Diskussion:Präsident des Nationalrates
Bedeutung des Nationalratspräsidenten
[Quelltext bearbeiten]Ist der NRP nicht der 3. mächtigste im Land, nach dem Bundeskanzler? --Thomas G. Graf 12:32, 7. Jul 2004 (CEST)
- "Ranghoch" bedeutet nicht notwendigerweise "mächtig". Normalerweise ist der Bundeskanzler der mächtigste, das hängt aber u.a. von den handelnden Personen und den sonstigen Verhältnissen ab, wie z.B.: Ist der BK gleichzeitig Parteichef? Wie stabil ist die Mehrheit im Parlament? Außerdem ist Macht relativ: Laut einem Kreisky-Bonmot waren zu seiner Zeit Dichand und Bacher die mächtigsten Personen im Lande.
- Im Artikel geht es vielmehr um den protokollarischen Rang, der unabhängig von den handelnden Personen ist, und da kommt der 1. Nationalratspräsident an zweiter Stelle, nach dem Bundespräsidenten. Der Bundeskanzler kommt meines Wissens nach nicht einmal an dritter Stelle, sondern erst später. --Gecek 14:42, 7. Jul 2004 (CEST)
Zweiter/Dritter NRP
[Quelltext bearbeiten]Könnte jemand die Tabelle(n) um die 2./3. NRP (also zB für die jetztige Legislaturperiode um Spindelegger und Glawischnig) erweitern? Bzw. kennt jemand eine derartige Auflistung, an der man sich orientieren könnte? lg, -- مٰنشMan∞77龍 18:01, 31. Jul. 2008 (CEST)
- Ich habe die Liste um die zweiten und dritten Präsidenten ergänzt, eine Liste ist beim Parlament verfügbar: http://www.parlament.gv.at/WWER/NR/PRAES/ -- sgt_bilko Diskussion 12:05, 3. Aug. 2014 (CEST)
Abstimmung
[Quelltext bearbeiten]Ich denke ich sehe richtig, dass die NR-Präsidenten 3 aus 183 sind und, da sie ja „aus deren Mitte“ gewählt werden, als Folge der „Selbstausschaltung des Parlaments“ auch mitstimmen dürfen. Wie schaut das in der Praxis aus? Im Fernsehen sieht man die Abg. bei Abstimmungen Handzeichen geben – zeigt da der NR-Präs. auch auf? Oder ist es Usus, dass sich der Vorsitzführende bei erwarteten „klaren“ Abstimmungen seiner Stimme enthält? --Dagobert Drache 15:23, 28. Okt. 2008 (CET)
- Üblich ist, dass der Präsident, der die Verhandlung führt nicht mitstimmt. Bei besonders knappen Mehrheiten, könnte das irgendwannn mal wieder kritisch werden. --Zoris Trömm 16:14, 28. Okt. 2008 (CET)
- Ich glaube sie dürfen nicht mitstimmen, zumindest in der ersten Republik durfen sie das nicht.
- Dadurch kam es ja dann zur Situation, dass alle NRPräsidenten ihr Amt zurücklegten um mitstimmen zu dürfen, woraufhin Dollfuss den Nationalrat auflösen ließ. Jakob Gokl 22:37, 28. Okt. 2008 (CET)
- § 68 NGO:
- „(1) Der den Vorsitz führende Präsident stimmt in der Regel nicht mit. Er kann sich jedoch, bevor er das Ergebnis einer Abstimmung ausgesprochen hat, an derselben durch mündliche Bejahung oder Verneinung der gestellten Frage beteiligen. An namentlichen und geheimen Abstimmungen (§ 66 Abs. 4 und 5) sowie an Wahlen nimmt der den Vorsitz führende Präsident immer teil.“
- Wie das in der ersten Republik genau war, kann ich nicht sagen, wahrscheinlich war sie aber anderslautend. --Zoris Trömm 01:56, 29. Okt. 2008 (CET)
- Danke für die Infos. In der 1. Republik war es lt. Karl Vocelka: Geschichte Österreichs so, wie im Kapitel über die Ausschaltung des Parlaments erklärt wird: „Die Entscheidung hin an dieser einzigen Stimme, so dass der sozialdemokratische Präsident des Nationalrates, Karl Renner, zurücktrat. Damit hatte er seiner Partei eine Stimme mehr gebracht, denn der Präsident war bei der Abstimmung nicht stimmberechtigt.“ (Der Artikel zur Ausschaltung des Parlaments stellt das etwas anders dar.) --Dagobert Drache 05:20, 29. Okt. 2008 (CET)
