Diskussion:Ralf Witzel
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Abschnitt über Äußerungen Witzels
[Quelltext bearbeiten]Der Abschnitt über Äußerungen Witzels führt zwei Beispiele an. Die erste davon ist belegt. (Projekt 18) Die zweite davon ist nicht belegt, der angeführte Artikel belegt nur, dass jemand anders behauptet hat, Witzel hätte dies gesagt. (Unbelegte Zusatzinformation: Witzel bestreitet diese Aussage, behauptet das Landtagsprotokoll belege seine Sichtweise.)
Der den Abschnitt einleitende Satz: "Er erregte in der Vergangenheit Aufsehen mit strittigen Äußerungen zum Tagesgeschehen und politischen Sachthemen." fußt daher nur auf einer einzigen Belegten Aussage und verallgemeinert unzulässig. Unabhängig davon, ob das zweite Zitat stimmt, ist der Einleitungssatz auf jeden Fall TF (Theoriefindung), da es sich um keine belegte, veröffentlichte Meinung handelt, sondern um eine Schlussfolgerung und Interpretation des Autors.)
=> Einleitungssatz streichen, die "Hörensagen"-Äußerung entweder als solche kennzeichnen oder den Satz ganz streichen. Ersteres werde ich jetzt vorschlagen.
Zu den Äußerungen über das Projekt 18, gibt es eine Entschuldigung Witzels, belegt durch einen ntv-Artikel. (Zur Erläuterung - unbelegt - Witzel hatte die ursprüngliche Äußerung getätigt als er während einer Rede vom Attentat erfuhr.) Ich füge diese jetzt ebenfalls ein.