Diskussion:Psilocybe
Hallo, bevor hier ein Edit-War losbricht, könnten wir uns bitte darauf einigen, dass Erwerb, Sammeln, Kaufen, Verkaufen, und überhaupt jedes in Verkehr bringen von Psilocybin-haltigen Pilzen verboten ist? Der Konsum selbst ist es nicht, zumindest nicht buchstäblich, davon steht jedenfalls nichts im Betäubungsmittelgesetz (Deutschland). ABER vor dem möglichen Konsum steht ja wohl zumeist ein illegaler Akt des Konsumenten: die Aneignung einer nicht verkehrsfähigen Substanz. Eigentlich schützt nur die unwissentliche Einnahme vor Strafverfolgung, wenn ich das richtig interpretiere. Dies scheint mir aber in den meisten Fällen des zumeist gewollten Konsums von Psilocyben recht unwahrscheinlich und somit im "Ernstfall", eine schwer zu haltende Position zu sein. Fazit: Wer rechtlich auf der sicheren Seite sein will, sollte auch als bloßer Konsument seine Finger von diesen Pilzen lassen! Grüße --EricSteinert 22:51, 10. Okt 2005 (CEST)
- Kein Problem. Die geistige Leistung dass Konsum Besitz vorraussetzt kann man ja von jeden Menschen erwarten ... die juristische Spitzfindigungkeit zu wissen, dass es doch nicht so ist, nicht, aber das ist nicht das Thema. Max Plenert 23:10, 10. Okt 2005 (CEST)
Wortherkunft
[Quelltext bearbeiten]was haltet ihr davon entsprechend dem englischen wiki, die griechische Wortherkunft einzufügen?
Sporen
[Quelltext bearbeiten]Laut en:Legal_status_of_psilocybin_mushrooms sind die Sporen in vielen Ländern legal, weil sie kein Psilocybin enthalten. Weiß jemand, wie die Regelungen dafür im deutschsprachigen Raum aussehen? --MrBurns
Rechtliches
[Quelltext bearbeiten]Nicht nur in diesem Artikel wird das Sammeln von Organismen, die psychoaktive Substanzen nach dem BTMG enthalten, als strafrechtlich relevant angeführt. Kann das jemand mit Quellen belegen? Meines Wissens sind weder das Sammeln noch der Konsum strafbar. Wer also in freier Natur auf solche Organismen trifft und diese an Ort und Stelle zu sich nimmt, macht sich lediglich des Besitzes (während dieses kurzen Zeitraums) solcher Substanzen zum Eigenbedarf schuldig. In der Praxis werden solche Vergehen als Ordnungswidrigkeit behandelt und meist ohne Auflagen eingestellt. Von der Teilnahem am Straßenverkehr nach der Einnahme ist dringend abzuraten, da dies illegal ist. Einige Arten stehen hingegen unter Naturschutz und das Sammel ist aus diesem Grund untersagt. --Amartin64 (Diskussion) 11:01, 13. Nov. 2012 (CET)