Diskussion:Psychologischer Vertrag

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Bendix Grünlich in Abschnitt Ehe, Familie, Freundschaft, etc.
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Warum nur Arbeitsrecht?

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Ich bin heute als Jurist das erste Mal auf den pschologischen Vertrag aufmerksam geworden. Sehr interessant und absolut nachvollziehbar. Aber aus meiner Erfahrung hat das nicht nur etwas mit Arbeitsverhältnissen zu tun. Wer kennt das Thema aus anderen Bereichen (Projektverträge, Gesellschaftsverträge, …)? --Michael Metschkoll (Diskussion) 12:31, 18. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Bei dem psychologischen Vertrag handelt es sich um ein gedankliches Konstrukt der Arbeitswissenschaft bzw. der Organisationspsychologie. Deshalb bezieht sich der Artikel auf den psychologischen Vertrag in Arbeitsverhältnissen. Vermutlich gibt es vergleichbare „Verträge“ auch in anderen Vertragsbeziehungen. Wenn dazu entsprechende wissenschaftliche Quellen existieren, kann man den Artikel um diese Aspekte ergänzen. --Bendix Grünlich (Diskussion) 20:48, 13. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
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GiftBot (Diskussion) 11:25, 22. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Ehe, Familie, Freundschaft, etc.

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Weshalb wird der Begriff des Psychologischen Vertrags so eng gefasst? Als nicht-Jurist denke ich zuerst an die Ehe. Und weshalb das alle paar Jahre neu verhandelt werden muss Das gilt aber auch für Freundschaften, etc. Man sollte hier erst einmal strukturell aufzeigen, wo der PV grundsätzlich eine Rolle spielt. Dann das Problem genauer beschreiben und Lösungswege aufzeigen. Denn die meisten expliziten Verträge scheitern nicht am Geschriebenen, sondern an der Psychologie. Dieses extrem wichtige Thema muss nach vorne gebracht werden! 188.193.208.212 06:00, 14. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Unausgesprochene und enttäuschte Erwartungen spielen sicherlich in vielen Beziehungen eine Rolle, von denen das Arbeitsverhältnis nur eine ist. Allerdings stammt der Begriff „psychologischer Vertrag“ aus der Organisationspsychologie, sodass in dem Artikel richtigerweise auch auf den psychologischen Arbeitsvertrag abgestellt wird. Vergleichbare Konstrukte / Phänomene in sozialen Beziehungen oder in Vertragsverhältnissen sollten eher in den entsprechenden Artikeln beschrieben werden – selbstverständlich mit Quellen. --Bendix Grünlich (Diskussion) 20:57, 13. Sep. 2018 (CEST)Beantworten