Diskussion:Privates Baurecht

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 188.174.201.203 in Abschnitt Neues Baurecht
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Neues Baurecht

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Für ab dem 1.1.2018 geschlossene Bauverträge gilt in Deutschland ein neues Baurecht. §§631-650v BGB

Diese Regelungen weichen erheblich von den bisherigen Regelungen des Werkvertragsrechtes ab. Diese Regelungen wiedersprechen in einigen Fällen außerdem der aktuellen VOB die in Folge voraussichtlich ebenfalls angepaßt werden muss.

--188.174.201.203 21:44, 15. Apr. 2018 (CEST).Beantworten