Angabe der Amtszeit
[Quelltext bearbeiten]Wieso wird bei denjenigen, die unter einem Jahr das Amt ausübten, der Tag der Amtsübernahme und der des Amtsendes genannt, bei den anderen aber nicht? Ich halt da eine einheitliche Vorgehensweise für sinnvoller. Sonst hat das was von: "seht her, die waren aber auch wirklich nur kurz im Amt". So was hat aber in der WP nichts zu suchen.--Fit (Diskussion) 15:08, 27. Feb. 2018 (CET)
Rangordnung
[Quelltext bearbeiten]„In der protokollarischen Rangordnung der Republik Österreich steht der Präsident des Nationalrates nach dem Bundespräsidenten an zweiter Stelle, noch vor dem Bundeskanzler als Regierungschef.“
wer sagt das? unsere einzige belastbare quelle sagt das gegenteil. siehe Protokollarische Rangordnung in Österreich. --W!B: (Diskussion) 10:54, 5. Jul. 2019 (CEST)
- PräsNR steht an staatlich dritter Stelle, siehe http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:ozjmJBPIqKAJ:www.okb.at/files/steiermark/files/veranstaltungsknigge_oekb.pdf+&cd=3&hl=de&ct=clnk&gl=at (im Direktlink gehts nicht, verlangt Zugangsdaten):
- Bundespräsident - Kardinal - Bundeskanzler - Präsident des Nationalrats - Vizekanzler - Bundesminister - Präsident des Bundesrats - Landeshauptmann - Präsident des Landtags - Diözesanbischof - Landeshauptmannstellvertreter - Staatssekretär - Ehemaliger Landeshauptmann - Landesrat - 2. und 3. Landtagspräsident - Bürgermeister der Landeshauptstadt - Superintendent (evangelische Kirche) - Klubobmann Landtag (nach Fraktionsstärke)- Ehemaliger Landtagspräsident - Ehemaliger Landesrat - Stadtrat der Landeshauptstadt - Behördenleiter Dienstklasse IX - (Rechnungshofdirektor, Sektionschef,Landesamtsdirektor) - Abgeordneter zum Nationalrat - Präsident Landeskammer - Abt - Abgeordneter zum Bundesrat - Abgeordneter zum Landtag - etc. pp.
- Oder auch hier bei der Feuerwehr: http://www.bfk.zwettl.at/fileadmin/Downloads/veranstaltung/Begruessungsliste_fuer_Veranstaltungen__aus_der_Feuerwehrkommandantenfortbildung_2007.pdf
- Oder hier beim ÖRK: https://www.roteskreuz.at/fileadmin/user_upload/PDF/Was_wir_tun/141021_Auftreten_in_der_Oeffentlichkeit.pdf, S. 11–12
- -- HTH --Elisabeth 11:34, 5. Jul. 2019 (CEST)
- danke dir. ersteres hab ich im fachartikel noch eingebaut --W!B: (Diskussion) 10:04, 6. Jul. 2019 (CEST)
- dort steht jetzt folgende anmerkung (von mir):
- NDer Nationalratspräsident als direkt gewählter Vertreter des Souveräns des Staates (der Volksvertretung) wird in Österreich im parlamentarisch-demokratischen Verständnis traditionell als „zweithöchstes Amt im Staat“ angesehen.
- das scheint mir nur eine art "bekeenntnis"-usance zu sein. man könnte das hier im artikel doch auch noch diskutieren. die frage stellt sich ja: zeremoniell-protokollarisch 3. (4.), verfassungsrechtlich nur inter pares (und erst nach drei wochen) vertreter des bundespräsidenten. --W!B: (Diskussion) 10:48, 6. Jul. 2019 (CEST)
[...] Zurück zu Wikipedia. Dort steht: „Das Amt des Parlamentspräsidenten ist in Österreich, ähnlich wie der Bundespräsident, eine Institution der Identitätsstiftung und der überparteilichen Politik.“ Wir lernen: Bei Wikipedia gilt nicht die Wahrheitspflicht. [...] ' Christian Rainer: Es ist angerichtet, profil, 15. Mai 2021 --M2k~dewiki (Diskussion) 11:24, 16. Mai 2021 (CEST)
Sichten
[Quelltext bearbeiten]Die Seite müsste noch von einem Sichter gesichtet werden! --209.141.32.222 22:37, 13. Feb. 2024 (CET)