Diskussion:Polizeirabbiner

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2A01:CB08:891A:1200:71F7:A707:7017:44D4 in Abschnitt Sachsen-Anhalt
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Sachsen-Anhalt

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Hier ist von einer Rebbetzin die Rede. Das ist aber kein weiblicher Rabbi sondern die Ehefrau eines Rabbi, die im Judentum keine offizielle Seelsorgefunktion hat. Ist das so gewollt? --2A01:CB08:891A:1200:71F7:A707:7017:44D4 13:41, 24. Okt. 2022 (CEST)Beantworten