Diskussion:Quellensteuer (Deutschland)/Archiv
Wenn ich für Zinsen oder Dividenden im Ausland Quellensteuer zahle, muss ich dann auch noch in Deutschland diese Einkünfte versteuern?
- Es handelt sich bei der ausländischen Quellensteuer um keine Abgeltungssteuer, d. h. wenn Du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist, musst Du Dein Welteinkommen, zu dem auch ausländische Dividenden- und Zinseinkünfte gehören, versteuern.
Du kannst in diesem Fall aber die ausländische Quellensteuer meist wie folgt "zurückholen":
- Ein Teil der ausländischen Quellensteuer wird Dir auf Deine auf diese ausländischen Einkünfte entfallende Steuerschuld angerechnet.
Man bekommt aber im Falle geringer Einkünfte (geringer Steuerprogression, Unterschreiten von Freigrenzen und -beträgen) diesen Teil keinesfalls ausbezahlt.
- Du kannst beim ausländischen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung des anderen Teils der ausländischen Quellensteuer stellen. Das dauert meist einige Zeit, und die eigene Bank verlangt oft etwas für Ihre Arbeit, wenn sie das Formular für Dich ausfüllen muss. Du musst auf dem Formblatt des ausländischen Finanzamtes auch einen Stempel Deines Wohnsitzfinanzamtes beibringen als Nachweis, dass Du in Deutschland veranlagt wirst.
219.136.75.78 03:01, 12. Nov. 2006 (CET)
Erstattung im Rahmen der Einkommenssteuererklärung
Wird die von der eigenen Vermögensverwaltung/Drittgesellschaft gezahlte Kapitalertragssteuer zurückerstattet?
Bsp.: Investmentertrag in Deutschland (100) --> KapESt (25) --> Ausschüttung an Drittgesellschaft im Ausland (75) --> Ausschüttung an den deutschen Gesellschafter (75, zur Vereinfachung keine Besteuerung dort) --> Einkommenssteuer 42% (31,5) --> Nettoausschüttung (43,5/Gesamtbelastung 56,5%) ODER (43,5 + 25)? Der erste Fall sieht für mich nach Einladung zur Steuerflucht aus. 84.173.207.116 23:24, 21. Okt. 2007 (CEST)
Steueroasen und Quellensteuer
Die Motivation für Steueroasen, Quellensteuer von ausländischen Anlegern zu verlangen und an ihrem Heimatstaat abzuführen, liegt darin, dass diese (großen) Staaten im Gegenzug ihren Kaptialmarkt für Anleger aus dieser Steueroase sperren bzw. bei wichtigen Währungen das Clearing verweigern.
Interessanter Zusammenhang, von dem ich aber nicht weiß, ob er auf die Hauptseite sollte. 84.173.214.213 23:51, 20. Feb. 2008 (CET)
Beispiel: Quellensteuer im internationalen Profifußball
Ist das nicht mittlerweile obsolet? Siehe Vergabe des Endspiels der Champions League nach München 2012: [1]
Und das Endspiel der UEFA-Europa-League 09/10 war ja auch in Hamburg. -- Magnetotax 10:18, 18. Jun. 2010 (CEST)
Finde ich aus den genannten Gründen mittlerweile auch überflüssig. Wenn man das Beispiel schon nicht entfernt haben will, dann wenigsten in die Vergangheitsform "... wurde bis ... nicht vergeben, weil ..." (nicht signierter Beitrag von Oreyga (Diskussion | Beiträge) 01:26, 11. Jul 2010 (CEST))
Fiktive Quellensteuer
Seit 1.1.2009 wird die fiktive Quellensteuer von den Depotbanken direkt auf die 25% Abschlagssteuer angerechnet; vorher musste man sie über die Steuererklärung zurückfordern (was einen Zinsausfall für dieser Erträge für etwa ein Jahr bedeutete).
