Diskussion:Realteilung (Familienrecht)

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 92.206.91.123
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Für welches Land gilt dies? -- WHell 23:14, 7. Aug 2005 (CEST)


"Dabei steht eine Verbesserung der Rechtsposition vor allem der Ehefrauen im Vordergrund, die bei der bisherigen Methodik häufig schlechter gestellt wurden." Diese Behauptung mag stimmen, aber ich kann sie nicht nachvollziehen. Ich habe viel mit interner Teilung von Anrechten betrieblicher Altersversorgung zu tun. Und dort trifft die Aussage nicht zu. Im Übrigen ist der Artikel veraltet. Das neue Recht gilt längst. --Surfer1 92.206.91.123 21:07, 6. Okt. 2012 (CEST)Beantworten