Diskussion:Plenitudo potestatis
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Benowar in Abschnitt Lemma
Belegstellen im Denzinger
[Quelltext bearbeiten]Denzinger, Ausgabe von 1957
- Nr. 775: Innozenz III., Bulle Apostolicae sedis primatus (1199) - Kontext: Begründung des Papstamts
- Nr. 819: Viertes Laterankonzil, Canon 62 (1215) - Kontext: Vergabe von Ablässen anläßlich der Reliquienverehrung
- Nr. 861: Zweites Konzil von Lyon, Glaubensbekenntnis des Michael Palaeologus (1274) - Kontext: Union der römischen mit der griechischen Kirche
- Nr. 868: Bonifaz VIII., Bulle Antiquorum habet (1300) - Kontext: Sündenvergebung anlässlich des Jubeljahrs
- Nr. 1053/1055/1057/1070: Clemens VI., Brief Super quibusdam an den Katholikos der Armenier (1351) - Kontext: Union der armenischen mit der römischen Kirche
- Nr. 1398: Sixtus IV., Bulle Salvator noster (1476) - Kontext: Geldzahlung als Ersatz für andere Ablasswerke
- Nr. 1406: Sixtus IV., Bulle Romani pontificis provida (1477) - Kontext: Auch irgendwas mit Ablässen
- Nr. 1983: Pius V., Bulle Romani pontificis (1571) - Kontext: Eherecht
- Nr. 2512: Clemens XII., Apost. Schreiben In eminenti apostolatus specula (1738) - Kontext: Verbot der Freimaurerei
- Nr. 2783: Pius IX., Enzyklika Qui pluribus (1846) - Kontext: Anathema gegen Geheimgesellschaften
- Nr. 3064: Erstes Vatikanisches Konzil, Pastor Aeternus, Kap. 3 - Kontext: Anathema gegen die, die "ganze Fülle der Vollmacht" ablehnen (non vero totam plenitudinem huius supremae potestatis)
Diese Zuspitzung im 1. Vatikanum ist auch die letzte eigenständige Erwähnung des Terminus (es gibt noch einige Zitate in späteren Verlautbarungen, die letzte wohl im Enchiridion indulgentiarum).
Er wird verwendet, wenn der Papst seinen Jurisdiktionsprimat über die Universalkirche ausübt.
Für die Aussage, dass der Begriff auf Leo den Großen zurückgeht, hätte ich gerne mal einen Beleg gesehen. --(Saint)-Louis (Diskussion) 11:10, 5. Feb. 2014 (CET)
- Ok, mittlerweile wurde ein Beleg nachgetragen. In dem entsprechenden Werk Mieraus findet sich aber nicht der Hinweis, dass der Begriff an sich auf Leo den Großen zurückgeht. In der dortigen Fussnote wird auf Leos Sermones 3, 4 verwiesen. In dieser Predigt wird der Begriff denn auch nicht verwendet. Daher formuliere ich das um. --(Saint)-Louis (Diskussion) 10:39, 3. Apr. 2014 (CEST)
- Es ist schon richtig, wie ich es geschrieben habe. Mierau sollte hier die anderen Ausführungen belegen. Ich habe nun den Beleg für den Brief nachgetragen (gerichtet an Bischof Anastasius in Thessalonike), der lateinische Text lautet (Migne, Patrologia Latina 54, Sp. 671): Vices enim nostras credidimus charitati tuae, ut in partem sis vocatus sollicitudinis, non in plenitudinem potestatis... - damit sollte das ausreichend belegt sein. Dass der Begriff auf Leo zurückzuführen ist, ist in der Forschung unstrittig, vgl. allgemein Bensons heute noch wichtigen Artikel. ciao --Benowar 14:56, 3. Apr. 2014 (CEST)
Lemma
[Quelltext bearbeiten]sollte ja eigentlich Plenitudo potestatis sein. --Enzian44 (Diskussion) 23:54, 27. Mär. 2014 (CET)
- Könnten wir auch gerne machen, im Artikeltext habe ich ja bereits darauf geachtet. --Benowar 14:56, 3. Apr. 2014 (CEST)
erledigt --Benowar 15:25, 3. Apr. 2014 (CEST)