Diskussion:Philipp von Zesen

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von PeterTrompeter in Abschnitt "Rechtsbegriff"
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Wie kann ein Dichter des 17 Jh. eine Erfindung eindeutschen, die erst 250 Jahre später gemacht wird (Telefon)? Überprüfen! -- Joachim aus Ffm.

Zesen oder Campe

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Gehen die Eindeutschungen "Menschenschlachter" (Soldat) und "Meuchelpuffer" (Pistole) auf Philipp von Zesen oder auf Joachim Heinrich Campe zurück? Paenultima 4. Jul 2005 16:38 (CEST)

Siehe Diskussion:Joachim Heinrich Campe.--StefanC 09:26, 24. Nov 2005 (CET) -- Außerdem habe ich "Zerrbild" entfernt, das laut Grimmschem Wörterbuch ebenfalls von Campe geprägt wurde.--StefanC 09:35, 24. Nov 2005 (CET) -- Zum dritten: "fortschrittlich" und "Stelldichein" sind ebenfalls Prägungen Campes, siehe Joachim Heinrich Campe: Wörterbuch zur Erklärung und Verdeutschung der unserer Sprache aufgedrungenen fremden Ausdrücke. Neue stark verm. und durchgängig verb. Ausg. Schulbuchhandlung, Braunschweig 1813.--StefanC 10:46, 24. Nov 2005 (CET)
Da „Stelldichein“ noch einmal eingetragen worden ist: auch das Grimmsche Wörterbuch [1] weist es eindeutig Campe zu, deswegen hier wieder entfernt und in Stelldichein korrigiert.--StefanC 08:19, 9. Mär 2006 (CET)

Ein Link funktioniert nicht, Wolfgang Pohl hat die Adressen seiner Seiten geändert. Hier der neue Link: http://www.pohlw.de/literatur/sadl/barock/zesen.


Bitte einfügen! -- Goerdten 13:02, 24. Jun 2006 (CEST)

Klammerfehler

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Vor "Papst)" sollte noch eine '(' ("Klammer auf") eingefügt werden. -- Jesusgeek 09:32, 26. Jun 2006 (CEST)

Gesichtserker

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"Gesichtserker" wird Zesen nur (und leider wohl fälschlich!) zugeschrieben. Geprägt hat es ein anderer Sprachpurist, der das Wort nicht als ererbt betrachten wollte! K.M.

Korrekt. Kluge, Etymologisches Wörterbuch (21. Aufl. 1975) unter dem Stichwort "Gesicht": "Gesichtserker, m. ist nicht von Zesen († 1689) als Ersatz für das übrigens gut deutsche Nase vorgeschlagen worden, begegnet erst bei Matthison 1795 Schriften 3, 377 als Versuch eines ungenannten Puristen." 193.170.112.245 14:49, 16. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Eindeutschung

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Ich finde die Aufzählungen der Eindeutschungen, die von Zesen geschaffen worden sind sehr interessant, aber darf das im linguistischen Sinn als "Eindeutschung" bezeichnet werden? "Eindeutschung" heißt doch "Anpassung der Schreibung eines Fremdwortes an die deutsche Laut-Buchstabenzuordnung", aber das ist hier nicht der Fall. Bei den angeblichen Eindeutschungen handelt es sich meiner Meinung nach um Lehnschöpfungen. Guck doch mal z.B. unter dem Artikel "Lehnwort" nach.

Linguistiker/Sprachwissenschaftler?

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Nicht in dem Umfang, aber geht es nicht Richtung Grimm?--Wikiseidank (Diskussion) 18:56, 24. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

Vollmacht - Plenipotenz?

