Diskussion:Prostitutionsvertrag

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
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Artikelbearbeitung (Allgemeines)

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Hallo, ich habe einige kleine Ergänzungen + Weblinks + Tippos vorgenommen; bitte mal anschauen, ob so ok. Ferner einige Anregungen für die weitere Bearbeitung:

  1. Eingangs wäre es zweckmäßig, eine Erläuterung mit aufzunehmen, dass sich die Ausführungen sinngemäß auch auf Callboys und Strichjungen etc. beziehen, d.h. auf männliche Prostitution (siehe dazu auch beim Artikel Freier die Einleitung, 3. Satz. (Anmerkung: Dieser Erläuterungs-Satz sollte evtl. auch in den Artikel Prostitution mit aufgenommen werden, und ggf. auch noch in weitere Artikel?)
  2. Evtl. noch einen Abschnitt Verhältnis zwischen Agenturen etc. und Prostitutierten mit aufnehmen (lt. der Weblink-Quelle 5 ja inzwischen "marktüblicher"?), sowie dabei auch weitere Vertragspartner mit berücksichtigen (ebenfalls lt. Weblink 5: "Zuhälter als Auslaufmodell", und "Schleuser etc. zunehmend im Geschäft"..?)?
  3. Der Abschnitt Sozialversicherungspflicht enthält einige Wertungen, die mMn noch "neutralisiert" werden sollten; ferner vermischen sich mMn bei den letzten Sätzen Sozialversicherungspflicht und Hurenlohn.
  4. Evtl. wäre es ja auch sinnvoll, einen eigenen Abschnitt zur Problematik des Hurenlohnes anzulegen? Dabei gäbe es dann sicherlich auch Überlappungen zur Zwangsprostitution etc. (beispielsweise vermute ich, dass bespielsweise "Schleuser-Entgelte" wahrscheinlich gem. GG nichtig sind?)

Bitte nur als Anregungen verstehen!, und nicht etwa als Besserwisserei und/oder Nörgelei... Ich finde eure Arbeit in diesem schwierigen Themenbereich echt beeindruckend + lobenswert! Selbst kann ich inhaltlich nicht viel beitragen; bin aber gerne bereit, mich um Literaturangaben und evtl. weitere Quellen-Recherchen zu kümmern (wie ja bereits mit Giulia für andere Artikel geklärt) Grüße--Horst (Disk.) 10:19, 3. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Themenfeld / Quellen / Literatur

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Hier als Zwischenlagerung, noch keine Ahnung, ob überhaupt relevant:

  • Bettina Heiderhoff: Gemeinschaftsprivatrecht. 3. Auflage von 2005 Seiten, Sellier European Law Publ., Ort ?? Jahr ??, ISBN ?? (gem. Register gibt es auf/oder ab S. 24 was zum Prostitutionsvertrag...) >> Hier ein Link, es gibt Klappentext, Buchbeschreibung, Inhaltsverzeichnis und Register, aber nix in Sachen Aktualität...hier

Grüße--Horst (Disk.) 13:32, 3. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Aus den früheren Beratungen des Gesetzes im Bundestag (kann sein, dass es mit dem Seiten-Weiterblättern nicht klappt bei euch, evtl. vom Browser abhängig..): >> von dip.bundestag.de hier
--Horst (Disk.) 13:43, 3. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Ich kenn den Text. *grusel* Gruß Giulia →® 13:50, 3. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Und hier etwas "juristische Multimedia" (!), eine Peepshow, von einem Juristischen Lehrstuhl der Uni Saarbrücken: hier In dem Fallbeispiel geht es ja wohl mehr um ordnungsrechtliche Zulässigkeit etc., aber es wird auch mit dem ProstG argumentiert, und es gibt auch viel Hintergrundmaterial auf der Webseite, evtl. ist ja was Brauchbares dabei?--Horst (Disk.) 14:00, 3. Apr. 2007 (CEST) PS.: Ferner natürlich als Anregung, Frage - berührt das ProstG evtl. auch Arbeitsverträge für Peepshow-Darsteller/innen etc.??Beantworten

Tja, und jetzt kommt die Frage, ob das ProstG sich evtl. auch auf Telefonsex-Verträge auswirkt, hier ein Beitrag mit BGH-Rechtsprechung vor dem ProstG: hier --Horst (Disk.) 14:07, 3. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Ich überlege mir, ob nicht ein Lemma a´la Vertrag für sexuelle Dienstleistungen sinnvoller wäre. Da könnten dann auch Sachen rein, die nicht direkt mit Direktkontakt zu tun haben. Gruß Giulia →® 15:18, 3. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Unverständlich

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Was genau soll der Satz mit "Tabuloses anbieten" dem Leser genau sagen? Ich mag ja heillos naiv sein, aber ich verstehe ihn beim besten Willen nicht. Weissbier 14:50, 30. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Wahrscheinlich ist gemeint: "tabuisierte Sexualpraktiken" (evtl. sowas oder sowas?). Kann das aber auf den ersten Blick eh nicht in der angegebenen Belegstelle finden. Die hier im Artikel genannten "50%" der Agenturen bzw. Escort Services werden in der genannten Belegstelle übrigens nur mit den Zuhältern in Verbindung gebracht. --Asthma 16:49, 30. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Ich habe es durchgelesen und es steht in etwa so in der Quelle, daß die Frauen auf Konkurrenz untereinander "erweiterten Service" anbieten, um mehr Kunden abzukriegen. Boah ist das widerlich. Der Satz ist so aber nicht wirklich gut formuliert, da müßte der Autor noch mal ran. Weissbier 18:36, 30. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Ist der Abschnitt jetzt verständlicher?--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 07:20, 1. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Danke Dir! Weissbier 18:16, 1. Mai 2007 (CEST)Beantworten
War mir doch ein Vergnügen.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 20:32, 1. Mai 2007 (CEST)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 09:52, 4. Jan. 2016 (CET)Beantworten