Diskussion:Preußische Geologische Landesanstalt
Hauchecorne erster Direktor?
[Quelltext bearbeiten]Die Liste der Direktoren ist von hier, da ist Hauchecorne als 2. auf den Direktorenposten berufen worden. Hier ist er als Gründungsdirektor genannt. Was stimmt? -- Mordan -?- 10:22, 7. Mai 2008 (CEST)
- Beides. Beyrich war offensichtlich wissenschaftlichen Direktor von 1873-1896, und Hauchecorne ebenfalls von 1873-1900 Direktor, wie in der Tabelle in Deiner ersten Quelle steht (das muss übrigends ein Druckfehler sein, es muss 1873 und nicht 1883 heißen). In seinem Lebenslauf auf der gleichen Webseite steht: „Gemeinsam mit dem Geologen Ernst Beyrich wurde er mit der Gründung und Organisation einer Preußischen Geologischen Landesanstalt beauftragt.“ und wenig später: „Während Beyrich, der wissenschaftlicher Leiter der Geologischen Kartierung war, seine Aufgabe in der möglichst korrekten Darstellung der geologischen Verhältnisse sah, widmete sich Hauchecorne intensiv der graphischen Darstellungsart sowie der Farbgebung.“ Frank Eberhardt: Der Vater der Preußischen Geologischen Landesanstalt, Edition Luisenstadt, 1997
- Auch nach der zweiten Quelle waren Wilhelm Hauchecorne und Ernst Beyrich die ersten Direktoren, also offensichtlich gemeinsam.
- Und schließlich: Karl Afred von Zittel schreibt in seiner Geschichte der Geologie, dass Beyrich 1873 zusammen mit Hauchecorne als Co-Direktor der Landesanstalt berufen wurde. (v.Zittel, Karl Alfred: Geschichte der Geologie und Paläontologie. München Leipzig, R. Oldenbourg, 1899). HTH, --Jo 19:44, 7. Mai 2008 (CEST)
Danke. Hab die tabelle korrigiert. -- Mordan -?- 22:55, 7. Mai 2008 (CEST)
Quelle
[Quelltext bearbeiten]Ich möchte mal auf die Quelle Das Unterrichtswesen im Deutschen Reich: aus Anlass der Weltausstellung un St. Louis unter Mitwirkung zahlreicher Fachmänner , W. Lexis (Hrsg.), A.Asher&Co, Berlin 1904. Online-Version hinweisen. Wer sich bemüßigt fühlt, da sind noch unheimlich viele Details rauszuholen. -- Mordan -?- 11:58, 22. Jul. 2008 (CEST)
Statut
[Quelltext bearbeiten]Damit es nicht verschwindet:
Ministerial-Erlass vom 6. März 1875, betr. Statut der Königl. geologischen Landesanstalt und Bergakademie in Berlin. Auf Grund Allerhöchster Ordre vom 6. März d. J. wird hierdurch unter Aufhebung der Vorschriften für die Königl. Bergakademie vom 28. September 1863 nachfolgendes Statut der Königl. geologischen Landesanstalt und Bergakademie von mir erlassen. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. (gez.) Achenbach. Statut der Königl. geologischen Landesanstalt und Bergakademie. D i e g e o l o g i s c h e L a n d e s a n s t a l t. §1. Die Königl. geologischen Landesanstalt hat den Zweck, die geologische Untersuchung des Preussischen Staatsgebietes auszuführen und die Ergebnisse derselben in solcher Weise zu bearbeiten, dass sie für die Wissenschaft ebenso wie für die wirthschaftlichen Interessen des Landes allgemein zugänglich und nutzbringend werden. §2. Hiernach liegen der geologischen Landesanstalt folgende Aufgaben ob: 1. Die Ausführung und Veröffentlichung einer geologischen Spezialkarte des ganzen Staatsgebietes unter Zugrundelegung der Original-Aufnahmen des Generalstabes im Massstabe 1 : 25,000. Die Spezialkarte soll eine vollständige Darstellung der geologischen Verhältnisse, der Bodenbeschaffenheit und des Vorkommens nutzbarer Gesteine und Mineralien enthalten und von erläuternden Texten begleitet sein. 2. Die Ausführung einer geologischen Uebersichtskarte unter Zugrundelegung der Generalstabskarte in 1:100000, nach Massgabe des Fortschreitens der Specialkarte. 3. Die Bearbeitung monographischer geologischer Darstellungen einzelner Landestheile oder Mineral-Vorkommnisse. 4. Die Herausgabe an die Kartenwerke sich anschließender Abhandlungen geologischen, paläontologischen, montanistischen oder verwandten Inhaltes. 5. Die Sammlung und Aufbewahrung aller Belagstücke zu den Kartenwerken und sonstigen Arbeiten. Dieselben werden mit den Karten, sowie mit profilarischen und anderen bildlichen Darstellungen zu dem „Geologischen Landesmuseum“ vereinigt, welchem sich die technologischen Sammlungen des „Museums für Bergbau und Hüttenwesen“ anschliessen. Diese vereinigten Sammlungen werden ein möglichst vollständiges Bild der geologischen Zusammensetzung, der Bodenbeschaffenheit, des Mineral-Reichthums und des auf diesem beruhenden Theiles der Gewerbethätigkeit des Landes gewähren. 6. Die Sammlung und Aufbewahrung der im Lande gefundenen Gegenstände von geologischem Interesse und der auf solche bezüglichen Nachrichten. §3. Der Vorstand der geologischen Landesanstalt wird aus zwei vom Könige ernannten Directoren, deren einer der Director der Königl. Bergakademie ist, gebildet. Unter deren Leitung und Mitwirkung werden die Arbeiten der geologischen Landesanstalt durch mit Staatsdiener-Eigenschaft angestellte Landesgeologen und eine Anzahl von Mitarbeitern ausgeführt. Die Dienstobliegenheiten der Landesgeologen und der Mitarbeiter werden durch besondere Geschäftsanweisung geregelt.
Quelle: [1]
vom Präsidenten Julius Verse (1936-1939)
[Quelltext bearbeiten]fehlt ein Artikel bei Wikipedia. Warum? Kann jemand den noch erstellen, das wäre doch wichtig! Danke--Hopman44 (Diskussion) 20:06, 6. Aug. 2016 (CEST)
Eröffnet, --Hopman44 (Diskussion) 08:12, 8. Aug. 2016 (CEST)