Diskussion:QR-Stein

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Summ in Abschnitt Kategorie:Baustein
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Irrelevanz????

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Was soll da "offensichtlich irrelevant" sein, wo bleibt die richtige begründung?? Der SLA ist für mich dagegen eine "offensichtliche frechheit". Der kleine beitrag erfüllt die WP:RK vor allem dahingehend, dass er eine erstmalige Entwicklung vorstellt. Nachweise sind auch beigefügt, wahrscheinlich findet man beim suchen im internet auch noch mehr dazu, wenn die neuartigen steine schon in mehreren ländern eingesetzt werden.44pinguine 11:41, 17. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Wieder mal ein Artikel, den der Ersteller selbst leicht vor dem Löschantrag hätte bewahren können, wenn der Artikel bis zur ANR-Reife im BNR entwickelt worden wäre. Den eine ausreichende (Mindest-)Qualität mit ausreichenden Belegen ist (grundsätzlich zumindest) eine Bringschuld des Erstellers. --H7 (Diskussion) 23:11, 24. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Kategorie:Baustein

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Mag sein, dass man ihn auch als Baustein verwenden kann, aber die Zweckbestimmung ist ganz bestimmt nicht die als Baumaterial. Ich habe deshalb die Kategorie wieder entfernt. --H7Mid am Nämbercher redn! 15:29, 27. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

@Summ: Es fehlte keine Objektkategorie, denn die Kategorien Kategorie:Stadtmöbel ist eine Objektkategorie, und Kategorie:2D-Code ist eventuell auch eine. Es braucht also keine andere Kategorie. Und mit dem QS-Stein wird ganz sicher kein Bauwerk errichtet, sondern der kommt, wenn das Bauwerk fertig ist, einfach obendrauf. Und selbst wenn er eingemauert wird, so wie auf dem einen Foto, dann ist sein Zweck nicht die Plfasterung, wie bei den anderen Steinen, sondern die Information. --H7Mid am Nämbercher redn! 19:18, 27. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Skulpturen sind Stadtmöbel, Pflastersteine nach der DIN EN 13198 aber ausdrücklich nicht, ob sie nun eine Aufschrift haben oder nicht. Summ (Diskussion) 22:10, 27. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Darin sind wir uns einig. Hier geht es aber um einen Pflasterstein, der keine Zweckbestimmung mehr als Pflasterstein hat. Die Zweckbestimmung hat sich geändert und damit ist der Stein kein Baumaterial mehr. --H7Mid am Nämbercher redn! 10:15, 28. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Ich kann die Argumentation nicht nachvollziehen. Auch wenn der Pflasterstein als Wurfgeschoss verwendet wird oder als Deko-Objekt auf dem Nachtkästchen steht, ist er noch ein Pflasterstein, außer er wäre eine Attrappe. Der QR-Pflasterstein muss vom Pflasterer verlegt werden und denselben Qualitätsmaßstäben entsprechen wie das übrige von ihm verwendete Material, damit die Fußgänger nicht irgendwann über ein Loch stolpern, wenn er verwittert ist. Summ (Diskussion) 11:24, 28. Sep. 2018 (CEST)Beantworten