Diskussion:Presse (Medien)
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Was ist Presse
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel steht: Heute steht die Presse auch für die Gesamtheit aller Zeitungen und Zeitschriften in jeglicher Form sowie für das damit zusammenhängende Nachrichten- und Meinungswesen. In gewissen Wortverbindungen (wie etwa Pressefreiheit, Pressesprecher, Pressekonferenz etc.) steht der Wortteil „Presse“ auch in einem erweiterten Sinne für den Rundfunk, das Fernsehen und das Internet sowie auch für die Gesamtheit aller öffentlichen Massenmedien.
Inwiefern lässt sich heute die engere Verwendung als Print noch als die allgemeinere Aufrecht erhalten? Die Presse bezieht sich doch in den wesentlichen Punkten (Pressefreiheit, Vierte Gewalt, Pressekodex, Presseausweis etc. auf alle redaktionel betreuten, periodisch oder dauerhaft erscheinenden/ausgestrahlten Publikationen, egal über welches Medium. Dies sollte sich mE auch darin wiederspiegeln, dass die Kategorie:Presse nicht unter Kategorie:Printmedien steht, sondern direkt in der Kategorie:Medien stehen sollte. Die Abgrenzung gegenüber anderen Formen des Journalismus liegt mE beim Schwerpunkt auf Nachrichten und zeitnahe Hintergrundinformation vs. Unterhaltung und wissenschaftliche oder institutionelle Veröffentlichungen und Literatur. Der Artikel könnte so gesehen auch ein paar Referenzen und eine Literaturliste sehr gut gebrauchen. -- 7Pinguine 14:59, 29. Aug. 2010 (CEST)
Was ist Presse nicht
[Quelltext bearbeiten]Man spricht zwar umgangssprachlich und im politischen Raum auch von "elektronischer Presse". Das ist nicht mehr "Print". Der Begriff will plakativ zusammenfassen, was Gesetzestexte umständlich umschreiben, die bspw. von "journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesiondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse ... wiedergegeben werden" sprechen (z. B. § 54 Abs. 2, § 56 Abs. 1 RStV). "Elektronische Presse" ist Telemedium. Durch diesen plakative Sprachgebrauch sollte man sich aber nicht zu vorschnellen rechtlichen Folgerungen verführen lassen. Die Pressefreiheit und die Rundfunkfreiheit sind zwei nebeneinander stehende Grundrechte. Die Pressefreiheit ist kein umfassendes Verlegergrundrecht, das unabhängig vom genutzten Medium Schutz gewährt. Sie umfasst den Rundfunk nicht. Deshalb habe ich den Satz im Text geändert und dabei berücksichtigt, dass "Rundfunk" der rechtliche Oberbegriff zu Hörfunk und Fernsehen ist --Rolaman (Diskussion) 18:31, 29. Okt. 2012 (CET)
Internetzeitalter
[Quelltext bearbeiten]Große Teile des Artikels wurden vor dem Jahr 2010 geschrieben und behandeln hauptsächlich Druckschriften. Medien im Internet sind noch nicht ausreichend eingearbeitet. -- Gebu (Diskussion) 19:37, 13. Jan. 2021 (CET)
- Medien im Internet sind doch keine „Presse (Medien)“? Siehe „Siehe auch“ im Artikel. --Treck08 (Diskussion) 23:40, 13. Feb. 2023 (CET)