Diskussion:Ralph Müller
fehlender Sekundärbeleg
[Quelltext bearbeiten][1] Benutzer:Indeedous fügt ohne Sekundärbeleg, wie es Pflicht ist, eine Insolvenz ein. Eine Diskussion, wie er im Editkommentar schreibt, sehe ich hier auf der Disk hingegen nicht. Solange es kein Sekundärbeleg dafür gibt, gehört es nicht in den Artikel. --KurtR (Diskussion) 17:14, 30. Jun. 2019 (CEST)
- In diesem Fall handelt es sich indes um eine amtliche Quelle (siehe Impressum), die insoweit als Beleg genügenmüsste? Es ist in gewisser Weise eine Bekanntmachung, die als Beleg verwendet wird. Beste grüße --Gmünder (Diskussion) 18:00, 30. Jun. 2019 (CEST)
- Damit wir es verwenden können, braucht es einen Sekundärbeleg, z. B. ein journalistischer. Journalisten haben die Möglichkeit, die Person dazu zu befragen, die Hintergründe zu recherchieren, sodass eine einordnende Berichterstattung erfolgt, die wir verwenden können. Eine reine Bekanntmachung einer Insolvenz sagt nicht alles aus. Mit einer Schnellsuche mit Google fand ich keinen Beleg. --KurtR (Diskussion) 18:05, 30. Jun. 2019 (CEST)
- Ich habe gerade eine schwache Internetverbindung (Berghütte). Soweit in diesem amtlichen Portal der Hinweis findet (und das ist die derzeit angegebenen Quelle) reicht dies selbstverständlich aus. Eeine amtliche Quelle unterliegt dem Sachlichkeitsgebot und ist entsprechend zur Richtigkeit verpflichtet. In einem solchen Fall reicht die Quelle vollkoommen aus. --Gmünder (Diskussion) 18:08, 30. Jun. 2019 (CEST)
- Wir reden aneinander vorbei. Insolvenzverfahren sind komplexer, eine Insolvenzmeldung sagt nicht alles aus. Zur Einordnung benötigt man darum Sekundärbelege. --KurtR (Diskussion) 18:16, 30. Jun. 2019 (CEST)
- Jein. Die dort genannten Informationen können als solche ohne Sekundärbeleg aufgenommen werden. Alles weitere bedarf mitunter eines weiteren Belegs. --Gmünder (Diskussion) 18:23, 30. Jun. 2019 (CEST)
- Wir reden aneinander vorbei. Insolvenzverfahren sind komplexer, eine Insolvenzmeldung sagt nicht alles aus. Zur Einordnung benötigt man darum Sekundärbelege. --KurtR (Diskussion) 18:16, 30. Jun. 2019 (CEST)
- Ich habe gerade eine schwache Internetverbindung (Berghütte). Soweit in diesem amtlichen Portal der Hinweis findet (und das ist die derzeit angegebenen Quelle) reicht dies selbstverständlich aus. Eeine amtliche Quelle unterliegt dem Sachlichkeitsgebot und ist entsprechend zur Richtigkeit verpflichtet. In einem solchen Fall reicht die Quelle vollkoommen aus. --Gmünder (Diskussion) 18:08, 30. Jun. 2019 (CEST)
- Damit wir es verwenden können, braucht es einen Sekundärbeleg, z. B. ein journalistischer. Journalisten haben die Möglichkeit, die Person dazu zu befragen, die Hintergründe zu recherchieren, sodass eine einordnende Berichterstattung erfolgt, die wir verwenden können. Eine reine Bekanntmachung einer Insolvenz sagt nicht alles aus. Mit einer Schnellsuche mit Google fand ich keinen Beleg. --KurtR (Diskussion) 18:05, 30. Jun. 2019 (CEST)
Wie kommst du denn zu dieser Überzeugung, dass man unbedingt Sekundärliteratur braucht? Wir haben hier das amtliche Onlineportal als Primärquelle, das für alle öffentlich einsehbar ist. Mein Kommentar im Revert sollte aussagen, dass es hier schon einige Runden eines Editwars gab, woraufhin der Artikel für einige Zeit zur Bearbeitung gesperrt war. Damals war es unter den regelmäßigen Bearbeitern Konsens, dass der Abschnitt im Artikel bleibt, wie du der Versionsgeschichte entnehmen kannst. Daher sollte meiner Meinung nach eine Diskussion vor der Entfernung stattfinden und nicht danach. --Indeedous (Diskussion) 18:55, 30. Jun. 2019 (CEST)
- Leider zielt aber der Beleg-Link derzeit nicht direkt auf die relevante Information. Kann man diesen, mitunter erheblichen Mangel beheben? Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 19:01, 30. Jun. 2019 (CEST)
- +1. Auch kann man mit den wenigen Angaben im Einzelnachweis nichts in der Datenbank dazu finden. --KurtR (Diskussion) 01:16, 1. Jul. 2019 (CEST)
- @Benutzer:Indeedous: Wikipedia-Artikel sollten auf Informationen aus Sekundärliteratur beruhen: WP:TF.
- Leider hat sich Indeedous zu meinem Quote aus den Regeln nicht mehr geäussert. Es fehlt die Sekundärliteratur, ohne dies geht es nicht. Dies ist der Grund, warum ich es jetzt entferne. Bitte Sekundärbelege bringen! --KurtR (Diskussion) 00:41, 11. Jul. 2019 (CEST)
- Zum früheren Editwar finde ich z. B. dies: Hier hast Du richtigerweise zurückgesetzt, weil keine nachvollziehbare Begründung angegeben wurde. Auch später gab es diese nicht, dies bedeutet aber kein inhaltlicher Konsens, dass der Abschnitt drin bleibt, sondern er wurde nur nie richtig begründet entfernt, wie ich es jetzt getan habe. --KurtR (Diskussion) 01:12, 1. Jul. 2019 (CEST)