Diskussion:Recht auf Unentgeltlichkeit des Studiums
Das Recht auf Unentgeltlichkeit des Studiums ist durch den IPwskR ein Fakt und kein Wunschtraum von Studierenden oder Gebührengegnern. Deswegen wieder rückgängig gemacht.(nicht signierter Beitrag von Noche (Diskussion | Beiträge) )
- Der Artikeltext stellt aber (zu Recht) genau das Gegenteil dar. Weder Bundesregierung noch Bundestag oder irgendein Gericht in Deutschland teilt die Auffassung, dass es in Deutschland ein derartiges Recht gäbe. Wenn Du Quellen hast, die belegen, dass es andere Auffassungen gibt, kann man diese Auffassungen ja einbauen. Aber ohne Belege ein "Recht auf Unentgeltlichkeit des Studiums" zu behaupten ist Theoriefindung.Karsten11 13:06, 19. Jun. 2008 (CEST)
- Hallo, hatte versehentlich die Vorschau nicht gespeichert, deswegen war es doch nicht rückgängig gemacht wurden. Nun habe ich den Text entsprechend geändert. Begründen möchte ich das wie folgt:
- Ein Recht auf Unentgeltlichkeit des Studiums besteht in Deutschland nicht (mehr). Gegner von Studiengebühren fordern jedoch ein solches Recht. Das ist soweit richtig. Es geht aber nicht um Bundesrecht sondern um Völkerrecht. Ihr würdet ja auch nicht das Recht auf Berufsfreiheit streitig machen, nur weil sich z.B. die Schweiz nicht daran halten würde. Nur weil ein Staat dieses Recht nicht umsetzt oder einhält, bleibt es doch ein solches. Deswegen habe ich da noch was dazugeschrieben, wie ihr sehen könnt.
- Gegner von Studiengebühren versuchen (rechtlich erfolglos), ein Recht auf Unentgeltlichkeit...
Das halte ich für doppelt gemoppelt. Deswegen steht da nun: Gegner von Studiengebühren versuchen (bisher erfolglos), ein Bundesrecht auf Unentgeltlichkeit des Studiums
- Aber das ist doch gerade Kern der (im Artikel dargestellten) Diskussion. Die Bundesrepublik Deutschland (und nicht nur diese!) steht auf dem (Rechts)Standpunkt, dass aus dem IPwskR eben kein Recht auf Unentgeltlichkeit des Studiums abzuleiten ist (sonst hätte sie ja den Pakt auch nicht ratifiziert). Die Aussage, ein solches Recht sei im UN-Sozialpakt festgelegt ist als Sachaussage daher schlicht falsch. "bisher erfolglos" ist POV pur, da die Formulierung suggeriert, diese Frage wäre rechtlich offen. Was bestenfalls in die Einleitung kommen kann, ist die Feststellung, dass es eine Minderheitenmeinung in der juristischen Diskussion ist, die ein solches Recht postuliert.Karsten11 11:46, 23. Jun. 2008 (CEST)
- Hallo, hatte versehentlich die Vorschau nicht gespeichert, deswegen war es doch nicht rückgängig gemacht wurden. Nun habe ich den Text entsprechend geändert. Begründen möchte ich das wie folgt:
Deutsche Situation
[Quelltext bearbeiten]Hier wurde nur auf die deutsche Situation aufmerksam gemacht. Könnte jemand vielleicht Beispiele geben, wo es dieses Recht gibt und wie es dort angewendet wird (ist ein einziges Studium kostenlos oder alle). (nicht signierter Beitrag von Ego09 (Diskussion | Beiträge) 20:59, 6. Aug. 2010 (CEST))
nicht (mehr)
[Quelltext bearbeiten]Im ersten Satz wird erklärt, dass ein Recht auf Unentgeltlichkeit des Studiums in Deutschland nicht mehr besteht. Dieses Recht gab es doch nie? Nur dass früher generell keine Gebühren erhoben wurden, heißt doch nicht, dass es darauf einen Rechtsanspruch gab? Worauf gründet sich das Wörtchen "mehr"? --212.65.1.102 08:54, 26. Jun. 2012 (CEST)
Defekter Weblink
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/amtlicheprotokolle/2007/ap16120.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org