Diskussion:Pharmareferent
Pharmaberater (BRD)
[Quelltext bearbeiten]Die Tätigkeit heisst immer noch Pharmaberater. Wer die Voraussetzungen nach §75 AMG erfüllt (Ziffer 1 und 2), darf als Pharmaberater tätig sein. ZIffer 3: wer sie nicht erfüllt, muss einen Lehrgang zm Pharmareferenten mit abschließender Prüfung vor der IHK absolvieren um dann als Pharmaberater tätig sein zu dürfen. AMG § 75 Sachkenntnis
Auch wenn überall von Pharmareferenten gesprochen und geschrieben wird, heisst es Pharmaberater. Die Bezeichnung wird das das ständige falsch wiederholen auch nicht richtiger.--rucksack (Diskussion) 04:48, 24. Jul. 2016 (CEST)
- Ein Pharmareferent ist ein Pharmaberater, der eine Prüfung vor der IHK erfolgreich abgelegt hat.--TheRealScot (Diskussion) 13:09, 2. Dez. 2017 (CET)
Ausbildung
[Quelltext bearbeiten]Es gab einmal Pharmaunternehmen, die bei Eigung die Mitarbeiter zum Pharmareferenten ausgebildet hat. Die letzten Firmen waren BerlinChemie, SchwarzPharma und Mundipharma. Ebenfalls bildeten Pharmadienstleister aus. Heute nur noch MKM und AMS-europe. Übrig geblieben sind nun noch die diversen Pharmaschulen. Die Ausbildung wird zur Zeit oft noch durch die Agentur für Arbeit finanziert oder im Rahmen des MeisterBaföG. Die Ausbildung kostet um die 4000€. Wenn Dienstleister die Ausbildung finanzieren, muss sich der angehende Pharmaberater meistens dazu verpflichten die Ausbildungskosten im Zeitrahmen von 2-3 Jahren "abzuarbeiten".
- MKM europe gibt es nicht mehr, die waren insolvent (2014). Ausgebildet haben als letzte noch Marvecs(Stand 2016).--rucksack (Diskussion) 04:53, 24. Jul. 2016 (CEST)
Wirkung
[Quelltext bearbeiten]Über die Wirkung: 1.--Mager 19:06, 6. Nov. 2010 (CET)