Diskussion:Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Gernot.Lucks in Abschnitt Beschluss über RO-DT ein Rechtsakt?
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Beschluss über RO-DT ein Rechtsakt?

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Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass der HRK-/KMK-Beschluss ein Rechtsakt sein soll.

Mir sind der Bundestag oder die Landtage als Organe der Legislative bekannt. Auch die Exekutive kann Rechtsakte erlassen. Aber HRK und KMK?

Siehe Wikipedia-Artikel zu HRK und KMK: Die HRK ist ein freiwilliger(!) Zusammenschluss der Hochschulen - es ist fernliegend, da eine Befugnis zum Erlass von Rechtsakten zu vermuten. Die KMK ist gleichfalls ein freiwilliger Zusammenschluss - "Als freiwilliges Koordinationsgremium der Länder hat sie keine unmittelbare Rechtssetzungsbefugnis, ihre Entscheidungen sind daher nicht unmittelbar bindend, sondern müssen von dem jeweiligen Land als landesrechtliche Rechtsvorschriften erlassen werden." --Gernot.Lucks (Diskussion) 10:24, 8. Aug. 2024 (CEST)Beantworten