Diskussion:Ramp (Magazin)

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Zweimot in Abschnitt Bezahltes Schreiben
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GiftBot (Diskussion) 18:59, 13. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Textergänzungen - Qualitätssicherung - ramp.space GmbH & Co. KG

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Nachdem der Artikel auf den Seiten der Qualitätssicherung (6.7.2019) eingetragen war, habe ich den Artikel gemäß den Vorgaben bearbeitet. Es ist nicht üblich (siehe andere Artikel), sämtliche erschienenen Magazine aufzuführen. Außerdem wurde der Artikel um die Entwicklung der ramp.space GmbH & Co. KG ergänzt. In diesem Artikel geht es jedoch nur um das bekannte Automagazin Ramp und nicht um den Verlag. Ich habe die nötige Entwicklung mit eingearbeitet. Gegebenenfalls sollte hier für ramp.space GmbH & Co. KG ein Artikel angelegt werden, falls relevant.--Nadi2018 (Diskussion) 19:18, 7. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Bezahltes Schreiben

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Dieser Artikel wurde mit dem Account Tonglina stark überarbeitet. Nach der Überarbeitung stammten zwei Drittel des Textes von diesem Account. Tonglina arbeitet nur an den Themen Ramp.space (gelöscht), ramp (Magazin) und Michael Köckritz. Sein Duktus ist werblich. Per Ententest ist das bezahltes Schreiben / Selbstdarstellung, und zwar undeklariert. Das verstößt gegen die Nutzungsbedingungen (Paid contributions without disclosure). Entsprechend sollten unbeteiligte Benutzer diesen Artikel prüfen. Man kann auch durch Weglassen und Wichten schönen. --Minderbinder 15:17, 12. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Selbst wenn Tonglina Michael Köckritz selbst sein sollte, dann wären die Ergänzungen dennoch legitim. Bezahltes Schreiben wäre es nicht, da er sich ja nicht selbst bezahlen kann. Von solchen Spitzfindigkeiten abgesehen: Ich sehe in den Texten relativ wenig Werbeduktus. Vielmehr bemüht sich der Mensch hinter dem Account Tonglina um Aktualität. Bezahlten Schreiben im Sinne von Auftragsarbeit, was zu sanktionieren wäre, scheint das jedenfalls nicht. Auch mit Begriffen wie Selbstdarstellung sollten wir etwas behutsamer umgehen. Nicht jeder, der ein ihm nahestehendes oder selbst betreffendes Lemma pflegt, ist ein Selbstdarsteller. Gruß Zweimot (Diskussion) 17:15, 12. Aug. 2019 (CEST)Beantworten