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Auf der Diskussionsseite http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Vollmacht bin ich auf einen interessanten Kommentar gestoßen, der mich zumindest überzeugt hat: "Meines Wissens bedeutet Vollmacht nicht dasselbe wie Plenipotenz. Bei der Vollmacht handelt es sich um die durch Rechtsgeschäft begründete Vertetungsmacht, also um eine rein zivilrechtliche und zumindest auf Rechtsgeschäfte bei denen Vollmacht zulässig ist, beschränkte Vertretungsmacht. Sie wurde procura genannt und zur Vollmacht. Bei der Plenipotenz handelte es sich dagegen um einen staatsrechtlichen Begriff, welcher die Allmacht der Kaiser und Könige ausdrückte."

  1. Sollte diese Lehnschöpfung aus dem Philipp_von_Zesen-Artikel rausgenommen werden?
  2. Könnte jemand einen Artikel zu Plenipotenz anfangen - dann klärt sich diese Ungewissheit vielleicht von alleine.

Bernburgerin 16:57, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Plenipotenz ist meines Wissens nach, eine Generalvollmacht eines Staates, Herrschers oder einer Regierung, die einen Diplomaten schriftlich gegeben wird, damit dieser sein Land als Botschafter oder bei Verhandlungen vertreten kann. Im diplomatischen Wortgebrauch und bei der UNO ist dieser Begriff immer noch üblich. So ist zum Beispiel der Hochkommissar der UNO für den Kosovo mit einer Plenipotenz ausgestattet.--El bes 19:10, 11. Okt. 2007 (CEST)Beantworten


Nach Hugo Harbrecht ("Philipp von Zesen als Sprachreiniger". Karlsruhe in Basel: Gillardon 1912) verweist Zesen, der die Verdeutschung anführt, auf die „köthnische Übersetzung der Justinianischen Lehrbücher, worin dergleichen Kunstwörter durch und durch deutsch gegeben seien. Von solchen erwähnt er[...] Plenipotenz=Vollmacht“.(S. 13). Welche konkrete juristische Bedeutung der Begriff heute hat, ist hier in der Tat irrelevant. Für Zesen ist "Vollmacht" nichts weiter als die Lehnübersetzung von "Plenipotenz" (lat. plenus: voll, lat. potentia: Macht).--Alsfeld (Diskussion) 14:50, 7. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Nekrolog

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Herr Daniel Scholten behauptet in seinem Blog "Belles Lettres" wo er einige Wikipedia-Artikel kritisiert, der Begriff "Nekrolog" wäre erst Ende des 19. Jahrhunderts aus dem Französischen übernommen worden und tauche im Deutschen erstmal 1892 in einem Wörterbuch auf und deshalb könne er gar nicht vom Zesen Philip stammen. Zitat:

Der Ausdruck ist nämlich ein mittellateinischer Neologismus und erst Ende des 19. Jahr­hun­derts aus fran­zö­sisch nécro­logue ins Deut­sche ge­kom­men. Des­halb ist es auch im Wör­ter­buch von Grimm und allen Wör­ter­büchern vor 1892 nicht ent­halten. Wenn Sie noch einmal einen Blick auf das Zitat von Wiki­pedia wer­fen, wird Ih­nen da viel­leicht ein wei­te­res Pro­blem auf­fal­len. Philipp von Zesen hat nämlich von 1619 bis 1689 gelebt. Das wirft die Frage auf, wie er ein Wort ein­deut­schen konnte, das erst zwei­hun­dert Jahre nach sei­nem Tod ent­standen ist. (http://www.belleslettres.eu/blog/etymologien-bei-wikipedia.php, gesehen am 31. März 2012)

Eine kleine Suche bei Google Books zeigt aber, dass der Begriff schon im 18. Jahrhundert mehrfach in deutschsprachigen Werken belegt ist.

