Diskussion:Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen
Beschluss über RO-DT ein Rechtsakt?
[Quelltext bearbeiten]Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass der HRK-/KMK-Beschluss ein Rechtsakt sein soll.
Mir sind der Bundestag oder die Landtage als Organe der Legislative bekannt. Auch die Exekutive kann Rechtsakte erlassen. Aber HRK und KMK?
Siehe Wikipedia-Artikel zu HRK und KMK: Die HRK ist ein freiwilliger(!) Zusammenschluss der Hochschulen - es ist fernliegend, da eine Befugnis zum Erlass von Rechtsakten zu vermuten. Die KMK ist gleichfalls ein freiwilliger Zusammenschluss - "Als freiwilliges Koordinationsgremium der Länder hat sie keine unmittelbare Rechtssetzungsbefugnis, ihre Entscheidungen sind daher nicht unmittelbar bindend, sondern müssen von dem jeweiligen Land als landesrechtliche Rechtsvorschriften erlassen werden." --Gernot.Lucks (Diskussion) 10:24, 8. Aug. 2024 (CEST)