Diskussion:Rückschlagsperre
Funktion und Auswirkungen der "Rückschlagsperre" sind meines Erachtens gut erklärt. Was mir fehlt ist eine Erläuterung, was der Begriff eigentlich bedeutet. Es wird doch gerade ein Rückschlag angeordnet, und nicht gesperrt!? Weder im InsO-Kommentar von Braun (3. Aufl. 2007) noch im MüKo InsO (2. Aufl. 2007) habe ich eine Begriffserläuterung gefunden. Vielleicht kann hier jemand erläutern, welcher Rückschlag gesperrt (und nicht angeordnet) wird. Danke, --Godendorff 16:37, 2. Okt. 2008 (CEST)
- siehe BT-Drs. 12/2443, S. 135. --Gesetzgeber 14:53, 30. Juni 2015 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 212.124.49.202 (Diskussion))
Österreich
[Quelltext bearbeiten]Konkursordnung § 12. (nicht signierter Beitrag von 80.123.246.205 (Diskussion | Beiträge) 15:35, 5. Nov. 2009 (CET))
Begriffsherkunft
[Quelltext bearbeiten]Auf die meines Erachtens sehr berechtigte Frage laut vorangehendem Abschnitt gibt es noch immer keine einzige Antwort? (20.01.2010) (nicht signierter Beitrag von Radera (Diskussion | Beiträge) 17:34, 20. Jan. 2010 (CET))