Diskussion:Pferdeanhänger

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks
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Aussage zur Anhängelast

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Meine Aussage hierzu war falsch und ich habe sie daher gelöscht.--Camper2 (Diskussion) 19:14, 6. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Angaben Bußgeld bei Überschreiten der zul. Gesamtmasse falsch

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Hier sollten nicht Auszüge aus dem Bußgeldkatalog (unvollständig und somit falsch) zitiert werden, sondern lediglich auf den Bußgeldkatalog verwiesen (verlinkt) werden. Die Beispielrechung geht von einer zul. Gesamtmasse von mehr als 2 t aus (dafür gilt der Anhang zu 198 und 199 der Anlage, Tabelle 3 a.) Der Ausszug aus dem Bußgeldkatalog dagegen beruft sich auf den Anhang zu 198 und 199 der Anlage, Tabelle 3 b. Die Aussage der allumfassenden Nichtahndung bis 5% Überladung ist somit falsch. -- Camper2 09:15, 13. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Unbelegte Rechtsauffassung und anderes

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Die Rechtsauffassung unter "Anhängelast"

Sitzt der Halter nur als Beifahrer im Fahrzeug, zahlt man gleich doppelt: Einmal der Fahrer und einmal der Halter.

sollte unbedingt durch eine verbindliche Quelle belegt werden (sonst löschen).

Sehr viel hier hat mit der Spezialität "Pferde"-Anhänger nichts zu tun (gilt für alle Anhänger, auch Wohnwagen etc; Auszug Bußgeldkatalog, 9. Ausnahmeverordnung, Achsen etc).

-- Camper2 19:14, 10. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Mit Halter ist der Fahrzeughalter und nicht etwa der Pferdehalter gemeint. Als Halter eines KFZ ist man für sein Fahrzeug verantwortlich, auch wenn er es nicht selbst fährt. Er ließ die Überladung zu, bzw. ordnete diese an. Siehe pdf des Kraftfahrbundesamt z. B. Tabelle 731030. Somit ist der Halter bußgeldpflichtig, was u. a. Speditionen davon abhalten soll, ihre Fahrer mit überladenen LKW loszuschicken. Der Fahrer wird ebenso bestraft, da er das Fahrzeug überladen in Betrieb genommen hat. --Borsi112 11:04, 22. Feb. 2011 (CET)Beantworten


Der "Speditionskatalog" ist mir bekannt. Der Tatbestand "Anordnen" (331006 ff) trifft hier ja wohl nichtzu. "Ließ die Überladung zu" finde ich dort nicht. Ich lasse das durch einen Verkehrsjuristen klären. -- Camper2 22:33, 22. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Die Verkehrsjuristen des ADAC teilen laut heute erhaltener Auskunft die Auffassung von Borsi112. Darüber hinaus sei es "... nicht maßgeblich, dass der Halter zusätzlich Beifahrer gewesen sein muss". (nicht signierter Beitrag von Camper2 (Diskussion | Beiträge) 13:39, 24. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

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Vor einiger Zeit sind konkrete Bußgeldangaben aus dem Text genommen worde, mit der Begründung, das wäre länderspezifisch. Ich habe diese Angaben aus folgenden Gründen wieder aufgenommen:

  • Eine Reihe weiterer Angaben ist ebenfalls länderspezifisch (zB Stützlast, Höchstgeschwindigkeit), diese waren jedoch nicht entfernt worden ->inkonsistent
  • Dies ist die _deutsche_ Wikipedia; da sollten solche Angaben hinein, wo sonst
  • Die Löschung erscheint nicht in Übereinstimmung mit den üblichen Handhabungen auf Wikipedia, die Begründung ist nicht hinreichend
  • Statt eines Löschens wäre der übliche Vorgang gewesen, die Informationen als Deutschland-spezifisch zu kennzeichnen (wie ich es jetzt gemacht habe)
  • Die Angaben sind durchaus sinnvoll; schließlich gehört zu umfassenden Informationen über Pferdehänger auch die Darstellung der rechtlichen Situation. Ein Wiku-Link wäre mir auch recht, es gibt aber wohl noch nicht die konkreten Angaben an anderer Stelle.

