Diskussion:Pflegefehler
Definition
[Quelltext bearbeiten]Ich möchte folgende Definition des Begriffs Pflegefehler vorschlagen, die ich bereits bei Pflegewiki benutzt habe.
Pflegefehler ist ein Tun oder Unterlassen einer Pflegeperson im Rahmen professioneller Pflege, das vom aktuellen Erkenntnisstand der Pflegewissenschaft negativ abweicht.
Pflege ist danach immer dann fehlerhaft, wenn sie unsachgemäß ist, unabhängig davon ob bzw. welche Folgen dadurch eintreten. Insoweit entspricht der Begriff dem des ärztlichen Behandlungs- oder Kunstfehlers.
Der Begriff des Pflegefehlers ist nicht erst bei der Schadensersatzfrage von Belang, sondern auch schon dann, wenn es darum geht, welche Qualität die Pflege haben soll.
Nicht nachvollziehbar ist für mich, warum sich ein Pflegefehler von dem ärztlichen Behandlungsfehler dadurch unterscheiden soll, dass bei jenem auch die Herbeiführung einer Gefahrensituation inbegriffen ist, während dies beim ärztlichen Behandlungsfehler nicht der Fall sein soll. Weder für den Pflegefehler noch für den ärztlichen Behandlungsfehler kommt es überhaupt darauf an, ob eine Gefährdungssituation oder gar ein Schaden eintritt. Es ist kein Grund ersichtlich, warum zwischen dem Behandlungsfehler des Arztes und dem Pflegefehler der Pflegekraft unterschieden werden soll.
M.E. ist es für den Begriff des Pflegefehlers auch irrelevant, ob Pflegetätigkeit gefahrgeneigt ist. Außerdem ist es zweifelhaft, ob Pflegetätigkeit überhaupt typischerweise gefahrgeneigt ist. Als gefahrgeneigt wird eine Arbeit angesehen, die es mit großer Wahrscheinlichkeit mit sich bringt, dass auch dem sorgfältigsten Arbeitnehmer gelegentlich Fehler unterlaufen, die zwar für sich allein betrachtet vermeidbar sind, mit denen aber als einem typischen Abirren der Dienstleistung angesichts der menschlichen Unzulänglichkeit erfahrungsgemäß zu rechnen ist (BAG, Urteil vom 12.Oktober 1989 Az: 8 AZR 741/87)
Pflegetätigkeit dürfte nicht überdurchschnittlich gefahrgeneigt sein. Von anderen Tätigkeiten unterscheidet sich Pflege eher dadurch, dass in dem Fall, dass ein Schaden eintritt, dieser Schaden nicht materieller Natur ist, sondern dass, da lebendige Menschen gepflegt werden, die Schadensfolge regelmäßig eine Körperverletzung oder gar der Tod ist, also ein Schaden, den man nicht einfach mit einer Geldzahlung (durch die Haftpfichtversicherung) regulieren kann. --Arpinium 21:01, 7. Sep. 2007 (CEST)