Diskussion:Produktsicherheitsgesetz (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von BusyBeaver-de in Abschnitt 90% des Artikeltextes drehen sich immer noch um das alte GPSG
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§ 20 Absatz 2

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Ich verstehe § 20 Absatz 2 nicht: "Dies gilt nicht, wenn das verwendungsfertige Produkt mit der CE-Kennzeichnung versehen ist und die Anforderungen an diese CE-Kennzeichnung mit denen nach § 21 Absatz 1 mindestens gleichwertig sind." Worauf genau bezieht sich "Dies gilt nicht"? Leider habe ich bei Internet-Recherche widersprüchliche Aussagen gefunden (entweder im Sinne von "GS-Zeichen nicht zulässig wenn CE-Kennzeichen" oder aber im Sinne von "wenn CE-Kennzeichen, dann GS-Zeichen ohne zusätzliche Prüfung"). Bitte um Hilfe. --DROK (Diskussion) 12:59, 22. Dez. 2012 (CET)Beantworten

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Führt zum ähnlichen Amerikanischen Gesetz, nicht zu einer englischen Erklärung des deutschen Gesetzes. (nicht signierter Beitrag von 81.246.19.234 (Diskussion) 13:25, 1. Jun. 2012 (CEST)) Beantworten

90% des Artikeltextes drehen sich immer noch um das alte GPSG

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Alros002, verschob am 11.11.2011 „Geräte- und Produktsicherheitsgesetz“ nach „Produktsicherheitsgesetz (Deutschland)“ mit dem Kommentar: "An Titel der Neufassung angepasst." Die Anpassung des Artikels selbst beschränkte sich dabei auf eine Umformulierung der beiden Einleitungssätze und einem Update der Infobox. Seitdem gab es 67 "Bearbeitungen", davon 42 durch diverse IPs (wen wundert's), ohne dass mit zwei Ausnahmen jemanden das Dilemma so richtig aufgefallen wäre.

Immerhin ein halbes Jahr nach der Verschiebung gelang es jemanden, einen Satz, der tatsächlich das neue ProdSG betrifft, einzufügen. Und eineinhalb Jahre später fand sich endlich jemand, dem auffiel, dass das GPSG schon längst vergangen ist und der den Artikeltext grammatikalisch ins Präteritum umschrieb und wenigstens um 2 Sätze zum neuen ProdSG erweiterte. Seit dem gab es dann wieder nur noch ein paar unwesentliche Bearbeitungen wie geschützte Leerstellen einfügen, Typos, stilistische Korr, (Wiki)-Linkfixe usw.

Es ist IMHO ziemlich daneben, dass sich gefühlte 90% des Artikels incl. der meisten Literaturhinweise und Weblinks immer noch mit dem vor rund 5 Jahren aufgehobenen Geräte- und Produktsicherheitsgesetz beschäftigen und nur der klägliche Rest mit dem aktuell gültigen Produktsicherheitsgesetz. Es ist zwar offensichtlich so, dass große Teile des GPSG in das neue ProdSG übernommen wurden, aber es kamen zahlreiche Ergänzungen und Änderungen hinzu. Während das alte GPSG noch mit 21 Paragrafen in 7 Abschnitten auskam[1], hat das neue ProdSG nunmehr 40 davon in 10 Abschnitten[2]. Während im alten GPSG nur eine EG-Richtlinie berücksichtigt war, sind es im neuen ProdSG nunmehr 13. Es wäre damals wohl enzyklopädisch viel sinnvoller gewesen, den Artikel GPSG mit einem Zusatz über die Aufhebung bestehen zu lassen und zum neuen ProdSG auch einen neuen Artikel zu starten. Jetzt haben wir nix halbes und nix ganzes sondern nur einen ziemlich schlechten Chaosartikel. Leider bin ich nicht juristisch versiert und lasse somit lieber die Finger von umfangreichen Bearbeitungen bei Rechtsthemen. --Ciao--Bestoernesto (Diskussion) 05:27, 1. Aug. 2016 (CEST), edit--Bestoernesto (Diskussion) 05:35, 1. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Es ist gerade neu gefasst worden, 2021. Die Verschiebung war sicher in Ordnung. Der Hinweis auf die Verschiebung ist nun nur selbst veraltet. --Aktenstapel (Diskussion) 17:16, 2. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Ich denke, hier wären zwei Artikel besser. Also diesen Artikel auf die alte Fassung zurücksetzen und dann einen neuen Artikel schreiben zum neuen Gesetz. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 09:54, 16. Nov. 2022 (CET)Beantworten
Artikel ist inzwischen überarbeitet
BusyBeaver-de (Diskussion) 11:57, 10. Apr. 2024 (CEST)Beantworten