Diskussion:Politikergehälter (Österreich)

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Plani in Abschnitt bezüge.at
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Es gibt keine Bundesratsabgeordneten. Die heißen Mitglieder des Bundesrates. Könnte man das vielleicht beibehalten? (nicht signierter Beitrag von 161.110.1.190 (Diskussion) 20:37, 15. Jul 2015 (CEST))

Müsste das Lemma nicht Politikergehalt (Österreich) lauten? Der Betrag für einen Nationalratsabgeordneten wird hier mit 8.160, hier mit 7418 und hier mit 8306 € angegeben. Eine Vereinheitlichung ist notwendig. Politikerbezug ist eine WL hierher. Ziel könnte aber auch Abgeordnetenentschädigung sein. Bzw. eigentlich fehlt ein Hauptartikel (oder eine BKL) Politikergehalt.--Karsten11 (Diskussion) 17:11, 21. Sep. 2013 (CEST)Beantworten


Hat jemand zufällig Informationen über die Situation der Politikergehälter im Bundesland Kärnten? Konnte keine Infos darüber finden. Vielen Dank! --77.117.96.217 01:23, 12. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Die Bemessungsgrundlage liegt gegenwärtig (am 31. Mai 2017) bei 7 418,62 € (monatlicher Bezug eines Mitgliedes des Nationalrates), das ist der im "Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre" (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001474) und im "Bundesbezügegesetz" (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001475) festgeschriebene Betrag (siehe BezBegrBVG § 1, Z 1, resp. BBezG, 2. Abschnitt, § 2, Z 1 & Z 2), der ausschließlich (!!!) durch eine Novellierung vom Parlament in 2-Drittelmehrheit (Bezügebegrenzungsverfassungsgesetz = Verfassungsgesetz!) geändert werden kann.

Die (unter Einzelnachweise Nr. 2 angeführte und verlinkte) Kundmachung des Rechnungshofs ist nicht mehr als (NUR!) eine Kundmachung in Erfüllung seines verwaltungstechnischen Auftrags: Der Rechnungshof ist (u. a.) Kontrollorgan ohne (judikative, legislative oder exekutive) Gewalt, der ohne oder mit Auftrag (hier aufgrund einer Mitteilung des "Ministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz" über Pensionsanpassungen, § 1 der Kundmachung) tätig werden kann, wofür er sich anderer Institutionen bedienen darf (hier der "Statistik Austria", § 1 der Kundmachung). Es wurde ein Anpassungsfaktor ermittelt (§ 2 der Kundmachung), der bisher durch keine Gesetzesänderung in den Bezügegesetzen öffentlicher Funktionäre umgesetzt wurde. Gültigkeit für die Ermittlung des Anpassungsfaktors hatten (für diese Kundmachung) das BGBl. I Nr. 64/1997, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/2014 (§ 1 der Kundmachung) und die Änderung BGBl. I Nr. 65/2015 (§ 2 der Kundmachung), wie in obigen Links der Bundesgesetzesblätter zu sehen ist, mit dem GEGENWÄRTIG GÜLTIGEN Betrag (7 418,62 €) der Bemessungsgrundlage (siehe BezBegrBVG § 1, Z 1, resp. BBezG, 2. Abschnitt, § 2, Z 1 & Z 2). Kurz: Es wurde der Anpassungsfaktor vom Rechnungshof ermittelt, nicht die Bemessungsgrundlage vom Parlament geändert.

Die unter Einzelnachweise Nr. 3 angeführte Tabelle stellt die historische Entwicklung der Anpassungsfaktoren dar, nicht der Bezüge (wie im Begleittext des Einzelnachweises behauptet).

Mit anderen Worten: Vom Rechnungshof ermittelte Anpassungsfaktoren, sowie Kundmachungen vom Rechnungshof, haben keine unmittelbare Auswirkung auf Bezüge öffentlicher Funktionäre. Unmittelbare Auswirkung auf Bezüge öffentlicher Funktionäre hat eine Verfassungsgesetzesänderung mit 2-Drittelmehrheit (die anschließend als Bundesgesetzblatt in der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht wird).

Zahlen für 2018 falsch?

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Für 2018 wurde die Erhöhung für die höheren Bezüge ausgesetzt. Meines Wissens nach sind also die Zahlen für 2018 hier unrichtig. Siehe 3. Absatz hier: https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2017/PK1187/

bezüge.at

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Als Quelle ist bezüge.at angegeben. In dieser Quelle wird Kickl als Bundespräsident geführt. Diese Information ist falsch. Die Quelle schlichtweg nicht vertrauenswürdig. (nicht signierter Beitrag von Lena11111111111 (Diskussion | Beiträge) 10:26, 23. Apr. 2024)

Danke für den Hinweis. Ich habe die Verlinkung auf die private Internetseite jetzt aufgrund dieser offenkundigen Fehler entfernt. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 10:29, 23. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
An dieser Stelle noch der Hinweis an Benutzer:Leon Fellner, der möglicherweise aufgrund des ähnlichen Namens den Betreiber der genannten Website kennen und diesen auf die Fehler aufmerksam machen könnte. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 10:31, 23. Apr. 2024 (CEST)Beantworten