Diskussion:Protegé

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von Killerkürbis in Abschnitt Militärtonfall oder nicht: Schutzbefohlener
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Wäre nett, wenn jemand, der mit IPA umgehen kann, dies ergänzen würde. Ich kenne nur die englische Aussprache ([proe-ti-djay]) und bin nicht sicher, ob ich es konsequent deutsch aussprechen soll ([pro-te-ge]) oder französisch ([pro-te-schee]), danke. -- Gohnarch░░░░

Schutzbefohlener

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Ein Schutzbefohlener ist alles andere als ein Schützling - und auch kein Günstling oder Protege. Die Zwangsverlinkung auf Protege ist also nicht sachgerecht.

Umgekehrt ist ein Protege auch niemals ein Schutzbefohlener, denn sonst wären die nicht seltenen sexuellen und anderen Handlungen zwischen ihm und dem Mentor sofort schwere Straftaten, was sie im Rahmen von Korruption, Veruntreuung, Rechtsmißbrauch und Nötigung natürlich immer noch sein können. Ein Protege ist auch, anders als ein Schutzbefohlener, nicht aufgrund seiner Lebensumstände (Krankheit, Minderjährigkeit, Ausbildung oder Gefängnis) besonders schutzbedürftig, sondern er genießt - verdient, willkürlich, gezielt oder auch nicht - eine besondere, über das Übliche hinausgehende, offene oder versteckte Gunst und Förderung eines höherrangigen Mentors, der ihn anderen in einem mehr oder weniger vertretbaren Rahmen vorzieht. Ferner beruht das Verhältnis von Mentor und Protege auf einer offenen oder geheimen Vereinbarung zwischen den beiden und nicht auf Gesetzen oder amtlichen Anordnungen.

Folgendes steht im Brockhaus multimedial 2005: "Schutzbefohlene,

strafrechtlich besonders geschützter Personenkreis, v.a. Jugendliche und in Ausbildung befindliche Personen, die von ihren Erziehern abhängig sind; Gebrechliche, Kranke, Wehrlose. Strafrechtlichen Schutz erhalten Schutzbefohlene bei Misshandlungen (§225 StGB), sexuellem Missbrauch (§174), Verletzung der Fürsorgepflicht (§171).
(c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2005" (was natürlich nur als vollständiges Zitat übernommen werden darf)

Das scheint mir doch etwas ganz anderes zu sein als ein Schützling, Günstling oder Protege. Brockhaus dazu: "Protegé

[französisch] der, Schützling, Günstling.
(c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2005"

So, wie Protege in diesem Artikel dargestellt und verstanden wird, gehört er bis auf den letzten Absatz in den Artikel Mentoring, ein Scheinanglizismus, den man korrekt in Mentorship ändern sollte. Nach meinem Verständnis von Protege und Günstling gehört er als Euphemismus zur Vetternwirtschaft, bestenfalls zu Netzwerker.--46.115.22.243 16:50, 22. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

nen Beleg für die Definition mit dem Altersunterschied hät ich gern

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eine junge Person, die von einer älteren Person mit gesellschaftlichem Einfluss ???

--Über-Blick (Diskussion) 15:52, 12. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

@Über-Blick: Ich teile die Ansicht, dass ein Protegé nicht zwangsläufig älter sein muss und hab's mal allgemeiner formuliert. Grüße --Killerkürbis (Diskussion) 03:12, 20. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Militärtonfall oder nicht: Schutzbefohlener

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Ist das Wort Schutzbefohlener liiert mit sonstigem Militärtonfall beziehungsweise sonstigem militärtypischem Jargon oder ist es dies nicht?

Weil ist einfach noch nicht geklärt dabei.

Hat jemand anderes als ich eine Ahnung hiervon? Weil ich möchte keinen Vandalismus betreiben müssen oder faktisch inkorrekten Mist in das Wiki posten. Vielen Dank. --2001:9E8:1228:7C01:7976:3FCF:DBDF:6598 13:59, 27. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Das Wort befehlen hat nicht nur eine Bedeutung, also im Sinne einer militärischen Dienstanweisung.
Veraltet bedeutet es "anvertrauen" (Schutzbefohlener: dem Schutze anbefohlen, also anvertraut).
"Beiwohnen" hat ja auch nichts mit einer "Unterkunft zu behausen" (wohnen) zu tun.
Vgl hierzu:[1]https://www.duden.de/rechtschreibung/befehlen
oder
[2]befehlen #5 --Killerkürbis (Diskussion) 15:39, 27. Dez. 2023 (CET)Beantworten