Der 1772 in Leipzig verstorbene Dichter Johann Benjamin Michaelis verfasste eine Erzählung mit dem Titel Sein Leben im Necrolog. Friedrich von Schlichtegroll schrieb jährlich Biographien von verstorbenen Künstlern und nannte das "Nekrolog", zB 1798. Noch ein Fundstück von Christian Heinrich Schmid aus dem Jahre 1785: Nekrolog oder Nachrichten von dem Leben und den Schriften der vornehmsten verstorbenen teutschen Dichter. Noch ein Treffer aus dem Jahr 1738: Hessische Nachrichten, darinnen allerhand zur Historie, noch einer aus dem Jahr 1735 Caspar Abels Preußische und Brandenburgische Reichs- und Staats-Historie, et cetera, et cetera.

Dies ist natürlich kein Beweis, dass wirklich Philip Zesen der Erfinder des Wortes "Nachruf" ist, jedoch sind die angeführten Belege ein Beweis, dass die Argumentationskette von Herrn Scholten, sagen wir einmal so, etwas hinkt. --El bes (Diskussion) 18:13, 31. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Nekrolog und Nachruf

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Hallo, El bes,

es geht nicht nur um das Vorkommen von Wörtern, man muß auch den Bedeutungswandel berücksichtigen.

Necrologium ist ein mittellateinischer Neologismus (kein Lehnwort) aus griechischen Wurzeln (wie schon Daniel Schottel sagt), der die Totenregister von Klöstern, Domkapiteln, Stiften u. a. bezeichnet (gr. λέγειν u. a. auch „sammeln, auflesen“, wie in „Katalog“). Alle Google-Books-Suchergebnisse vor 1785 (Christian Heinrich Schmid, s. u.) beziehen sich hierauf.

Auch der sogenannte „Nekrolog von Johann Sebastian Bach“ (Titel des Nachdrucks von 1965), gestorben 1750, heißt im Original „Denkmal“. Weiterhin: „Sein Leben im Necrolog, S. 571“ (unüblich mit "c", auf der gleichen Seite oben links mit "k") ist keine Erzählung von Benjamin Michaelis, sondern die Mitteilung des Verfassers Friedrich von Blankenburg an den Leser, daß die Biographie von Michaelis im „Nekrologium oder Nachrichten von dem Leben und den Schriften der vornehmsten verstorbenen teutschen Dichter“ (Christian Heinrich Schmid (1785)) auf Seite  571 zu finden ist.

Erst „seit [Friedrich] Schlichtegroll [und Christian Heinrich Schmid] bezeichnet man mit Nekrolog [meist mit "k"] Biographien kürzlich verstorbener Personen.“ (Pierer's Konversations-Lexikon, 1891).

Zesen hat „necrologium“ (Neutrum) nicht verdeutscht, „Nekrolog“ (Maskulinum) kannte er noch nicht.

Im Ergänzungsband seines Deutschen Wörterbuchs macht Joachim Heinrich Campe 1813 nun Verdeutschungsvorschläge für Schlichtegrolls „Nekrolog“, nämlich: „Todtenhalle, Todtensaal, Todtenbuch“ („Nachruf“ wird nicht als Äquivalent vorgeschlagen).

Das Verb „nachrufen“ ist seit Kaspar Stieler (Der teutschen Sprache Stammbaum und Fortwachs (1630)) belegt; er umschreibt es: „Sectari aliquem clamore per vias“ (etwa: “jemanden mit lautem Rufen durch die Straßen verfolgen“). Für das Nomen „Nachruf“ gibt es, wie schon D. Schottel bemerkt, keine frühere Quelle als Zesen; der verwendet es jedoch als Verdeutschung des Fremdworts „Echo [=] Tahlmunde / widerschal / gegenhal / nachruf / Nachhall / widerruf“ (Philipp von Zesen: Hochdeutscher Helikon. Wittenberg 1649, Anzeiger der fremden Wörter); nicht zur Umschreibung von „Necrolog/Nekrolog“.

Campe (Wörterbuch der deutschen Sprache, 1813) wiederum definiert „Nachruf“ als (1)  einen Ruf an eine sich entfernende Person oder Sache, (2)  „einen Ruf, welchen man nach [...] seinem Tode an andere nachläßt.“(Text des Verstorbenen).

