Diskussion:Radarmechaniker

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Charly Whisky in Abschnitt Schon wieder...
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der sogenannte Warnhinweis,

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den habe ich mal hierhin kopiert:

Radaranlagen werden mit hohen gepulsten Leistungen bei hohen Spannungen betrieben. In der Vergangenheit wurde die dabei entstehende Bremsstrahlung nicht ausreichend abgeschirmt, wodurch Radarmechaniker radioaktiv verstrahlt wurden.[1]

Prinzipiell falsch: bei den damals verwendeten Hochspannungen und den damit erzielbaren Elektronengeschwindigkeiten kann beim Aufprall auf die Anode als Bremsstrahlung höchstens Röntgenstrahlung auftreten, keine Gammastrahlung. Bei Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen waren gesundheitliche Schäden zumindest unwahrscheinlich. Probleme gibt es heute noch damit, dass das Radarpersonal früher durch den jeweiligen Dienstherrn nicht ausreichend über die Gefahren informiert wurde. In einigen Fällen wurden dann sogar aus Unkenntnis die Blockierungskontakte außer Betrieb gesetzt, um die Instandsetzungen bequemer durchzuführen. Dadurch konnten dann möglicherweise auch Unbeteiligte geschädigt werden, die sich im Nahbereich dieser Strahlungsquellen längere Zeit aufgehalten haben. Ein Zusammenhang zwischen hohen Sendeleistungen und gesundheitlichen Schäden konnte bisher nicht erwiesen werden.

Sicherlich gibt es noch Radargeräte in der Luftverteidigung, bei denen eine hohe Impulsleistung verwendet wird. Aber deshalb ist dieser "Warnhinweis" in dem Artikel heute unangebracht. Die Mehrzahl der Radargeräte verwendet nur noch relativ geringe Leistung, sehr moderne (sogenannte UWB-Radare) sogar weniger als ein Handy. Diejenigen Radargeräte der Gegenwart, bei denen theoretisch noch eine Gefährdungssituation auftreten könnte, haben Blockierungen und Sicherungssysteme, die eine gesundheitliche Schädigung ausschließen. Das nicht nur nach heutigen Erkenntnissen: denn meist wird schon eine Annäherung in den Kontrollbereich durch Schutzanlagen verhindert, die das Radar automatisch abschalten, wenn sich eine Person im Kontrollbereich aufhält. Das Bedienpersonal ist belehrt und reagiert sehr sensibel auf mögliche Gefärdungspotenziale.

Wegen Mängel im Umgang mit Hochspannungen und hoher Sendeleistung in der Vergangenheit jetzt aber einen ganzen Beruf zu verteufeln, das ist nicht angebracht. Im Vergleich dazu müssten dann bei fast jedem Beruf äquivalente Warnhinweise angebracht werden. --c.w. 09:18, 29. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Schon wieder...

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...wird versucht, den Beruf des Radarmechanikers zu verteufeln. Das ist hier nicht angebracht und schon gar nicht mit solchen verwaschenen Formulierungen. Ich habe das nochmal hierherkopiert:

Bis in die 1970er Jahre waren besonders Techniker beim Militär hohen Dosen von Röntgenstrahlung ausgesetzt, die als Nebenprodukt bei der Erzeugung der Radarstrahlung anfallen. Viele erkrankten später an Krebs. Die Bundeswehr ist mit mehreren tausend Anträgen auf Entschädigung so genannter Radaropfer konfrontiert.
  1. ein Radarmechaniker der Bundeswehr ist kein Techniker. Die Bezeichnung "Techniker" setzt eine Schulbildung vorraus, die bei der Bundeswehr für einen höheren Dienst vorgesehen ist, die dann garantiert nicht mehr an der Technik gearbeitet haben.
  2. Es gibt mehr zivile Radarmechaniker, als militärische. Dort ist dieses Problem völlig unbekannt.
  3. Wenn es denn ein Lemma Gesundheitsschäden durch militärische Radaranlagen gibt, sollte solche Information auch dort angesiedelt bleiben. Im Uhrmacher wird auch nicht darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit viele Uhrmacher an den Folgen der Verwendung radioaktiver Leuchtfarbe gestorben sind. (Das waren sehr wahrscheinlich mehr krebskranke Uhrmacher als Radarmechaniker. Viele der Uhrmacherinnen wurden in Bleisärgen bestattet, aber eine Anerkennung als Arbeitsunfall blieb aus!)
  4. Die Bundeswehr ist nicht... , sondern die Wehrverwaltung der Bundeswehr war mit etwa 2600 Anträgen konfrontiert. (Siehe Lemma Radaropfer)
  5. Es sei die Frage erlaubt: was ist hier eine hohe Dosis?

