Diskussion:Rechnungsabgrenzung
Meiner Meinung nach wird der aRAP durch die Buchung
ARAP an Aufwand
gebildet um den Aufwand zu neutralisieren.
Im neuen Jahr wird
Aufwand an ARAP gebucht. Der Aufwand entsteht.
Korrektur im Artikel, der Aufwand an ARAP zur Bildung vorgeschlagen hat.
Buchungssätze
[Quelltext bearbeiten]ARA: Zahlung der Miete im Voraus: Mietaufwand an BBK
Jahresabschluss: Ara an Mietaufwand
neues Geschaftsjahr: Mietaufwand an ARA
PRA: Bank erhält Miete im Voraus BBK an Mietertrag
Jahresabschluss: Mietertrag an PRA
neues Geschäftsjahr: PRA an Mietertrag
Kann es sein, dass die Buchungssätze faksch sind?
Aufwand wird doch nur im Soll, Ertrag im Haben gebucht? Im Artikel werden aber folgenden BS angegeben:
Aktive Rechnungsabgrenzung an Aufwandskonto
und
Ertragskonto an Passive Rechungsabgrenzung
Auch dürfe doch im ersten jahr noch keine Ertrags- oder Aufwandsbuchung vorgenommen werden, da es eben dort nur eine Einzalung oder Auszahlung ist. Der Ertrag oder Aufwand entsteht ja erst im neune JAhr. --Arma 16:54, 13. Apr 2006 (CEST)
- Der Artikelinhalt ist völlig korrekt. Warum sollten die Buchungssätze falsch sein? Hast Du überhaupt verstanden, worum es genau geht. Selbstverständlich kann man auf Aufwands- und Ertragskonten auf der Ertrags- bzw. Habenseite buchen. Nämlich genau dann, wenn ein Aufwand oder Ertrag ausgebucht werden muss. Das kann z. B. der Fall sein, wenn eine Rechnung storniert wird. Im ersten Fall wird ein Aufwand im alten Jahr bezahlt, der aber dem neuen Jahr zuzurechnen ist. Beispielsweise die Vorauszahlung von Miete für folgende Geschäftsjahr. Da der Mietaufwand dem Folgejahr zuzurechnen ist, darf er nicht in der Erfolgsrechnung (Gewinn = Ertrag - Aufwand) des alten Geschäftsjahres auftauchen (sondern in der des neuen Jahres) und wird deshalb abgegrenzt, in dem der betreffende Aufwand auf ein Bestandskonto ausgebucht, eben von den anderen Aufwendungen abgegrenzt, wird. Genauso läuft das Ganze bei Erträgen. Mit den Merkposten (ARAP und PRAP) ist eine ausgeglichene Bilanz gewährleistet.
- Dein zweiter Einwand ist so auch nicht richtig. Nach dem Prinzip der doppelten Buchführung muss dem gebuchten Aufwand bzw. Ertrag ja etwas entgegengestellt werden. Bsp. Aufwandsbuchung: Die oben angesprochene Miete wird automatisch von der Bank abgebucht. Also muss der Buchungssatz folgendermaßen aussehen: Mietaufwand an Bank. Bei einem Rechnungskauf von Rohstoffen wird folgendermaßen gebucht: 1. Bei Rechungseingang: Rohstoffe an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen; 2. Bei Zahlungsausgang: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Bank.