Bei einigen Ländern erkennt das Finanzministerium die fiktive Quellensteuer automatisch an, bei anderen muss die Investition die Voraussetzung erfüllen, "der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung" des Landes zu dienen (siehe Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 12.5.1998). Bei Staatsanleihen scheint es in dieser Hinsicht aber keine Probleme zu geben.
Wie wäre es mit einer Tabelle der Länder und Zinssätze, damit man die endlich mal an einer zentralen Stelle nachschlagen könnte? (Nachfolgende Angaben für Zinserträge, Werte für Dividenden etc. weichen teilweise ab)
- Argentinien: 15% (automatisch anerkannt, DBA seit 13.7.1978, nur neue Anleihen seit dem Umtausch 2005 zahlen derzeit Zinsen)
- Bangladesch: 15% (automatisch anerkannt, DBA seit 29.5.1990)
- Bolivien: 20% (automatisch anerkannt, DBA seit 30.9.1992)
- China: 15% (automatisch anerkannt, DBA seit 10.6.1985)
- Ecuador: 20% (automatisch anerkannt, DBA seit 7.12.1982)
- Elfenbeinküste: 15% (nur zur Wirtschaftsförderung, DBA seit 3.7.1979)
- Indonesien: 10% (automatisch anerkannt, DBA seit 30.10.1990)
- Israel: 15% (nur zur Wirtschaftsförderung, DBA seit 9.7.1962)
- Jamaica: 12.5% (nur zur Wirtschaftsförderung, DBA seit 8.10.1974)
- Kenia: 12.5% (nur zur Wirtschaftsförderung, DBA seit 17.5.1977)
- Liberia: 10% (nur zur Wirtschaftsförderung, DBA seit 25.10.1970)
- Malaysia: 15% (nur zur Wirtschaftsförderung, DBA seit 8.4.1977)
- Marokko: 10% (nur zur Wirtschaftsförderung, DBA seit 7.6.1972)
- Mongolei: 15% (automatisch anerkannt, DBA seit 22.8.1994)
- Philippinen: 15% (automatisch anerkannt, DBA seit 22.7.1983)
- Singapur: 10% ??? (nur zur Wirtschaftsförderung, neues DBA seit 12.12.2006)
- Sri Lanka: 15% (nur zur Wirtschaftsförderung, DBA seit 13.9.1979)
- Trinidad und Tobago: 15% (nur zur Wirtschaftsförderung, DBA seit 24.4.1973)
- Tunesien: 10% (nur zur Wirtschaftsförderung, DBA seit 23.12.1975)
- Türkei: noch 10% (nur zur Wirtschaftsförderung, DBA seit 16.4.1985, aber gekündigt zum 1.1.2011)
- Uruguay: 20% (automatisch anerkannt, DBA seit 5.5.1987)
Folgende Länder ermöglichen keine fiktive Quellensteuer mehr:
- Brasilien: früher 20% (automatisch anerkannt, DBA seit 27.6.1975 ist am 31.12.2005 außer Kraft getreten)
- Griechenland: 10% (nur zur Wirtschaftsförderung, DBA seit 18.4.1966, aber Emissionen nach dem 31.12.1996 werden von Griechenland nicht mehr steuerlich gefördert)
- Indien: früher 10% (automatisch anerkannt, DBA seit 19.6.1995, aber die fiktive Quellensteuer wurde letztmals in 2008 anerkannt)
- Portugal: früher 15% (automatisch anerkannt, DBA seit 15.7.1980, aber Portugal erhebt seit 2006 eine reale inländische Quellensteuer, die zwar mit der deutschen Steuer verrechnet werden kann, dabei jedoch den Effekt der fiktiven Quellensteuer zunichte macht)
- Republik Korea: früher 20% (automatisch anerkannt, DBA seit 10.3.2000, aber die fiktive Quellensteuer war bis zum 31.12.2003 befristet)
- Venezuela: früher 5% (nur zur Wirtschaftsförderung, DBA seit 8.2.1995, aber die fiktive Quellensteuer war bis zum 31.12.2006 befristet)
- Vietnam: früher 5% (automatisch anerkannt, DBA seit 16.9.1995, aber die fiktive Quellensteuer war bis zum 27.12.2006 befristet)
- Zypern: früher 10% (nur zur Wirtschaftsförderung, neues DBA seit 18.2.2011)
(nicht signierter Beitrag von 79.212.119.183 (Diskussion | Beiträge) 20:50, 20. Jan. 2010 (CET))
Beispiele für inländische Quellensteuern
Vorab: Ich bitte um Nachsicht in Bezug auf alle möglich Etiquettefehler meinerseits - es ist meine erste Artikelüberarbeitung.
