Diskussion:Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
Hä?
[Quelltext bearbeiten]Sind das nun zwei Berufe oder einer? Wenn zwei, dann bitte den Artikel splitten. --DanielErnst 21:44, 17. Aug 2005 (CEST)
Es ist ein Beruf. Der/Die Fachangestellte für Menschen die gleichzeitig Rechtsanwalt und Notar sind. Es gibt aber auch noch die nur Rechtsanwaltsangestellten. --St.S 06:42, 18. Aug 2005 (CEST)
Es gibt ebenso auch Notarfachangestellte. Gerade dabei handelt es sich um einen durchaus abweichenden Beruf, da alles Anwaltsspezifische wegfällt und dafür die notariellen Dinge vertieft erlernt, beherrscht und bearbeitet werden. Dieser Beruf existiert im Bereich des hauptberuflichen Notariats, wo die Berufe Notar und Rechtsanwalt strikt getrennt sind. Dies ist im Übrigen der überwiegende Teil des Bundesgebiet, also ganz Deutschland ohne Teil von NRW(im wesentl. Westfalen), Niedersachen, Bremen, Hessen, Schleswig-Holstein. --178.27.96.42 01:35, 22. Mär. 2013 (CET)
Defekter Weblink
[Quelltext bearbeiten]Der folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
---|
|
- http://www.brak.de/seiten/08_05.php
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.