Ich möchte jetzt nicht den Eindruck erwecken, dass ich die erfolgte Strahlenbelastung meiner Kameraden herunterspielen will. Es ist ein ernstes Problem, ich kenne viele der Leidenswege auch persönlich. Aber hier in diesem Artikel, der für eine Beschreibung der Arbeit für einen Beruf steht, ist so etwas wirklich unangebracht. Junge Soldaten, die heute an Radargeräten arbeiten, brauchen sich keine Sorgen um ihre Gesundheit machen. Es gibt gesetzliche Grundlagen über den Umgang mit nichtionisierender Strahlung und die werden dort, wo es nötig ist, unterrichtsmäßig den Soldaten mitgeteilt, sie kennen die möglichen Folgen und handeln dementsprechend. --Averse alias Charly Whisky alias c.w. 19:08, 16. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Verteufeln? Unsinn. Ich dachte nur, diese Information wäre hier sinnvoll untergebracht. Es war auch nicht beabsichtigt, damit auszudrücken das wäre heute auch noch so. Da du anscheinend vom Fach bist: Gibt es auch Leute, die im zivilen Bereich -früher- solche Schäden davongetragen haben? Oder wurde dort, im Gegensatz zum Bund, schon immer Veratwortung für die Mechaniker unternommen und Schutzmaßnahmen ergriffen? Das würde mich sehr interessieren, ich hab nämlich den Radaropferartikel geschrieben. Hast du evtl. Literatur oder Links über Fakten, warum es im zivilen Bereich keine Erkrankungen gab? Zudem wäre ich dir sehr verbunden, wenn du mal über den Artikel drübersehen könntest. Pittigrilli 20:44, 16. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Datei:P15 (15).jpg
Röhre aus dem Modulator der P-15 (Flat Face), eine Röntgenstörstrahlung konnte nur an der Innenseite der Anode (hier: das recheckig gebogene äußere Blech in der Röhre) entstehen. Sie wurde durch den Schlitz nach oben und unten abgestrahlt. Um sich dieser Röntgenstörstrahlung auszusetzen, müsste man sich schon bei voller Anodenspannung von oben darüberbeugen, was nur bei vorschriftswidrig außer Betrieb gesetzten Blockierungskontakten an den Schranktüren möglich war.
Röhren, die geeignet sind, Röntgenstrahlung zu emittieren, müssen eine sehr hohe Anodenspannung in der Größenordnung 1 bis 14 KV verwenden. Schon um einen Berührungsschutz vor dieser Hochspannung zu gewährleisten, waren diese Röhren in einem soliden Gehäuse in Schrankgröße untergebracht, welches schon wegen seiner notwendigen mechanischen Größe (Abstand von der Anode) und den daraus folgenden statischen Gründen aus Stahlblech gefertigt war. Die Türen wurden mit einem Blockierungskontakt versehen, welche die Anodenspannung beim Öffnen automatisch abschalteten. Durch diese Bauart ist meist auch ein ausreichender Schutz vor Röntgenstrahlung gewährleistet. Durch Vorschriften wurde geregelt, dass diese Blockierungsschalter nicht außer Betrieb gesetzt werden durften.
Leider sah die Praxis anders aus. Eine Fehlersuche unter Zeitdruck wie es beim Militär zu Zeiten des kalten Krieges üblich war, war mit solcher Zwangsabschaltung nur sehr schwer möglich. Deshalb wurde manchmal aus Unkenntnis (und mit der Überzeugung: "Vor der Hochspannung werde ich mich schon schützen können!") diese Vorschrift umgangen. Hätte der Mechaniker die zusätzliche Gefahr der Röntgenstrahlung gekannt, hätte er anders entschieden! (Deshalb lautet der Vorwurf an den Dienstherrn eben Nichtinformation über die Gefahren. Dieser argumentierte, das die Gefahr nicht bestehen würde, wenn die Vorschriften eingehalten werden. Das macht heutige Gerichtsverfahren sehr kompliziert, da das Opfer den gefühlten Zwang, die Vorschriften umgehen zu müssen, beweisen muss. Die oft erzählten Geschichten mit dem Aufwärmen an den Strahlen, haben mit Röntgenstrahlung nichts zu tun.)
Über zivile Opfer ist einfach nichts bekannt. Das soll nicht heißen, dass es keine geben kann. Aber rein geschichtlich ist es etwas unwahrscheinlich. Bis zu einer gewissen Zeit war Radar eben was rein militärisches. Zivile Radargeräte beschränkten sich bis dahin auf wenige Geräte für die Flugsicherung mit meist geringerer Leistung und nur Einzelgeräte mit hoher Leistung (5 Stück SRE-LL wurden in Deutschland erst ab Mitte der 70iger Jahre entwickelt, da war das Problem der nichtionisierenden Strahlung schon allgemein bekannt). Ein Zeitdruck bei einer eventuellen Fehlersuche so wie beim Militär war nicht notwendig, da alle Systeme redundant aufgebaut waren. Wenn der Fehler nicht mit einfachen Mitteln gefunden wurde, dann wurde die Firma mit der Instandsetzung beauftragt.
Ja, ich bin vom Fach. Aber ich werde in der Wikipedia nicht mehr aktiv mitarbeiten. Ich habe das früher mal gemacht, musste dann erleben, wie jeder mit gefährlichem Halbwissen die Artikel nach seinen Vorstellungen änderte (das heißt, nicht nach mathematisch-physikalischen Gesetzen, schönes Beispiel: hier). Es wurde sogar mal darüber abgestimmt, welche fachliche Aussage in einem Artikel die richtigere sei: Und es gibt eben leider mehr Leute mit Halbwissen als Fachleute: sollen sie also in Ruhe ihr Halbwissen hier in der Wikipedia verwalten. --c.w. 07:10, 17. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Nachsatz: Ich vergaß zu erwähnen: hier habe ich nur deswegen den Artikel editiert, da ich eine Aversion gegen den durch Boulevardblattredakteure à la "Bild" erfundenen unwissenschaftlichen Begriff "Radarstrahlung" habe. Es gibt im Spektrum der elektromagnetischen Wellen keine Radarstrahlung. Bildzeitungleser wissen eben mehr! --c.w. 07:27, 17. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
  1. Hohe Krebshäufigkeit bei Radarmechanikern Beachte: die Autoren sind meist Laien!