Zum Thematischen:
- Titel
- Einfügen des Worts "inländische", da sich alle Beispiele auf deutsche Quellensteuern bezogen
- Tabelle
- 1. Spaltenüberschrift "Einkunftsart" in "Art der Einnahmen" geändert, da dort keine Einkunftsarten, sondern Einnahmearten aufgezählt waren
- 3. Zeile / 1. Spalte "Zinsen" in Kapitalerträge geändert, da inzwischen auch viele anderen Erträge der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) unterliegen
- 3. Zeile / 3. Spalte "Zinsabschlagsteuer" in "Kapitalertragsteuer" geändert, da "Zinsabschlag" der Begriff für die nicht mehr existierende 30%/35%-ige Kapitalertragsteuer (Unterform) war; siehe § 43a Abs. 1 Nr. 3 EStG in der Fassung bis 18.08.2007 (http://www.buzer.de/gesetz/4499/al8071-0.htm)
- 4. Zeile "Aufsichtsratsvergütungen" hinzugefügt, da es eine weitere, bisher nicht genannte Form war, zu der es auch einen kleinen Artikel gibt
- 5. Zeile "Künstlerhonorare" hinzugefügt, da in der Praxis relevant
- Ergänzender Text: Die Unterscheidung zwischen Steuerinländern und -ausländern hinzugefügt. Bei den Steuerinländern darauf hingewiesen, dass "meist" angerechnet wird, da dies z.B. bei der Abgeltungsteuer ja die Ausnahme ist (§ 32d Abs. 1 Satz 1 EStG).
Dwz3000 19:01, 1. Mai 2011 (CEST)
Überarbeitung Ausländische Quellensteuern / Fiktive Quellensteuer
- Die Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf die deutsche Einkommensteuer ist zunächst nach deutschem Recht zu prüfen (§ 34c EStG). In der nächsten Stufe kommt das DBA zum Einsatz und begrenzt ggf. das Recht auf Quellenbesteuerung. Zuviel erhobene Steuer muss man sich dann im Ausland wiederholen.
- Da die fiktive Quellensteuer eine ausländische Quellensteuer ist, habe ich sie dort integriert. Das kam aus der bisherigen Struktur nicht so richtig heraus.
- Die Weblinks verwiesen auf Reisekosten und die Identifikationsummer. Das passte hier thematisch nicht - daher habe ich sie durch einen Link auf Formulare zum "Wiederholen" ausländischer Steuer ersetzt
- Das Thema UEFA war nicht mehr aktuell, da das deutsche Gesetz inzwischen geändert wurde.
---Dwz3000 19:27, 9. Mai 2011 (CEST)
Satz in "Ausländische Quellensteuern"
Der Sinn des Satzes "In den Doppelbesteuerungsabkommen sowie eine besondere Form, die fiktive Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte, findet sich hier." erschließt sich mir auch nach dem vierten Lesen nicht. Könnte hier ein Fachmann mal neu-/umformulieren? -- Sigkill 08:18, 24. Jun. 2011 (CEST)
- Danke an Este für die schnelle Reaktion. -- Sigkill 01:01, 27. Jun. 2011 (CEST)