Diskussion:Recht Saudi-Arabiens

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Nordlicht3 in Abschnitt Neutralitätwarnung
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 18:42, 9. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Unverständlich, aber bestimmt gut gemeint ?

[Quelltext bearbeiten]

Ich habe keine Ahnung, was dieser Satz sagen will:

"Von den Zeugen wird verlangt, dass sie nur darüber berichten, was sie tatsächlich gesehen haben, was die Beweisführung entsprechend erschwert."

Ist es denn nicht weltweit vor allen Gerichten und immer sehr gewünscht, dass Zeugen nur das vortragen, was sie tatsächlich gesehen haben? Mutmaßungen sollen doch gerade nie Teil einer Zeugenaussage sein – auch wenn das Fehlen von Vermutungen die Beweisführung ganz bestimmt erschwert... --2003:CA:BF09:1700:EC3B:B809:A1F2:E677 14:13, 6. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Offensichtlich ist das so formuliert, dass eine IP mit feststellen darf, das Recht Saudi-Arabiens ist so formuliert, wie es auch in anderen Staaten existiert. Also: Demzufolge wäre Saudi-Arabien ein Rechtsstaat. --Nordlicht3 (Diskussion) 19:57, 6. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Neutralitätwarnung

[Quelltext bearbeiten]

Saudiarabien ist eine absolute Monarchie. Höchste Instanz in allen Fragen ist der König.
Was lesen wir aber in der Enleitung? Saudisches Reht ist die Gesamtheit gerichtlich durchsetzbarer gesellschaftlicher Normen. Was gerichtlich duchsetzbar ist, bestimmt der König. Das ganze Lemma versucht die Existenz eines aufgeklärten Rechtssystems für Suadi-Arabien nachzuweisen. Das gibt es aber nicht. Daher sehe ich hier eine Verletzung der geforderten Neutralität für dieses Lemma. --Nordlicht3 (Diskussion) 20:05, 6. Sep. 2023 (CEST)Beantworten