Außerdem wäre ich demjenigen dankbar, wenn er eine Quelle zitieren könnte zum Doppeltzahlen Halter/Fahrer. Das habe ich drin gelassen, aber ohne Quelle erscheint mir die Sache dubios. Die Aussage zur mündlichen Verwarnung bis 5% Überladung habe ich rausgenommen, da zwar nervig, aber m.E. rechtlich folgenlos. Wenn jemand was zu eventuellen Rechtsfolgen weiß, möge er es reinschreiben. Thyl Engelhardt213.70.217.172 09:00, 3. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Die Argumentation war nicht, dass das länderspezifisch ist (das war eine Frage, die sich auf die Bundesländer bezog und nicht auf DACH), sondern, dass das meiner Ansicht nicht hierhergehört. Das ist so ein typisches Thema, das man auf entsprechende fachliche Seiten verlinkt, die am Besten direkt von den Ländern (dem Bund) betrieben werden. Auf die Art ist man aktuell ohne selbst Pflegeaufwand zu haben. Hierher gehört lediglich, dass eine Überladung von mehr als 5% strafbar ist, während bis zu 5% toleriert werden. --87.149.205.245 10:16, 3. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Entfernung der Achsinformationen

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Die Information über die Achsen wurde rausgenommen mit der Begründung, daß Wertung und Preise nicht Aufgabe der Wikipedia wären. 1. Es wurden keine spezifischen Preise genannt, nur Bezeichnungen wie teurer/billiger, was mit in Vorteil/Nachteil einfliesst. 2.Fakten sind keine Wertungen. Daß die unterschiedlichen Federungssysteme unterschiedliche Eigenschaften haben und somit unterschiedliche Einsatzbereiche, hat seinen Sinn und wurde deshalb von mir aufgeführt.

Das Fahrwerk ist der Bestandteil am Pferdeanhänger der den wesentlichen Unterschied zum Pferdestall ausmacht und kann, falsch gewählt, ein Pferd in den Gelenken schädigen. Diese Information nicht anzubieten käme der Aussage gleich, daß das Fahrgestell/die Achse unwichtig sei. 84.164.2.197 15:24, 26. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Wie immer hängt so etwas wesentlich von der Formulierung ab. Attribute wie zweifellos oder eher deuten schon klar auf Wertungen hin, die hier eben nicht hingehören. Auch das Wort billig beinhaltet im Deutschen neben dem Preis auch eine Wertung. Formulier das einfach mit mehr Technikbezug um (zB technisch anspruchsvoller), dann kann das auch bleiben. Was wofür geeignet ist, sollten wir besser dem Leser überlassen. --84.44.169.4 16:00, 26. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Der Leser will sich vielleicht hier informieren, welche Achse welche Vor- und Nachteile hat, ohne von einem einseitig informierenden Verkäufer über den Tisch gezogen zu werden. Schon mal da dran gedacht? Oder lebt Wikipedia nur für Wikipedia?84.164.2.197 09:15, 27. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Siehe WP:WWNI, insbesondere Punkt 9. --84.44.173.181 10:24, 27. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Ich fände es sehr wichtig, hierzu Informationen bereitzustellen; sofern die Art der Federung eine Auswirkung auf den Komfort hat; und hätte auch gerne etwas dazu geschrieben, allerdings halten die Hersteller damit sehr hinterm Berg und unabhängige Tests scheint es weder zu geben, noch ist zumindest mir klar, wie die Bewertungskriterien auszusehen hätten. Die einzige Info, die ich bislang konkret gefunden habe, stammt von Böckmann, die (im Widerspruch zu den vormailigen Aussagen im Artikel) davon ausgehen, dass beim Erreichen der maximalen Last Gummifederung und Wendelfederung mit Einzelradaufhängung (Westfalia, Cheval liberte) in etwa gleich sind, bei Teillast aber die Wendelfederung besser ist. Thyl Engelhardt 213.70.217.172 14:51, 4. Nov. 2009 (CET)Beantworten

"Schlingerkupplung"

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Habe ich geändert, denn es gibt keine "Schlingerkupplung". Eine Solche wäre per se eine Kupplungseinrichtung deren besondere Aufgabe es ist, das Schlingern zu ermöglichen oder gar herbeizuführen. Dasselbe unsinnige Wort steht übrigens im Artikel "Anhänger" - Es mag zwar umgangssprachlich gebräuchlich sein, wird aber deswegen nicht richtiger. (nicht signierter Beitrag von 84.58.242.42 (Diskussion) 11:54, 14. Mai 2011 (CEST)) Beantworten


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GiftBot (Diskussion) 18:09, 28. Dez. 2015 (CET)Beantworten