Diskussion:Rauch- und Wärmeabzug

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 94.217.120.111 in Abschnitt Gebäudestützen
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Natürliche Rauch und Wärmeabzugsanlagen müssen nach DIN und den entsprechenden Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnungen 3 – 5% der gesamten Dachfläche ausmachen. Nur so ist sichergestellt dass die im Brandfall durch die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen geöffnete Fläche groß genug ist, um zu gewährleisten, dass die große, anfallende Menge an Rauchgas tatsächlich abgeführt wird. Wenn man z.B. die Dachfläche eines großen Shoppingcenters betrachtet wird schnell klar, dass dort nicht 10, 20, oder 30 Rauch-und Wärmeabzugsgeräte eingebaut sind sondern es handelt sich um mehrer hundert Geräte.

Bei natürlichen Rauch- und Wärmeabzügen kommen verschiedenste Geräte zur Anwendung. Diese sind Gasflügel/Kunststoffkuppeln/Jalousien/Blechklappen/Klappflügel aus Acryl, etc. etc. Sehr viele RWG werden zur täglichen Be- und Entlüftung und als Tageslichtdachelement genutzt. Die Annahme ein RWG, das als Lüftungselement genutzt wird und sowieso durch seine tägliche Ingangsetzung funktionstüchtig wäre ist allerdings irrig.Die tägliche Lüftung wird immer manuell von einem Schaltkasten aus betätigt und findet statt über Öffnungsaggregate (in 90% aller Fälle Elektromotoren) die streng getrennt sind von denen die die Rauchabzugsfunktion sicherzustellen haben. Die Rauchabzugsfunktion wird über einen Alarmkasten (manuell), einen Rauchmelder (automatisch) und über eine Automatik am Gerät selbst in Gang gesetzt. Bei der Rauchabzugsfunktion öffnet das Gerät wesentlich weiter (z.B. 180 Grad) als bei der Lüftungsfunktion (ca. 90 Grad). Nur durch dieses weite Öffnen und dem sich hieraus ergebenden größeren Aerodynamischen Querschnitt wird sichergestellt, dass der von unten heraufdringende Qualm nicht am halb geöffneten Flügel, etc. abprallt und zurück in die Halle geführt wird, und so erst recht eine schnell entstehende Rauchschicht auf dem Boden der Halle bildet. Den dort befindlichen Personen würde so die Chance genommen (keine Sicht mehr vorhanden) sich durch eine Flucht ins Freie zu retten. Besonders teuflisch wird die Sache dann wenn, ein Fluchttreppenhaus verqualmt ist über welches sich Personen aus mehreren Stockwerken des brennenden Gebäudes ins Freie retten wollen. Jeder Feuerwehrmann wird bestätigen:

ES GIBT KEINE BRANDTOTEN SONDER NUR RAUCHTOTE. JEDER MENSCH DER BEI EINEM BRAND UMS LEBEN KOMMT IST ERSTICKT; BEVOR SEIN KÖPER VERBRANNT IST. DIESER SATZ GILT OHNE JEDE AUSNAHME

Ich war 25 Jahre lang bei einem der größten Hersteller von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Deutschland damit betraut für die verkauften RWA Wartungsverträge abzuschließen, die sich hieraus ergebende Wartungsleistung durch mir unterstellte, fest angestellte Monteure durchführen zu lassen und schlussendlich die Wartung inkl. der hierbei verbrauchten Ersatzteile zu fakturieren. Ein äußerst lukratives Geschäft, mit einer Gewinnspanne über die Jahrzehnte hinweg von 25-30% des Jahresumsatzes. Die bei der Wartung und Reparatur gemachten Gewinne überstiegen bei weitem die Gewinne welche beim Verkauf der Anlagen gemacht wurden. Bei Sicherheitsanlagen des vorbeugenden Brandschutzes gilt „nicht der Gewinn beim Verkauf einer Anlage, sondern die Erlöse, die mit Wartungsleistungen an eben dieser Anlage erzielt werden sind wichtig“. Man spricht hier von der Ausschöpfung eines bereits bestehenden Marktes. Im Lauf von nur einem Jahrzehnt wird diese Anlage vom Betreiber zweimal bezahlt. Einmal bei Verkauf und zum zweiten Mal bei der Anlagenwartung und der hierbei zwar nicht immer verbrauchten aber nichtsdestotrotz berechneter Ersatzteile. Ein perfekt funktionierendes Perpetuum Mobile. Es ist hier noch kurz einzuflechten, dass oftmals Nachrüstungen, die notwendig wurden, da dass gewartete Produkt wesentliche Baumängel aufwies als kostenpflichtige Reparatur dargestellt wurden. Ohne die der Reparatur vorausgehende Wartung wären sehr viele RWA nicht funktionsbereit gewesen, bzw. hätten bei Ihrer in Funktionssetzung wesentliche Schäden verursacht.

Das Thema Wartung von RWA ist also besonders wichtig. Keinesfalls sollte man hier eine x-beliebige Wartungsfirma beauftragen. Wenn schon nicht der Hersteller die Anlage wartet, sollte man sich von der Dientsleistungsfirma die die Wartung ausführt die schritfliche Herstellerzusage zeigen lassen, das die beauftragte Wartungsfirma auch tatsächlich autorisiert ist die Anlage zu prüfen und zu warten. Das allerdings wird in nahezu 100% aller Fälle nicht realisierbar sein

Hier noch einige Anmerkungen zum Thema dubiose Wartungsfirmen für Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes

Durch die Handhabung des deutschen Staates bei der Errichtung von Gebäuden den Einbau von Brandschutzanlagen zwingend vorzuschreiben und die Wartung und Instandhaltung durch fachkundiges Personal nicht zu prüfen verstößt der Staat klar gegen § 2 Abs. 2 des Grundgesetzes.

Artikel 2 des Grundgesetzes lautet: (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Indem der Staat es zulässt dass der Titel Sachkundige/er für z.B. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) und Rauchmelder, etc. nur durch eine einfache Schulung (Beispiel TÜV Berlin/Brandenburg, Hersteller von Rauchmeldern) erwerbbar ist und zwar OHNE JEDE PRÜFUNG UND OHNE BERUFLICHE VORAUSSETZUNG lässt er zu, dass in den allermeisten Fällen Sicherheitsanlagen von völlig unqualifizierten Leuten, die zuvor z.B. als Staubsaugervertreter oder Autoverkäufer, oder Fensterputzer gearbeitet haben und jetzt als Sachkundige für die Wartung und Reparatur von Sicherheitsanlagen am Markt auftreten das Leben und die Gesundheit von Menschen in Frage stellen, INDEM SIE VORGEBEN SACH- UND FACHKUNDIGE WARTUNGEN UND REPARATUREN AN SICHERHEITSANLAGEN ausführen zu können. Eben diese Sicherheitsanlagen sind eigentlich dazu bestimmt das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Menschen zu gewährleisten. Durch diese laxe Handhabung des Problems gefährdet der Staat täglich die Sicherheit von hunderttausenden von Menschen, die sich z.B. in Krankenhäusern, Hochhäusern Hotels, Theatern, Flughäfen, Lichtspielhäusern, etc. etc. aufhalten Das deutsche Waffengesetz schreibt einen Waffenschein vor, wenn man eine scharfe Schusswaffe bei sich tragen möchte. Die Hürden sind sehr hoch will man in D. einen Waffenschein bekommen. So muss man z.B. im Besitz seiner bürgerlichen Ehrenrechte sein und keine Vorstrafen zu haben, etc. etc. Um im Bilde zu bleiben könnten man jedem ohne jede Prüfung EIN MASCHINENGEWEHR NEBST MEHREREN TAUSEN SCHUSS MUNITION aushändigen in der Hoffnung dass schon nichts passieren wird. Ein wahrhaft irrsinniger Gedanke! Aber genau das tut der Staat in dem er zulässt das hunderte und tausende unseriöser Wartungsfirmen durch ihre nicht geprüfte und nicht regulierte Leistung das Leben von hunderttausenden von Bürgern in D. täglich aufs Spiel setzen. Genauso so wenig, wie es der Staat verstanden hat eine ordentliche Bankenaufsicht zu institutionalisieren (die Bankenkrise lässt grüßen) versäumt er es das Thema funktionierende Sicherheitsanlagen zu würdigen. Klar ist; Auch hier wird der Steuerzahler wider die Rechnung begleichen dürfen. Auf wessen Kosten sollenden sonst Hinterbliebene entschädig werden, deren Angehörige bei einem Brand ums Leben kamen. Wer den sonst, soll die abgebranten Gebäude neu errichten lassen, etc. etc.


Guenther Bloos

[KOMMENTAR]: Herr Bloos, glauben Sie mir, die Wartungsfirmen warten ordentlich. Oftmals beauftragen einen die Betreiber aber der Gebäude nicht oder lassen die Wartung schleifen. Ich kenne übrigens niemanden, in keiner der Firmen, die mir bekannt sind, in denen ehemalige Staubsaugervertreter oder Autoverkäufer Wartungsarbeiten durchführen.

Mei-o-mei, --Chartinael 12:02, 17. Feb. 2009 (CET)Beantworten


[KOMMENTAR]

Die Bemessung von Rauchabzügen kann natürlich immer auch nach anerkannten Ingenieurmethoden erfolgen.

Die genannten Normen DIN 18232-2 und DIN 18232-5 haben sehr enge Anwendungsgrenzen und funktionieren z.B. in zweigeschossigen Shopping- Centern nicht.

Es muss zwischen den beiden Grundformen des Rauchabzuges unterscheiden werden

•→Ein allgemeiner Rauchabzug als pauschale Rauchableitungsmöglichkeit (z.B. ein Dachfenster im Treppenraum) gedacht insbesondere zur Unterstützung der Feuerwehren, um Rauch einfach ableiten zu können.

•→Ein wirksamer Rauchabzug als Rauchabzugsanlage, bestehend aus einem oder mehreren Rauchabzugsgeräten, Auslösekomponenten und Zuluftöffnungen mit definierter Bemessung, Wirksamkeit und Funktionssicherheit. Dies kann auf mechanischem (z.B. ähnlich einer Lüftungsanlage als maschinelle Rauchabzugsanlage -MRA-) oder natürlich Wege (mit natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten -NRWG-) erfolgen. Hierfür müssen oft, wenn z.B. Fluchtwege (z.B. Theaterfoyers) für die Gebäuderäumung 'raucharm' gehalten werden sollen, automatische Elemente (Rauchmelder oder Brandmeldeanlage) frühzeitig für eine sichere Funktion sorgen, da die Feuerwehr noch nicht am Brandort eingetroffen ist.

--80.153.224.198 11:17, 26. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Fehlerkorrektur

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Ich habe im ersten Abschnitt des Artikels ein falsches Wort mit leider großer Sinngehalt-Störung entdeckt und gleich korrigiert. Bitte Übernehmen! Danke. MfG G.B. 94.217.106.97 11:44, 1. Jun. 2010 (CEST) Ach, hätte ich den Abschnitt doch erst zu Ende gelesen: noch eine Stelle, die imho falsch ist und die ich ebenfalls mit einem anderen Wort korrigiert, zumindest leichter verständlich gemacht habe. Auch hier: Bitte Übernehmen! Danke. MfG G.B. 94.217.106.97 12:06, 1. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Frage

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Man sieht immer mehr Eigenheime, auch Holzhäuser, mit nachgerüstetem Rauchabzug für einenen Kamin. Der Rauchabzug (Blechschornstein) wird außen an der Fassade über Dach hochgeführt. Für den Fall, daß eine Garage an der Fassade vorhanden ist, an der der Rauchabzug geführt werden muss, geht dieser Rauchgasabzug (Außenschornstein) auch mal durch die Garage nach oben. Frage: Ist das zulässig? Freundliche Grüße --Weners (Diskussion) 11:32, 2. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Was ich meine, sind Blechschornsteine für den Rauchgasabzug von Feuerstätten, die an der Außenfassade hochgeführt werden und dabei ggf. durch eine Garage gehen, wenn diese an der Fassade anliegt. Auch Meinungen dazu wären interessant, falls es dazu welche gibt. Grüße --Weners (Diskussion) 09:31, 10. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Außenschornstein genau so wie er außen montiert wird innen: eindeutig verboten! --217.235.39.153 09:57, 10. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Wärmeabzug-Unterscheidung: ja und?

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Entgegen früheren Ansätzen ist der Rauchabzug vom Wärmeabzug zu unterscheiden. Und was will mir dieser Satz sagen? Irgendwie war früher was anders und jetzt (warum?) gibt es irgendwelche Unterschiede. In dieser Form mehr verwirrend als erhellend.--Heebi (Diskussion) 10:33, 25. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Gebäudestützen

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Bitte den Begriff Gebäudestützen ersetzen durch einen tatsächlich gebräuchlichen Begriff. Googeln nach "Gebäudestützen" ergibt nichts Erhellenedes. --94.217.120.111 02:06, 11. Mär. 2021 (CET)Beantworten