Diskussion:Römisches Straf- und Strafverfahrensrecht
Artikelentwicklung
[Quelltext bearbeiten]Das Straf- und Strafprozessrecht des alten Roms ist nicht einfach zu fassen, es fehlt ihm etwas die Konturenschärfe. Insoweit hoffe ich, dass er sich so entwickeln wird können, wie es beim römischen Verfassungsrechtsartikel seit über zwei Jahren stattfindet. Es wird eine Vielzahl von weiteren Publikationen gelesen werden müssen, damit deren Auswertung hier Niederschlag finden kann. Insoweit verstehe ich den bisherigen Artikel als bloßen Rumpf.
Weniger dem unbefangenen, wohl aber dem intrinsischen WP-Leser wird die Redundanz auffallen, die ein Stück weit zwischen verschiedenen Artikel besteht. Ich meine damit das Verhältnis dieses Artikels zu Rechtswesen im antiken Rom (mehr) und Römisches Recht (weniger). Das liegt daran, dass der erstgenannte Artikel keinen historischen Abriss darstellt, sondern lediglich epochale Ausschnitte behandelt, diese aber unter eine allgemein verbindliche Aussage stellt: der Gliederungspunkt «Strafprozessordnung» trifft in der Form eigentlich nur auf die Kaiserzeit zu, privates Strafrecht wird quasi gar nicht abgehandelt. Das sind systematische Schwächen. Der Artikel Römisches Recht greift insgesamt viel zu kurz und legt die Schwerpunkte schon falsch. Insoweit sehe ich in dem hiermit veröffentlichten Ansatz zumindest zum Strafrecht die größte Konsistenz. Aber: Jeder ist gerne aufgerufen, an diesem Themenkomplex mit entsprechendem Fachwissen und Einfallsreichtum Hand anzulegen. Gruß in die Runde --Stephan Klage (Diskussion) 13:07, 2. Sep. 2018 (CEST)
- Ich musste etliche Stichwörter einzeln aufrufen um zu verstehen, aber der Artikel hat mir sehr interessante Einblicke gegeben. Echt gut. --194.127.24.74 12:30, 10. Mai 2023 (CEST)