödsinn war der einzige Beitrag von user:ZzWiki, der hat extra noch um Sichtung ersucht. Das ist halt der Nachteil so eines offenen Projektes. Bzw wenn keine/r richtig auf einen Artikel aufpasst. lG --Hannes 24 (Diskussion) 15:59, 10. Mai 2020 (CEST)Beantworten
inzw ist alles noch komplizierter geworden (zumind in der ED Wien) da gibt es jetzt Pfarre neu, Pfarrverbände, Seelsorgeräume etc). Viele Mitarbeiter haben wir anscheinend nicht, die das kompetent bearbeiten hier? --Hannes 24 (Diskussion) 16:04, 10. Mai 2020 (CEST)Beantworten