Diskussion:Pflichtverband
Diese Formulierung ist ein Zirkulus. Das ist sowas ähnliches wie eine Tautologie. Und damit 100 Prozent redundant. Mit Inhalt füllen.--85.25.118.34 00:35, 15. Aug 2005 (CEST)
Meiner Meinung nach muß das hier der Körperschaft, dem Verein oder dem begriff Verband (Recht) oder dem Verband (Organisation) wie Berufsverband, zugeordnet werden und dort eingearbeitet oder zumindest verlinkt werden. Es ist doch sicher ein juristischer Begriff zu den Körperschaftsrechten oder dergleichen. Jedenfalls muß das klargemacht werden.--85.25.118.34 00:55, 15. Aug 2005 (CEST).
Ich finde schon die Einstiegsdefinition als "Rechtsbegriff" falsch, weil es sich nach meiner Kenntnis eher um einen durchaus pejorativ gemeinten "Kampfbegriff" aus der juristischen Streitliteratur handelt. M.E. reicht es völlig aus, den Sachverhalt bei den betreffenden Körperschaften zu erwähnen und zusätzlich mit dem Artikel Pflichtmitgliedschaft zu verlinken. Dieser Pseudoartikel hier könnte dann gelöscht werden (m.W. gab es doch schon mal einen LA, oder?) --UweRohwedder 10:26, 26. Sep 2005 (CEST)
- Oder wie wäre es - weniger "destruktiv" - statt eines Löschantrags mit einem Redirect auf Pflichtmitgliedschaft, der ggf. etwas angereichert werden müsste? --UweRohwedder 10:31, 26. Sep 2005 (CEST)
Hi Perrak, besagter Artikel war im August schon mal zum Löschen beantragt, kam damals aber offenbar gerade noch mit einem blauen Auge davon (siehe Löschkandidatenseite). Seitdem hat sich an dem Artikel aber überhaupt nichts verbessert und ich finde ich nach wie vor eine Zumutung. Hältst Du einen neuen Löschantrag für sinnvoll? Gruß, --UweRohwedder 23:32, 26. Okt 2005 (CEST)
- Was hältst du davon, den Artikel erst mal in der Wikipedia:Qualitätssicherung einzustellen? Dort bestehen gute Chancen, dass der Artikel verbessert wird. Löschen kann man ihn bei einem Mißerfolg ja immer noch. Also, gib ihm die Chance;-)--Thomas S. 23:40, 26. Okt 2005 (CEST)
- Nun ja, Versuch macht kluch - aber nach meinem bisherigen Eindruck gibt es inzwischen soviele QS-, Review- und Wartungsseiten, dass sich das ohnehin begrenzte Interesse der wenigen Leute, die überhaupt kompetent dafür sind, auch noch zusätzlich zersplittert. Wie ich schon in der Artikeldiskussion angedeutet habe, halte ich derart pejorative Lemmata unter NPOV-Gesichtspunkten grds. für problematisch und würde stattdessen lieber eine Zusammenlegung mit dem - seinerseits noch ausbaufähigen, aber immerhin "neutraler" bezeichneten - Artikel zur Pflichtmitgliedschaft (in öff.-rechtl. Verbänden) befürworten! Gruß, --UweRohwedder 09:44, 27. Okt 2005 (CEST)
Übernommen von Benutzer Diskussion:Perrak.--Thomas S. 09:55, 27. Okt 2005 (CEST)
Na dann hier nochmal meine Kritik in Reinform: Der Artikel ist in seiner derzeitigen Form inakzeptabel. Allein das Lemma ist eigentlich schon POV; es ist nämlich kein neutraler Rechtsbegriff, sondern eher ein durchaus pejorativ besetzter "Kampfbegriff" aus der Diskussion um Pflichtmitgliedschaften in öff.-rechtl. Verbänden. Um aber die Suche für Laien zu erleichtern, sollte das Ganze m.E. in einen Redirect auf Pflichtverband oder Pflichtmitgliedschaft (letzteres inzwischen wesentlich verbessert!) umgewandelt werden. Ich selber sehe mich momentan außerstande, den bzw. die genannten Artikel zu verbessern, zumal ich kein Jurist bin. Zumindest aber weiß ich, dass die im Artikel aufgeführten Rechtsformen "Anstalt" und "Stiftung" KEINE Verbände sind - und daher in diesem Zusammenhang völlig fehl am Platze sind! --UweRohwedder 10:51, 27. Okt 2005 (CEST)
- Nach Pflichtverband verschoben und der ersten Teil umformuliert. Wegen der Beispiele bin ich mir nicht sicher, tendiere aber dazu, sie einfach rauszunehmen.--Thomas S. 11:10, 27. Okt 2005 (CEST)
- Würde das nicht besser in Juristische Person oder in Öffentliches Recht passen, wo übrigens nichts über juristische Personen gesagt wird? --Flominator 21:21, 2. Nov 2005 (CET)
- Beide Artikel, die du vorschlägst, erklären nur recht allgemein ihre Begriffe und verweisen dann auf andere Artikel. Einen Einbau des Pflichtverbandes in einen der beiden halte ich nicht für sinnvoll, weil der Artikel Pflichtverband vergleichsweise speziell ist. Gruß --Thomas S. Mach mit! 10:52, 3. Nov 2005 (CET)
- Würde das nicht besser in Juristische Person oder in Öffentliches Recht passen, wo übrigens nichts über juristische Personen gesagt wird? --Flominator 21:21, 2. Nov 2005 (CET)