Diskussion:Postkartenverfahren

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Letzter Kommentar: vor 10 Tagen von 2A01:5241:506:B00:0:0:0:FB50 in Abschnitt Ungereimtheiten
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Ungereimtheiten

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1977 wurde u.a. das Zivildienstgestz geändert. Die Novellierung sah vor, zum einen die Dienstdauer von 16 auf 18 Monate zu verlängern und zum anderen das bisher geltende Verfahren, sich persönlich vor einem Ausschuss rechtfertigen zu müssen, ersatzlos zu streichen. Um den Kriegsdienst künftig zu verweigern, sollte nun eine formelle Erklärung ohne weitere Beweggründe ausreichen. Das BVerfG setzte das Gesetz - nach Einspruch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sowie mehrerer CDU/CSU-geführter Landesregierungen - im Dezember 1977 zunächst per einstweiliger Verfügung ausser Kraft und entschied im April 1978, dass das Verfahren verfassungswiedrig sei.


1.: Warum sollten Menschen, deren Antrag auf KdV im Zeitraum der Gültigkeit des Gesetzes vom Bundesamt "nicht anerkannt wurden", dennoch nach der neuen Dauer Zivildienst leisten? Wer nicht anerkannt wird, kann auch keinen Zivildienst leisten -> entsprechend geändert

2.: Wenn ab April 1978 wieder das ursprüngliche Gesetz in Kraft trat und somit eine Dienstdauer von 16 Monaten galt, wie es auch der Artikel zum Zivildienst in Deutschland beschreibt, warum mussten betroffene KdV'ler dennoch die verlängerte Dienstzeit ableisten?


Dass man neue Gesetze in gültigen Bescheiden berücksichtigen kann, habe ich selber erlebt. Ich habe im Jahre 1989 verweigert und erhielt einen entprechenden Bescheid über eine Dienstdauer von 20 Monaten. Meinen Zivildienst trat ich vor Oktober 1990 an, als die Verkürzung auf 15 Monate in Kraft trat. Ende 1990 oder Anfang 1991 erhielt ich einen neuen Bescheid, der die neue Dienstdauer berücksichtigte. 2A01:5241:506:B00:0:0:0:FB50 16:31, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten