Diskussion:Raucherclub

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Achim Adotz in Abschnitt Nichtraucherschutz
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Geschlossene Gesellschaft oder Verein?

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...das wird mir nicht ganz klar. Geschlossene Gesellschaften (leider gibt es keinen Artikel) sind soviel ich weiß temporär und nicht dauerhaft ausgelegt--Zaphiro Ansprache? 13:41, 12. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Nicht mehr aktuell

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Diese Seite bedarf im Zuge der Änderung des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit eine dringende Überarbeitung. (nicht signierter Beitrag von 212.114.250.79 (Diskussion | Beiträge) 14:36, 12. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

Mitgliedsausweis

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Im Artikel steht "Registrierung der Mitglieder samt Mitgliedsausweis nötig", dies halte ich für sehr fragwürdig.

Laut Der Westen besteht keine Ausweispflicht. Die Mitgliedschaft in einem Verein bringt ja auch nicht zwangsläufig einen Mitgliedsausweis mit sich. Ich würde den Artikel daher gerne diesbezüglich ändern. --Xo0ox 14:18, 17. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Neutrale Formulierung

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Dieser Satzabschnitt "deren einziger Zweck erkennbar die Umgehung der Rauchverbote in der Gastronomie ist" ist wertend und sollte umformuliert werden. Etwa in der Art: "deren Hauptzweck die Umgehung des Rauchverbots in der Gastronomie ist". (nicht signierter Beitrag von Alexander Salokat (Diskussion | Beiträge) 19:31, 6. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

-- WP bewertet und löscht wenn es ihr gefällt und ist wertend und befürwortet Regelverstoße. (nicht signierter Beitrag von 95.119.70.22 (Diskussion) 08:41, 28. Dez. 2011 (CET)) Beantworten

Den monierten Satz hab ich weggetan, denken kann sich der Leser so oder so, was er mag --RobTorgel (Diskussion) 13:36, 30. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Nichtraucherschutz

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Laut dem Artikel Nichtraucherschutz#Nichtraucherschutz in den Bundesländern gibt es in 13 der 16 deutschen Bundesländer Ausnahmen für Raucher in Kneipen, sodass Raucherclubs dafür nicht nötig sind. In Baden-Württemberg gibt es seit 2009 ein geändertes Nichtraucherschutz mit einer Größenbeschränkung von 75 m² für Raucherkneipen (Nichtraucherschutz: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg, baden-wuerttemberg.de). Nur in Bayern, NRW und Saarland gilt ein absolutes Rauchverbot, bei dem auch Raucherclub nicht zulässig sind. Dadurch kommen Raucherclubs in Deutschland nicht mehr vor. Es gibt allerdings Shishabars in NRW, in denen geraucht wird und für die seit September 2020 strengere Regelungen gelten (Shisha-Bars NRW: Diese neuen strengen Regeln gelten seit September 2020, rp-online.de). --Achim Adotz (Diskussion) 00:41, 16. Okt. 2024 (CEST)Beantworten