Diskussion:Römisches Bürgerrecht

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Dlugacz in Abschnitt Zu sehr vereinfacht
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hmmmm.... hab das grad geschrieben, ohne mich als Benutzer vorher anzumelden (Anfängerfehler) aber ich werd den Artikel ein andermal weiter ausbauen

Maddin

Ein weiterer Ausbau ist höchst wünschenswert. Ich habe bestimmt schon sieben oder acht Mal auf diesen Artikel verlinkt, ohne die Zeit zu finden, ihn anzulegen. Tipp: es gibt zum Thema schon Constitutio Antoniniana, der allerdings von eher gemischter Qualität zu sein scheint.--StefanC 11:20, 14. Jun 2005 (CEST)

Ich finde es generel gut, dass du so eine Seite aufgebaut hast. Unser DGB hat nämlich einiges von den Römern Übernommen. Es wäre aber gut noch ein paar lateinische Sätze aufzuschreiben, die im Bürgerrecht standen. --Meli 18:23, 5. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Also ich fände es prima, wenn der Artikel weiter ausgebaut werden würde, ich muss nämlich ein Referat drüber halten. Also, legt los, Leute!:-) Mfg Dani

Hallo! Der Artikel ist leider nicht sehr umfangreich. Z.B. steht da nicht, auf welchen Wegen man das römische Bürgerrecht erlangen konnte (z.B. durch 25jährigen Militärdienst). Erhielt ein freigelassener Sklave automatisch das Bürgerrecht? Konnte er es überhaupt bekommen? Konnte man sich das Bürgerrecht erkaufen?

Fragen über Fragen. Antworten darauf wären klasse ;-)

MfG, Tim

Unklar ist mir, wie sich die Personen als römische Bürger ausgewiesen haben. Gab es da ein Dokument o.ä.?

Erwin Jugel, Falkenweg 20/131, 72076 Tübingen, Tel. 0172-6246619, e-mail: Erwin.Jugel.Verlag@gmx.de

Der Artikel sollte wirklich gründlich überarbeitet oder gelöscht werden. Insbesondere der Abschnitt über die Lex Plautia Papiria führt zu einem falschen Verständnis. Sie war eine Erweiterung der im Jahre 90 (v. Chr.) beschlossene Lex Iulia. Mit dem Erlass der Lex Iulia wollte man die Zulassung zur civitas Romana wohl bewusst beschränken. Sie war ein Angebot, das einige Städte wie Neapolis abgelehnten, da Einwohner, die nicht in diesen Städten geboren waren, das römische Bürgerrecht nicht hätten erlengen können. Proteste führten wohl zur Lex Plautia Papiria, die in diesem Sinne als Nachbesserung der Lex Iulia zu verstehen ist, da sie auch den Ehrenbürgern dieser Städte den Zugang zum römischen Bürgerrecht ermöglichte, allerdings unter Auflagen und innerhalb einer Frist von 60 Tagen. (nicht signierter Beitrag von Pinguino1305 (Diskussion | Beiträge) 12:36, 7. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

Beinhaltet das Römische Bürgerrecht nicht auch das Wahlrecht? (nicht signierter Beitrag von 217.91.207.123 (Diskussion) 09:16, 16. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Zu sehr vereinfacht

[Quelltext bearbeiten]

Mit Verkürzungen, Vereinfachungen und Verallgemeinerungen ist das so eine Sache. Die Ausage: "Bewohner der römischen Provinzen ... konnten nicht in den Ritter- oder Senatorenstand aufsteigen" ist in dieser Allgemeinheit einfach falsch. --Dlugacz 22:40, 23. Feb. 2011 (CET)Beantworten