Diskussion:Pro Mobilität
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Cyclo
Wenn die Straßenbauindustrie und all diejenigen Wirtschaftszweige, die vom weiteren Ausbau des Straßennetzes profitieren, sich zusammenschließen und mehr Investitionen im Fernstraßenbau fordern, so muss die Selbstlosigkeit und die Gemeinnützigkeit angezweifelt werden. Daher meine ich, sollte die allererste Version des Artikels wieder hergestellt werden.--Cyclo 01:55, 31. Dez. 2008 (CET)
- Da die Begründung für die Änderung war, dass die Wikipedia keine Theoriefindung ist, hier ein Änderungsvorschlag:
- In seiner Satzung gibt Pro Mobilität an, dass "ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke" verfolgt werden und dass der Verein selbstlos tätig sei. Allerdings steht §55, Absatz 1 der Abgabenordnung dem gegenüber: "Eine Förderung oder Unterstützung geschieht selbstlos, wenn dadurch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke - zum Beispiel gewerbliche Zwecke oder sonstige Erwerbszwecke - verfolgt werden". Die Bauwirtschaft, die auch Mitglied ist, profitiert von weiteren Investitionen in den Straßenbau im erheblichen Maß.--Cyclo 19:22, 31. Dez. 2008 (CET)
- Tut mir leid, so wird das nichts. Das ist nämlich nur deine persönliche Interpretation dieses Paragraphen - solange kein ordentliches Gericht oder eine sonstige staatliche Instanz dem Verein die Gemeinnützigkeit abspricht, ist er gemeinnützig im Sinne des Gesetzes. Dieser Paragraph bezieht sich ausschließlich auf die wirtschaftliche Tätigkeit des Vereins - nicht die der Mitglieder. Der Verein darf keine Gelder erwirtschaften, die dann an die Mitglieder ausgeschüttet werden. Das ist der Inhalt des §55, nichts anderes. Dass der Verein mit publizistischer Arbeit Stimmung pro Straßenbau macht, was dann den Mitgliedern indirekt zu Gute kommt, das ist damit nicht zu fassen und widerspricht dem Vereinsrecht nicht. Es ist ja auch kein bestimmtes Mitglied, das davon profitiert, sondern "nur" die Bauindustrie allgemein, nicht ein bestimmtes Bauunternehmen. Die Kritik an der Arbeit dieses Lobbyverbands ist ja im Artikel schon benannt, und das auch durchaus umfassend und gut belegt. --Wahldresdner 12:41, 2. Jan. 2009 (CET)
- Nun gut, ich habe meinen Standpunkt oben dargelegt, hier nur für alle anderen der Link zum Nachlesen des Paragraphen und eventuell Mitdiskutieren: http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__55.html --Cyclo 00:55, 3. Jan. 2009 (CET)