Bei Kluge (Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 18. Auflage 1960) heißt es: „Nachruf: In der Bedeutung Nekrolog noch Campe 1813 fremd [(!)], erst nach Mitte des 19. Jahrhunderts durchgedrungen.“, d. h. erst zu diesem Zeitpunkt wird „Nachruf“ mit dem bisher unabhängig davon existierenden Wort „Nekrolog“ (ein über den Verstorbenen verfaßter Text) verbunden.

Alle übrigen Bedeutungsinhalte des Substantivs (Campe, Zesen) sind durch den Bedeutungswandel weitgehend verloren (DUDEN, Das große WB der deutschen Sprache in 6 Bänden). Es ist also zu der befremdlichen Situation gekommen, daß Substantiv (Nachruf = Nekrolog) und Verb (nachrufen = hinterherrufen) auf disjunkte Bedeutungsinhalte referieren.

Grüße --Alsfeld (Diskussion) 19:32, 12. Aug. 2018 (CEST)Quelle korrigiert--Alsfeld (Diskussion) 22:03, 12. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Die Lemmata „Nachruf“ und „Nekrolog“ wurden gemäß diesem Diskussionsbeitrag geändert.--Alsfeld (Diskussion) 18:04, 17. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Leo Belgicus Roman oder Abhandlung?

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Laut dem Abschnitt dieses Artikels Philipp_von_Zesen#Werke_.28Auswahl.29 ist Leo Belgicus ein Roman, während im zweiten Abschnitt von Leo_Belgicus#Fortleben zu lesen ist: „Leo Belgicus“ ist auch der Titel einer historischen Abhandlung von Philipp von Zesen (erschienen 1660; deutsche Fassung 1677 als Niederländischer Leue).

Vielleicht kann jemand, der es weiß, die offensichtlich falsche Aussage des einen oder des anderen Artikels korrigieren. --Nierskiesel (Diskussion) 18:29, 20. Nov. 2014 (CET)Beantworten

fehlende Belege

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  • Schalksernst: Laut mehreren Büchern aus dem 19. Jahrhundert (books.google.de/books?id=vy9CAAAAcAAJ&pg=PA578 , books.google.de/books?id=pexTAAAAYAAJ&pg=PA602 , books.google.de/books?id=zaFEAiIvuhcC&pg=PA96 , books.google.de/books?id=kR5CAAAAcAAJ&pg=PA37) stammt das von Campe (damals zuweilen auch Kampe geschrieben), und auch im DWB ist es "schalksernst, m. bei Campe als verdeutschung von ironie.". In moderner Literatur mag man auch andere Aussagen finden, aber in moderner Literatur wird auch oft aus Wikipedia abgeschrieben, und dadurch können Fehler übernommen und verbreitet werden...

-84.161.10.214 12:18, 31. Okt. 2015 (CET)Beantworten

Kurtze Doch grundrichtige Anleitung zur Höfligkeit

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Der Verfasser des o.g. Traktats ist Hans Adolph von Alewein (Der Schmäkkende), wie man Bibliothekskatalogen entnimmt, und nicht Philipp von Zesen. Zesen ist Widmungsempfänger sowie Autor mehrerer im Anhang abgedruckter Briefe, siehe Online-Ausgabe der Schrift: http://diglib.hab.de/drucke/lo-49/start.htm

Der Titel wurde daher aus der Liste der Einzelwerke Zesens gelöscht.--Alsfeld (Diskussion) 20:01, 3. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

"Rechtsbegriff"

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Ist unter den erfolglosen angeführt. "Rechtsbegriff" wird heute viel benutzt, allerdings nicht um die Pandekten zu bezeichnen. --PeterTrompeter (Diskussion) 21:58, 21. Mär. 2022 (CET)Beantworten