Diskussion:Plenitudo potestatis

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Benowar in Abschnitt Lemma
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Belegstellen im Denzinger

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Denzinger, Ausgabe von 1957

Diese Zuspitzung im 1. Vatikanum ist auch die letzte eigenständige Erwähnung des Terminus (es gibt noch einige Zitate in späteren Verlautbarungen, die letzte wohl im Enchiridion indulgentiarum).

Er wird verwendet, wenn der Papst seinen Jurisdiktionsprimat über die Universalkirche ausübt.

Für die Aussage, dass der Begriff auf Leo den Großen zurückgeht, hätte ich gerne mal einen Beleg gesehen. --(Saint)-Louis (Diskussion) 11:10, 5. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Ok, mittlerweile wurde ein Beleg nachgetragen. In dem entsprechenden Werk Mieraus findet sich aber nicht der Hinweis, dass der Begriff an sich auf Leo den Großen zurückgeht. In der dortigen Fussnote wird auf Leos Sermones 3, 4 verwiesen. In dieser Predigt wird der Begriff denn auch nicht verwendet. Daher formuliere ich das um. --(Saint)-Louis (Diskussion) 10:39, 3. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Es ist schon richtig, wie ich es geschrieben habe. Mierau sollte hier die anderen Ausführungen belegen. Ich habe nun den Beleg für den Brief nachgetragen (gerichtet an Bischof Anastasius in Thessalonike), der lateinische Text lautet (Migne, Patrologia Latina 54, Sp. 671): Vices enim nostras credidimus charitati tuae, ut in partem sis vocatus sollicitudinis, non in plenitudinem potestatis... - damit sollte das ausreichend belegt sein. Dass der Begriff auf Leo zurückzuführen ist, ist in der Forschung unstrittig, vgl. allgemein Bensons heute noch wichtigen Artikel. ciao --Benowar 14:56, 3. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Lemma

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sollte ja eigentlich Plenitudo potestatis sein. --Enzian44 (Diskussion) 23:54, 27. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Könnten wir auch gerne machen, im Artikeltext habe ich ja bereits darauf geachtet. --Benowar 14:56, 3. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

erledigt --Benowar 15:25, 3. Apr. 2014 (CEST)Beantworten