- Der betreffende Aufwand/Ertrag ensteht nicht erst im neuen Jahr sondern bereits im alten, wenn die Ausgabe/Einnahme erfolgt, weil zu diesem Zeitpunkt ein Werteverzehr/Wertezugang in Form von Bargeld/Buchgeld eintritt. Der jeweilige Aufwand/Ertrag ist folglich nur dem neuen Jahr wirtschaftlich zuzurechnen, weil für das neue Jahr einer Leistungsforderung/-verbindlichkeit besteht: Bei obigen Beispiel der Anspruch, die gemieteten Räume zu nutzen. Bei einem Ertrag, z. B. vorausgezahlten Zinsen, entsteht eine Leistungspflicht, beim Beispiel ein geleistetes Darlehen weiter zu gewähren. --Trainspotter 20:16, 23. Aug 2006 (CEST)
- Bei einem Rechnungskauf von Rohstoffen wird eigentlich vielmehr folgendermaßen gebucht: 1. Bei Rechungseingang: Rohstoffe an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen; 2. Bei Zahlungsausgang: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen an Bank. Sonst sind die Aussagen aber völlig korrekt. Ich habe jetzt aber die Buchungssätze jetzt rausgenommen und hoffe, dass der Artikel auch so verständlich ist. Wenn nicht, können die Beispiele ja wieder reingesetzt werden. --Centipede 08:09, 15. Nov. 2006 (CET)
- Ich kann nur dringend empfehlen, im Bereich der ARAP´s NIEMALS von Warengeschäften zu reden, da es zur Verwirrung kommt. WE kann NIEMALS ein ARAP sein. Ferner würde ich auf die handels- und steuerrechtlichen Bedeutungen und Unterschiede näher eingehen.... --Canon-BP 11:45, 21.11.2006 (CET)--Canon-BP 11:44, 21. Nov. 2006 (CET)
- Centipede, Canon-BP hat recht. Ein Einkauf von Rohstoffen ist nicht erfolgswirksam. Eine Rechnungsbgrenzung wie hier beschrieben, müsste erfolgen, wenn der Rohstoffverbrauch nicht im selben Geschäftsjahr eintritt. Canon-BP, gib doch mal ein paar Denkanstöße zu den Unterschieden im Steuerrecht. Bei noch ausstehehenden Warenlieferungen oder ausstehenden Rechnungen wird ein Verrechnungskonto Wareneingang/Rechnungseingang im Allgemeinen abgeschlossen auf die Konten Forderungen ggü. Lieferanten bzw. Verbindlichkeiten ggü. Lieferanten, die dann ins nächste Geschäftsjahr überführt werden.
- --Trainspotter 10:04, 10. Jan. 2007 (CET)
- :-). Ja, und ein fehlender Wareneingang ist im Zweifel eine voll ergebniswirksame Inventurdifferenz. Ich denke aber auch, dass die klassischen Beispiele besser sind, damit keine Verwirrung auftritt. Weiterer Ausbau ist natürlich jederzeit möglich und wünschenswert. --Centipede 10:36, 12. Jan. 2007 (CET)
Rechnungsabgrenzung im weiteren Sinne
[Quelltext bearbeiten]Die Rechnungsabgrenzung besteht nicht nur aus der aktiven (ARAP) und passiven (PRAP) transitorischen Rechnungsabgrenzung, sondern auch durch die antizipative Abgrenzung in Sonstige Forderungen / Verbindlichkeiten.
Habe mir erlaubt, diese Sachen nachzutragen --JARU 14:15, 12. Nov. 2006 (CET)
Völlig korrekt --Canon-BP 11:45, 21.11.2006 (CET)
Umbuchung im Jahresabschluss
[Quelltext bearbeiten]Wenn man wie im Artikel beschrieben erst im Jahresabschluss umbucht und nicht gleich statt Aufwand auf ARAP resp. statt Ertrag auf PRAP bucht, hat man in der Buchhaltung aber ein falsches Bild. --Issi 10:12, 14. Dez. 2006 (CET)
- Normalerweise bucht man Abgrenzung zum Monatsabschluß, und auf Grundlage der Monats-Abschluß-Zahlen ergibt sich das "Bild", das für Controlling, Geschäftsleitung etc. maßgeblich ist, aber zum Jahresabschluß ist es gesetzlich vorgeschrieben. --Centipede 18:12, 14. Dez. 2006 (CET)
Die Erläuterungen sind teilweise fadenscheinig. Insbesondere zum pRAP. Der pRAP dient wie der aRAP zur periodenrichtigen Erfolgsrechnung.
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung
[Quelltext bearbeiten]Habe es mal geändert auf Vbk aus LuL. Der umgangssprachliche Begriff "sonstige Verbindlichkeiten" ist buchhalterisch ein Abgrenzungsposten für Leistungen aus dem Vorjahr, die im aktuellen Jahr entgeltet werden. Daher geändert auf Verbindlichkeiten aus Lief. u. Leistung. Was eindeutig und richtig ist. --MarkusWind 10:21, 24. Apr. 2011 (CEST)
Buchungssätze
[Quelltext bearbeiten]Aus meiner Sicht sind die Buchungen im Bereich Aktive Rechnungsabgrenzung zwar im Ergebnis nicht falsch aber aus meiner Sicht zumindest theoretisch verwirrend. Theoretisch korrekte Buchungen aus meiner Sicht:
Jahr der Zahlung: ARAP an Bank Folgejahr: Mietaufwand an ARAP