Diskussion:Rainer Hable
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Hopman44 in Abschnitt Einjährig-Freiwilliger
Links sind nicht mehr gültig
[Quelltext bearbeiten]Die Links
+ Private Seite von Rainer Hable + Rainer Hable
sind nicht mehr gültig. Kein Ersatz gefunden. 11:46, 21. Mai 2014 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 80.243.174.36 (Diskussion))
- Vielen Dank für den Hinweis, die Links wurden korrigiert. -- ErledigtM2k (Diskussion) 17:27, 7. Mär. 2015 (CET)
Einjährig-Freiwilliger
[Quelltext bearbeiten]gibt es das heute in dieser Form oder Bezeichnung eigentlich noch? (in Austria)--Hopman44 (Diskussion) 22:25, 5. Mai 2020 (CEST)
- @Hopman44: Ja, das ist in § 37 Wehrgesetz geregelt, wobei die amtliche Bezeichnung "Ausbildungsdienst" lautet, da hierbei die Einjährig-Freiwilligen zu Unteroffiziers- oder Offiziersanwärtern ausgebildet werden. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 22:35, 5. Mai 2020 (CEST)
Danke, verstehe, österr. Wehrgesetz. Kannte Einjährig-Freiwilliger nur aus Old-Germany vor über 100 Jahren. --Hopman44 (Diskussion) 22:41, 5. Mai 2020 (CEST)